Drucksache 18 / 15 715 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 20. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Badestelle „Kleines Tivoli“ und Antwort vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15715 vom 20. Juli 2018 über Badestelle "Kleines Tivoli" Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es in den letzten 20 Jahren eine Ausweisung des in der Bevölkerung als „kleines Tivoli“ oder „Tivoli 2“ am Uferwanderweg in der Nähe der Sandhauser Straße gelegenen Zugangs zur Havel (vgl. Tagesspiegel Leute Reinickendorf vom 11.07.2018) als offizielle Badestelle? Antwort zu 1: Der genannte Bereich gehört zur Oberhavel, die als EU-Badegewässer ausgewiesen ist. Daher kann in der Oberhavel aus wasserrechtlicher Sicht grundsätzlich gebadet werden, ohne dass die Ausweisung von Badestellen nötig wäre. Die Badegewässer und Badestellen gemäß der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung Berlin, 7. Juli 2008) werden jährlich zu Beginn der Badesaison öffentlich ausgewiesen (siehe Amtsblatt und Internet: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/badegewaesser). Frage 2: Wer hatte die an dieser Stelle jahrelang vorhandenen Bojen dort festgemacht und warum sind diese nunmehr verschwunden? Antwort zu 2: Die Betonnung wurde im Auftrag des Bereichs Gewässerunterhaltung der damaligen zuständigen Senatsverwaltung bis 2008 vorgenommen. Die zuständigen Behörden, das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, haben allerdings festgelegt, dass die gut erreichbare, gut ausgestattetete und 14-tägig untersuchte Badestelle Sandhauser Strasse (Tivoli 1 bzw. 2 Großes Tivoli) großzügiger ausgetonnt, die Badestrelle Oberhavel, Rohrweihstrasse (Tivoli 2 bzw. Kleines Tivoli) jedoch ab 2009 nicht mehr ausgetonnt wird. Ziel dieser Festlegung war und ist eine moderate Lenkungsfunktion. Frage 3: Ist an dieser Stelle das Baden grundsätzlich weiterhin erlaubt? Antwort zu 3: Ja. Das Baden ist nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.a) der Badegewässerverordnung in der gesamten Oberhavel, mit Ausnahme eines weiter südlich im Bezirk Spandau gelegenen Bereichs, der für das hier angesprochene Gebiet keine Rolle spielt, erlaubt. Frage 4: Plant der Senat neben dem Strandbad Tegel weitere Badestellen an Oberhavel oder Tegeler See kurz-, mittel- oder langfristig zu schließen? Antwort zu 4: Nein. Frage 5: Gibt es angesichts der Tatsache, dass auch viele private Steganlagen für das Baden in Oberhavel und Tegeler See genutzt werden, Überlegungen, ein generelles Badeverbot für diesen Bereich auszusprechen? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 10.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz