Drucksache 18 / 15 706 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2018) zum Thema: Bereicherung in Rosenthal – Planungsstand des Asylbewerberheims in der Kirchstraße und Antwort vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15706 vom 24. Juli 2018 über Bereicherung in Rosenthal - Planungsstand des Asylbewerberheims in der Kirchstraße ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum ist der Bau einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge in der Kirchstraße in Rosenthal notwendig? Zu 1.: Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin besteht weiterhin ein hoher Unterbringungsbedarf für wohnungslose Personen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit. Im kommenden Jahr besteht ein Fehlbedarf von ca. 10.000 Plätzen in qualitätsgesicherten Unterbringungen. Dieser kann durch den Bau weiterer modularer Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) bis zum Jahr 2021 auf ca. 5.000 Plätze reduziert werden. Die Unterkünfte werden zunächst für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt, können im Anschluss jedoch als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Angesichts des weiterhin bestehenden Platzdefizits ist die Umsetzung aller bisher geplanten Unterkünfte zwingend notwendig. 2. Wie ist der Stand der Planung? 3. Wurde ein Projektsteurer gefunden? Wenn ja, wer? 4. Was sind die nächsten Schritte? 5. Wie weit ist das Baugenehmigungsverfahren vorangeschritten? 6. Wie viele Plätze soll die MUF bekommen? 7. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 2 8. Wann mit der Fertigstellung? Zu 2. - 8.: Die Errichtung der MUF in der Kirchstr. 69 mit 250 Plätzen erfolgt durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU, begleitend wird die Berliner Gesellschaft zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mbH & Co. KG (BEFU) als Projektsteuerer tätig. In Vorbereitung der Bauantragstellung wurde im Rahmen einer gemeinsamen Steuerungsrunde zwischen Bezirksamt Pankow und GESOBAU AG am 16.07.2018 der städtebauliche Entwurf positiv beschieden, so dass ab August 2018 Kontakt zu den Genehmigungsbehörden des Senats aufgenommen wird. Bis Ende August 2018 ist auch der Abschluss des Abrufvertrages mit dem Generalübernehmer vorgesehen. Der Bauantrag soll im vierten Quartal 2018 gestellt werden, so dass im ersten Quartal 2019 mit dem Bau begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2020 geplant. 9. Welche Alternativ-Standorte hat der Senat erwogen? 10. Was hält er von der Idee, Asylbewerber statt in Rosenthal vorübergehend im alten Regierungskrankenhaus der Staatssicherheit in Buch unterzubringen (Hobrechtfelder Chaussee)? Zu 9. und 10.: Im Zusammenhang mit der Grundstücksakquise 2016 wurden ca. 5.000 Grundstücke geprüft. Hieraus konnten insgesamt 94 Potentialstandorte herausgefiltert werden. In Abstimmung mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern konnten davon 29 Standorte für die Bebauung mit MUF und 16 Tempohome-Standorte konsentiert werden. Da der Unterbringungsbedarf noch nicht vollständig gedeckt werden konnte, wurde 2017 eine erneute Grundstücksakquise vorgenommen, bei der aus 91 Potentialflächen weitere 25 MUF-Standorte bestimmt wurden. In Pankow befinden sich zwei Tempohome-Standorte und sieben MUF-Standorte. Das ehemalige Regierungskrankenhaus in Buch wurde seinerzeit 2015 bereits für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft geprüft und abgelehnt. Das Objekt steht seit längerer Zeit leer und müsste, um in einen nutzbaren Zustand versetzt zu werden, grundlegend instandgesetzt werden, was aus wirtschaftlichen Gründen und zeitlichen Aspekten nicht in Betracht kommt. Aufgrund der mittlerweile vorhandenen Bewaldung und der Lage direkt an der Grenze zu Brandenburg ist der Standort auch für einen Neubau ungeeignet. Alle in der Nähe befindlichen Potentialflächen wurden seinerzeit vom Bezirk mit dem Hinweis auf die sozialräumliche Inkompatibilität abgelehnt. Berlin, den 02. August 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für 3 Integration, Arbeit und Soziales