Drucksache 18 / 15 712 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 23. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Sachgrundlose Befristungen bei der Charité und ihren Tochterunternehmen und Antwort vom 09. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 712 vom 23. Juli 2018 über Sachgrundlose Befristungen bei der Charité und ihren Tochterunternehmen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme gebeten. 1. Wann und wie hat der Senat die Leitung der Charité über den Parlamentsbeschluss Drs. 18/0659 und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Charité informiert? Zu 1.: Der Abgeordnetenhausbeschluss Drs. 18/0659 wurde der Geschäftsstelle des Charité- Vorstandes erstmals am 20. März 2018 im Zusammenhang mit einem Berichtsauftrag des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und –controlling über sachgrundlose Befristung an der Charité mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung zugeleitet. Ein Schreiben von Herrn Staatssekretär Krach in dieser Angelegenheit wurde der Charité am 20. Juni 2018 zugeleitet. Mit Schreiben der Senatskanzlei vom 20. Juli 2018 an die Universitäten und Hochschulen sowie an die Charité wird über den Beschluss des Abgeordnetenhauses sowie den Senatsbeschluss vom 03. Juli 2018 informiert und um Übersendung einer Auswertung zu sachgrundlosen Befristungen bis zum 30. August 2018 gebeten, damit Umsetzungsmöglichkeiten der Beschlüsse in den Hochschulen ausgelotet werden können. - - 2 2. Wie viele Stellen sind in der Charité einschließlich aller Tochterunternehmen mit Stand 30.6.18 befristet und wie viele davon ohne Sachgrund (bitte aufschlüsseln nach Unternehmen)? Zu 2.: Die nachfolgenden Angaben der Charité erfolgten jeweils zum Stichtag 30. Juni 2018: In der Charité bestehen 5.859 befristete Arbeitsverträge. Davon sind 211 Positionen, die aus Drittmittel finanziert sind, zur Herstellung von Rechtssicherheit sachgrundlos befristet sowie weitere 669 Positionen, die aus Haushaltsmitteln finanziert sind. Zuzüglich sind 638 studentische Hilfskräfte und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) sachgrundlos befristet. Alle sonstigen befristeten Arbeitsverträge wurden nicht sachgrundlos befristet. In der Charité Physiotherapie und Präventionszentrum GmbH (CPPZ) bestehen 31 befristete Arbeitsverhältnisse, die sachgrundlos befristet abgeschlossen sind. In der Charité Research Organisation GmbH (CRO) bestehen acht befristete Arbeitsverhältnisse. Keiner der Verträge ist sachgrundlos befristet. In der WHS Foundation GmbH (WHS) bestehen keine befristeten Arbeitsverhältnisse. In der Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH (AGZ) bestehen 44 befristete Arbeitsverträge, die sachgrundlos befristet abgeschlossen sind. In der Charité Healthcare Services GmbH (CHS) bestehen neun befristete Arbeitsverhältnisse, die sachgrundlos befristet abgeschlossen sind. Im Segment der zu Ende des Jahres 2018 endenden Überlassung studentischer Hilfskräfte bestehen 311 befristete Arbeitsverhältnisse, die sachgrundlos befristet abgeschlossen sind. In der Charité CFM Facility Management GmbH (CFM) bestehen 739 befristete Arbeitsverhältnisse, die sachgrundlos befristet abgeschlossen sind. In der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH (Labor GmbH) bestehen 37 befristete Arbeitsverträge. Darunter sind 20, die sachgrundlos befristet abgeschlossen sind. In der Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH (Labor Services GmbH) bestehen 30 befristete Arbeitsverträge. Darunter sind 17, die sachgrundlos befristet abgeschlossen sind. In der MVZ Charité Vivantes GmbH (MVZ) besteht ein befristeter Arbeitsvertrag, der sachgrundlos befristet abgeschlossen ist. In der ZTB Zentrum für Transfusionsmedizin und Zelltherapie Berlin gemeinnützige GmbH (ZTB) bestehen 20 befristete Arbeitsverträge. Darunter sind 19, die sachgrundlos befristet abgeschlossen sind. Da die Dienstleistungsverträge der CFM mit der Charité zum 31. Dezember 2018 auslaufen und die neuen Verträge noch nicht abgeschlossen sind, liegt hier zumindest aus kaufmännischer Sicht keine Planungssicherheit hinsichtlich der Personalplanung der CFM vor. In wieweit dies, jedenfalls bis zum Abschluss neuer Verträge zwischen CFM und Charité, einem Sachgrund zur Befristung von Arbeitsverträgen entspricht, prüft die CFM aktuell. Mit Abschluss der neuen Verträge zwischen CFM und Charité besteht dann eine deutlich höhere Planungssicherheit für beide Unternehmen, was sich in einer stabilen Personalplanung widerspiegeln wird. - - 3 3. Sind sachgrundlos befristete Stellen seit dem Parlamentsbeschluss vom 30. November 2017 (Drs. 18/0659) in der Charité und ihren Tochterunternehmen entfristet worden und wenn ja, wie viele (bitte aufschlüsseln nach Unternehmen)? Zu 3.: Die nachfolgenden Angaben der Charité beziehen sich auf den Zeitraum 01. Januar bis 30. Juni 2018: Die Charité hat 89 sachgrundlos begründete Arbeitsverhältnisse entfristet. Die CPPZ hat 14 sachgrundlos begründete Arbeitsverhältnisse entfristet. Die CRO hat keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse entfristet. Die WHS hat keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse entfristet. Die AGZ hat fünf sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse entfristet. Die CHS hat drei sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse entfristet. Die CFM hat 50 sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse entfristet. Die Labor GmbH hat neun sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse entfristet. Die Labor Services GmbH drei sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse entfristet. Die MVZ GmbH hat zwei sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse entfristet. Die ZTB hat 13 sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse entfristet 4. Sind seit dem oben genannten Parlamentsbeschluss vom 30.11.2017 in der Charité einschließlich ihrer Tochterunternehmen neue sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen worden? Wenn ja, warum und wie viele jeweils (bitte nach Tochterunternehmen aufschlüsseln)? Wie bewertet der Senat dies? Zu 4.: Die nachfolgenden Angaben der Charité gelten für den Zeitraum 01. Dezember 2017 bis 30. Juni 2018 – soweit nicht anders vermerkt: Die Charité hat aus Haushaltsmitteln 250 sachgrundlos begründete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen sowie 92 aus Drittmitteln finanzierte Beschäftigungsverhältnisse. Zuzüglich sind 462 Verträge mit studentischen Hilfskräften und geringfügig Beschäftigten („Minijobber“) sachgrundlos befristet begründet worden. Die CPPZ hat zwölf sachgrundlos geschlossene Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Die CRO hat keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Die WHS hat keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Die AGZ hat 40 sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Die CHS hat fünf sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Zuzüglich sind 204 Verträge mit studentischen Hilfskräften sachgrundlos befristet begründet worden. Die CFM hat 18 sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Hier bezieht sich die Angabe auf den Zeitraum 01. Januar bis 30. Juni 2018. Auf Grund der aktuell befristeten Dienstleistungsverträge zwischen Charité und CFM wurde in der Regel zunächst befristet eingestellt. Die Labor GmbH hat elf sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Die Labor Services GmbH 11 sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Die MVZ GmbH hat keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Die ZTB hat sieben sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. - - 4 Der Senat unterstützt und setzt den vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Verzicht auf sachgrundlose Befristungen durch Beschluss vom 03. Juli 2018 um. Der Beschluss sieht vor, dass „die Senatsverwaltungen und die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nichtrechtsfähigen Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe ohne eigene Arbeitgebereigenschaft grundsätzlich keine weiteren befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2, 14 Abs. 2a und 14 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abschließen.“ Im Übrigen wurde bereits mit dem Charité-Vertrag 2018 bis 2022 auf Vertragslaufzeiten hingewirkt, die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen. Daueraufgaben sollen von unbefristet Beschäftigten wahrgenommen werden. Zudem wurde verbindlich geregelt, den Anteil der Dauerstellen des aus Haushaltsmitteln finanzierten hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals des akademischen Mittelbaus bis Ende 2020 auf 35 % zu erhöhen. Berlin, den 09.August 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -