Drucksache 18 / 15 713 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 23. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Schulgeld an der Charité und Antwort vom 09. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15713 vom 23. Juli 2018 über Schulgeld an der Charité ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen beantworten zu können, hat der Senat daher die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) um Stellungnahme gebeten, die in die folgende Beantwortung eingeflossen ist. 1) Für welche Ausbildungsgänge wird ab dem 1. September 2018 an der Charité kein Schulgeld mehr erhoben ? Zu 1.: Für alle beginnenden Ausbildungsgänge in den Bereichen Logopädie, Physiotherapie und Diätassistenz. 2) Wie hoch war das bisher erhobene Schulgeld in den einzelnen Ausbildungsgängen jeweils? Zu 2.: Logopädie: 325,50 €/Monat Physiotherapie: 157,50 €/Monat Diätassistenz: 105,00 €/Monat - - 2 3) Welche Auszubildenden werden von der Schulgeldbefreiung profitieren, wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies und wie hoch sind die mit der Schulgeldbefreiung für die Charité entstehenden Kosten? Zu 3.: Die Charité hat im Jahr 2017 276.192 € an Schulgeld eingenommen. Da nur alle beginnenden Ausbildungsgänge ab 01.01.2018 von der Schulgelderhebung befreit sind, erhöhen sich die Kosten (Einnahmeausfälle) schrittweise: In 2018: Logopädie: 14 Auszubildende ab 10/2018 entspricht minus13.671 € Physiotherapie: Kein beginnender Kurs in 2018 Diätassistenz: 16 Auszubildende ab 10/2018 entspricht minus 5.040 € Insgesamt in 2018: 18.711 € Einnahmeausfälle In 2019: Logopädie: 14 Auszubildende ganzjährig und 14 Auszubildende ab 05/2019 entspricht minus 91.140 € Physiotherapie: 20 Auszubildende ab 10/2019 entspricht minus 9.450 € Diätassistenz: 16 Auszubildende ganzjährig entspricht minus 20.160 € Insgesamt in 2019: 120.750 € Einnahmeausfälle 4) Werden die Ausbildungskosten der jeweiligen Ausbildungsgänge durch die Krankenkassen finanziert, wie §17a KHG i.V.m. §2 KHG dies vorsieht? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wofür werden die derzeit erhobenen Schulgelder der SchülerInnen verwendet? Zu 4.: Nach den Angaben der Charité wird die theoretische Ausbildung in den genannten Ausbildungsgängen von den Krankenkassen finanziert, die praktische Ausbildung jedoch nicht. Die Charité führt dies darauf zurück, dass anders als für den Ausbildungsbereich Krankenpflege keine gesetzgeberischen Klarstellungen zur Finanzierung der praktischen Ausbildung erfolgt sind. Die Charité weist ferner darauf hin, dass sie anders als andere Berliner Ausbildungsstätten keine investive Förderung je Ausbildungsplatz erhält. 5) Wie viele Auszubildende befinden sich derzeit an der Charité im 2. und 3. Ausbildungsjahr in den entsprechenden Ausbildungsgängen, für die ab 01.09.18 kein Schulgeld mehr erhoben werden soll? Zu 5.: Es befinden sich in den entsprechenden Ausbildungsgängen insgesamt 82 Auszubildende im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Logopädie: 28, Physiotherapie: 38, Diätassistenz: 16). - - 3 6) Wie hoch wären die Einnahmeausfälle für die Charité, wenn die SchülerInnen der 2. und 3. Ausbildungsjahre in den entsprechenden Ausbildungen ebenfalls ab 01.09.18 vom Schulgeld befreit werden? Wird dies angestrebt oder müssen diese bis zum jeweiligen Ende ihrer Ausbildung das Schulgeld weiter bezahlen? Zu 6.: Die Klinikumsleitung der Charité hat im November 2017 beschlossen, keine Schulgelder für alle beginnenden Ausbildungen ab 01.01.2018 mehr zu erheben. Würde auch für zuvor begründete Ausbildungsverhältnisse das Schulgeld erlassen werden, würden sich hierfür Einnahmeausfälle bis 2020 wie folgt ergeben: In 2018: Logopädie: 3. Ausbildungsjahr (Januar – April) und 2. Ausbildungsjahr ganzjährig entspricht minus 72.914 € Physiotherapie: kein 3. Ausbildungsjahr, weil 2015 kein Ausbildungsbeginn; 2. Ausbildungsjahr ganzjährig entspricht minus 34.020 € Diätassistenz: kein 3. Ausbildungsjahr, weil 2015 kein Ausbildungsbeginn; 2. Ausbildungsjahr ganzjährig entspricht minus 25.200 € Insgesamt in 2018: 132.134 € Einnahmeausfälle In 2019: Logopädie: 3. Ausbildungsjahr (Januar – April) und 2. Ausbildungsjahr ganzjährig Entsprich minus 72.914 € Physiotherapie: 3. Ausbildungsjahr (Januar – September) und 2. Ausbildungsjahr ganzjährig entspricht minus 59.535 € Diätassistenz: 3. Ausbildungsjahr (Januar – September) und 2. Ausbildungsjahr ganzjährig entspricht minus 44.100 € Insgesamt in 2019: 176.549 € Einnahmeausfälle In 2020: Logopädie: 3. Ausbildungsjahr (Januar – April) entspricht minus 18.228 € Physiotherapie: 3. Ausbildungsjahr (Januar – September) entspricht minus 25.515 € Diätassistenz: 3. Ausbildungsjahr (Januar – September) entspricht minus 18.900 € Insgesamt in 2020: 62.643 € Einnahmeausfälle Eine Aufhebung der Schulgeldpflicht für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden, ist aktuell vom Charité-Vorstand nicht geplant und würde in den Jahren 2018 – 2020 zu Einnahmeausfällen in Höhe von insgesamt 371.326 € führen. Der Senat wird mit dem Charité-Vorstand die Abschaffung des Schulgeldes für vor dem 01.01.2018 abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse erörtern. Berlin, den 09. August 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -