Drucksache 18 / 15 722 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2018) zum Thema: Ein Ehrenamt, das Leben rettet – Herausforderungen und Notwendigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr im Land Berlin und Antwort vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15722 vom 24. Juli 2018 über Ein Ehrenamt, das Leben rettet – Herausforderungen und Notwendigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr im Land Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Stellenwert misst der Senat den Freiweilligen Feuerwehren zur stadtweiten a) Gewährleistung der Notfallrettung, b) Brandbekämpfung, c) technischen Hilfeleistung, d) dem Katastrophenschutz sowie e) Gefahrenprävention und Brandschutzaufklärung bei? Zu 1.: Der Stellenwert der Freiwilligen Feuerwehren ergibt sich aus § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Feuerwehren im Land Berlin (Feuerwehrgesetz). Danach besteht die Berliner Feuerwehr aus der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren. Die Freiwilligen Feuerwehren sind folglich ein integraler Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. 2. Wie unterstützt und gewährleistet der Senat die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren bei a) Gewährleistung der Notfallrettung, b) Brandbekämpfung, c) technischen Hilfeleistung, d) dem Katastrophenschutz sowie e) Gefahrenprävention und Brandschutzaufklärung finanziell und materiell? Zu 2.: Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind Angehörige der Berliner Feuerwehr. Finanziell wird die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren daher über den Haushalt der Berliner Feuerwehr abgebildet. Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten von der Berliner Feuerwehr die gleiche Dienst- und Schutzkleidung wie die Berufsfeuerwehr. Hierzu gehört auch die persönliche Schutzausrüstung. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, wird zudem Rettungsdienstkleidung zur Verfügung gestellt. Ferner können die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren auf ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot zurückgreifen. Seite 2 von 7 Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 ist der Haushalt der Berliner Feuerwehr gestärkt worden. Bei den Sachmitteln gibt es einen Aufwuchs von rund 13 Prozent gegenüber dem Ansatz in 2017. Auch der Investitionsbereich ist um 4,9 Millionen Euro in 2018 bzw. 3,9 Millionen Euro in 2019 erhöht worden. Mit diesen Aufwüchsen soll die Ausstattung der Feuerwehr verbessert werden. Darüber hinaus wurden der Berliner Feuerwehr weitere 10 Millionen Euro für die Anschaffung von Fahrzeugen zur Verfügung gestellt. Weiterhin hat der Senat mit dem Sondersanierungsprogramm Freiwillige Feuerwehren/SIWANA eine zukunftsorientierte Aufstellung durch Sanierung und Neuerrichtung baulicher Anlagen der Freiwilligen Feuerwehren veranlasst. Seit 2015 wurden bereits Mittel in Höhe von insgesamt 23,2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Projekte befinden sich alle in der Umsetzung, einige sind bereits fertig gestellt. In Kürze wird der Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Rauchfangswerder eingeweiht. Aus dem Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Kapitel 1250) wurden bzw. werden ebenfalls einige Hochbaumaßnahmen für die Freiwilligen Feuerwehren umgesetzt, z.B. der Neubau der Feuerwachen für die Freiwillige Feuerwehr Gatow oder der Freiwilligen Feuerwehr Altglienicke. 3. Welche Versäumnisse bei der Unterstützung und Gewährleistung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren sieht der Senat bei sich selbst? Zu 3.: Der Senat arbeitet daran, die Arbeitsbedingungen für die Berliner Feuerwehr insgesamt weiter zu verbessern. 4. Welche Maßnahmen unternimmt das Land Berlin zur Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren? 5. Welche Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren laufen a) derzeit und b) sind bis Ende der Legislaturperiode geplant? Zu 4. und 5.: Das Land Berlin, vertreten durch das zuständige Fachreferat der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist auf den Tagen der offenen Tür der Berliner Feuerwehr und der Polizei Berlin mit einem Informationsstand vertreten und macht dort auch Werbung für das Ehrenamt u.a. bei den Freiwilligen Feuerwehren. Darüber hinaus wird regelmäßig ein „Tag des Katastrophenschutzes“ organisiert, auf dem ebenfalls für das Ehrenamt im Katastrophenschutz geworben wird und die FF selbst für die Nachwuchsgewinnung werben kann. Zudem stehen der Berliner Feuerwehr durch den Doppelhaushalt (DHH) 2018/2019 insgesamt 200.000 EUR zur Verfügung, um eine an modernen Werbestrategien ausgerichtete Imagekampagne zur gezielten Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr durchzuführen. Dies wird derzeit unter Einbindung der Berliner Feuerwehr, des Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren sowie des Landesfeuerwehrverbandes umgesetzt. Auch innerhalb der Berliner Feuerwehr genießt die Förderung des Ehrenamtes einen hohen Stellenwert. Dies ist zum Beispiel in der Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Feuerwehr erkennbar, in der das Ehrenamt stets besonders hervorgehoben und beworben wird. Freiwillige Feuerwehren, die eigene Tage der offenen Tür durchführen, erhalten (sofern dies gewünscht ist) bei der Durchführung Unterstützung durch den Stab Kommunikation der Berliner Feuerwehr. Dies umfasst Seite 3 von 7 zum Beispiel die Beratung bei der Planung und Durchführung durch den Bereich Eventkommunikation, die Gestellung von Ausrüstung (z.B. das Infomobil oder einer Tonanalage) oder die Bereitstellung von Werbematerialien (Flyer, etc.). Auch die Förderung der Jugendarbeit in der Berliner Jugendfeuerwehr trägt dazu bei, Nachwuchs für das wichtige Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen. Die Berliner Feuerwehr fördert die Jugendarbeit zum Beispiel durch die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, Schulungsangebote für Kinder und Jugendliche, die Gestellung von Fahrzeugen für den Ausbildungsdienst und für Reisen, die Gestellung von Dienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk sowie durch die Unterstützung in administrativen Angelegenheiten in der Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehren. 6. Wie tauscht sich das Land Berlin mit anderen Ländern über das Thema Nachwuchsgewinnung aus? Zu 6.: Das Land Berlin tauscht sich über die entsprechenden Gremien (Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder, Arbeitskreis Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung, Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) regelmäßig auch zum Thema Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt aus. Dies geschieht u.a. auf den stattfindenden Sitzungen oder durch Länderumfragen, über die die Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung der einzelnen Bundesländer im Sinne von „best practice“ ausgetauscht und verglichen werden. Zudem findet bei der Berliner Feuerwehr ein regelmäßiger Austausch zu den Themen Förderung des Ehrenamtes und Möglichkeiten der Nachwuchsgewinnung mit dem Deutschen Feuerwehrverband sowie über ein bundesweites Netzwerk der Pressesprecher der Berufsfeuerwehren statt. 7. Welche Versäumnisse bei der Unterstützung der Nachwuchsgewinnung bei der Freiwilligen Feuerwehren sieht der Senat bei sich selbst? Zu 7.: Keine. 8. Welche Optionen zum Ausdruck Wertschätzung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren gelten derzeit im Land Berlin? 9. Welche a) finanziellen, b) ideellen sowie c) materiellen Pläne verfolgt der Senat, um der Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren weitergehend Wertschätzung zukommen zu lassen? Zu 8. bis 9.: Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können die Ehrenamtskarte des Landes Berlin erhalten. Ferner wurden mit der neuen Verordnung über die Festsetzung von Pauschalbeiträgen als Auslagenersatz für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Berlins (PauschVO) die in § 2 PauschVO gelisteten Aufwandsentschädigungen erhöht. Des Weiteren wurden Jubiläumszuwendungen (§ 5 PauschVO) aufgenommen, die in der vorherigen Fassung nicht berücksichtigt wurden. Die Zuwendung richtet sich nach der Zugehörigkeitszeit zur Freiwilligen Seite 4 von 7 Feuerwehr. Je nach Zugehörigkeit erhalten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren insoweit eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 100 EUR, 250 EUR, 400 EUR, 500 EUR oder 600 EUR. Zudem werden am Zentralen Tag der offenen Tür der Berliner Feuerwehr neue Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren medien- und öffentlichkeitswirksam begrüßt und bereits aktive Kameradinnen und Kameraden u.a. auch durch den Landesfeuerwehrverband geehrt und ausgezeichnet. Ein weiteres Instrument für die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren ist das Feuerwehr- und Katastrophenschutzehrenzeichen des Landes Berlin, das jährlich vom Senator für Inneres und Sport auch an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren verliehen wird. Dieses wird für 10-, 25-, 40- , 50,- und 60-jährige aktive Zeiten sowie in einer Sonderstufe für besondere Verdienste um die Feuerwehr, den Rettungsdienst, den Zivil- oder Katastrophenschutz verliehen. 10. Welchen Stellenwert misst der Senat einer adäquaten und zeitgemäßen Ausstattung der a) Feuerwachen , b) Fahrzeuge sowie c) technischen Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren bei? Zu 10.: In allen drei Bereichen ist eine adäquate und zeitgemäße Ausrüstung sowohl für die Freiwilligen Feuerwehren als auch für die Berufsfeuerwehr zwingend erforderlich. Dieser Notwendigkeit wird durch die im Rahmen des DHH 2018 / 2019 bereitgestellten Mittel Rechnung getragen. Auch für die künftigen Haushaltsjahre wird sich der Senat um weitere Mittel zur kontinuierlichen Verbesserung der Ausstattung bemühen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. 11. In welchem Intervall und nach welchen Kriterien werden a) Feuerwachen, b) Fahrzeuge sowie c) technischen Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren auf ihre Funktionalität überprüft? Zu 11.: Die Feuerwachen, Fahrzeuge sowie die technische Ausrüstung der Berliner Feuerwehr werden entsprechend den gesetzlich bzw. herstellerseitig festgelegten Überprüfungen bzw. Überwachungsfristen durch die zuständigen Organisationsbereiche der Berliner Feuerwehr unter Einbindung des Bereiches Arbeits- und Gesundheitsschutz der Berliner Feuerwehr auf ihre Funktionalität überprüft. Eine Unterscheidung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr findet auch an dieser Stelle nicht statt. Die Dienststellen werden in regelmäßigen Intervallen (derzeit alle zwölf Monate) mit Blick auf die sicherheitstechnischen Belange der Dienstgebäude, der technischen Ausrüstung als auch der internen Organisation durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und den zuständigen Dienststellenleiter bzw. eine Vertretung der Dienststelle begangen. Das Begehungsprotokoll wird gemäß festgelegtem Ablaufplan an die zuständigen Stellen (Bereich Mietermanagement, Wachleiter, Direktionsleiter, BIM) weitergeleitet. Seite 5 von 7 Alle Einsatzfahrzeuge und ihre jeweilige feuerwehrtechnische Beladung werden jährlich geprüft, instandgesetzt und gewartet. Die Kriterien ergeben sich aus den entsprechenden rechtlichen Vorgaben (z.B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten, Unfallverhütungsvorschriften u.a.) Grundsätzlich werden alle festgestellten und dokumentierten Mängel im Rahmen dieser Überprüfung beseitigt. Damit ist sichergestellt, dass die im Dienst befindlichen Fahrzeuge und technische Ausrüstungen verkehrs- und betriebssicher sind und die feuerwehrtechnische Beladung einsatzfähig ist. Weitere technische Ausrüstungsgegenstände (z.B. Atemschutzgeräte, Funkgeräte, medizinische Geräte, etc.) unterliegen ebenfalls turnusgemäßen Kontrollen, die durch die zuständige Organisationseinheit überwacht und durchgeführt werden. Zudem erfolgt eine regelmäßige Funktionskontrolle der einsatzrelevanten Geräte eigenständig auf den Dienststellen (z.B. Sicht- und Funktionsüberprüfung der Kettensäge, des hydraulischen Rettungsgerätes, des Defibrillators, etc.). Für die Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung sind die Angehörigen der Berliner Feuerwehr eigenständig verantwortlich und müssen diese in regelmäßigen Abständen kontrollieren, dokumentieren bzw. die Beseitigung von Mängeln veranlassen. 12. Welche Notwendigkeit sieht der Senat, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Umkreis ihrer Feuerwachen wohnen können? Zu 12.: Einsatzabteilungen werden in den Ausführungsvorschriften zum Feuerwehrgesetz nach Ihrer Verfügbarkeit in Typ A und Typ B eingeteilt. Einsatzabteilungen vom Typ A müssen grundsätzlich innerhalb von vier Minuten nach der Alarmierung ausrücken können. Hingegen müssen Einsatzabteilungen vom Typ B grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung ausrücken können. Für eine Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr Typ A ist daher ein Wohnort im unmittelbaren Umfeld der Feuerwache notwendig. 13. Welche Vorteile sieht der Senat bei Schaffung von Sonderparkplätzen von FF-Angehörige der Typ-A-Wehren vor Ihren Wohnungen? Zu 13.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es in der Vergangenheit zu Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft bzw. im Ausrückeverhalten von Freiwilligen Feuerwehren gekommen ist, weil Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren nicht unmittelbar vor Ihrer Wohnung parken konnten. Insofern sieht der Senat in der Schaffung von Sonderparkplätzen keinen Vorteil. Ohnehin wäre dies nur für Angehörige von Einsatzabteilungen vom Typ A relevant. Diese liegen eher in den dünner besiedelten Gebieten bzw. Stadtrandlagen, in denen die Parkplatzsituation besser ist, als in der Innenstadt. Ein entsprechender Bedarf könnte sich daher allenfalls auf einige lokale Bereiche beschränken, die – losgelöst von der Frage der Zuständigkeit für die Einrichtung von Sonderparkplätzen – keine landesweite Sonderregelung rechtfertigen würden. Zudem ist es nicht unüblich, dass Seite 6 von 7 Angehörige von Einsatzabteilungen vom Typ A aufgrund ihres wachnahen Wohnortes die Feuerwache im Alarmfall zu Fuß oder mit dem Fahrrad aufsuchen. 14. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei der Wohnungssuche im Umkreis ihrer Feuerwachen gezielt zu unterstützen? Zu 14.: Hierzu wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/15355 vom 21. Januar 2015 verwiesen. Die Sachlage ist unverändert. 15. Welche Pläne zur Schaffung von Sonderparkplätzen für im Einsatzdienst befindliche Kräfte von DRK, JUH, MHD, ASB, THW und Feuerwehr im Land Berlin verfolgt der Senat? Zu 15.: Nach § 35 der Straßenverkehrsordnung sind u.a. die Feuerwehr und der Katastrophenschutz von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist. Dies beinhaltet auch das Halten bzw. Parken in Bereichen, in denen es sonst nicht gestattet ist. Im Übrigen ist es gängige Praxis, dass nach einer Alarmierung zunächst die jeweilige Dienststelle aufgesucht wird, auf der regelmäßig Stellplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Sollten Einsatzkräfte im Einzelfall mit ihrem privaten Kraftfahrzeug zu einer Einsatzstelle fahren, findet in diesem Fall regelmäßig die Privilegierung des § 35 Straßenverkehrsordnung Anwendung. 16. Wie unterstützt das Land Berlin derzeit den Landesfeuerwehrverband Berlin e. V. (LFV)? 17. Welche Möglichkeiten zur weiteren Unterstützung des Landesfeuerwehrverband Berlin e. V. (LFV) erwägt der Senat? Zu 16. und 17.: Der Landesfeuerwehrverband ist rechtlich gesehen ein eingetragener Verein wie jeder andere Verein auch. Die Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes muss daher immer unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen mit ähnlichen Satzungszwecken beurteilt werden. Im Rahmen des Möglichen wird der Landesfeuerwehrverband bei seiner Aufgabenwahrnehmung jedoch unterstützt, indem z.B. für Versammlungen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt oder administrative Angelegenheiten durch hauptamtliche Kräfte erledigt werden. Haushaltsmittel erhält der Landesfeuerwehrverband indes nicht. Dies ist aufgrund der eingangs dargelegten Stellung als privatrechtlich organisierter Verein nicht möglich. Zudem wird der Landesfeuerwehrverband bei Gesetzgebungsverfahren und anderen Belangen, die die Interessen der Freiwilligen Feuerwehren betreffen, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit angehört, beteiligt und eingebunden. 18. Welche Vorsorge trifft das Land Berlin derzeit zur Absicherung der Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren Angehöriger bei a) Unfällen im Einsatz sowie b) im Todesfall? Zu 18.: Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind - wie die tarifbeschäftigten hauptberuflichen Angehörigen der Berliner Feuerwehr auch - gemäß § 65 SGB VII Seite 7 von 7 über die gesetzliche Unfallkasse Berlin unfallversichert. Nach § 9 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes muss für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zudem eine private Unfallversicherung bestehen, die bei Invalidität an den Feuerwehrangehörigen und bei seinem Tod an die Angehörigen Mehrleistungen erbringt. Die derzeit rd. 1.500 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und die rd. 1.000 Angehörigen der Jugendfeuerwehr sind aus diesem Grund über eine private Gruppen-Unfallversicherung bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherung AG zusätzlich abgesichert. Eingeschlossen sind hier auch Unfälle auf direkten Wegen zu und von der Dienststätte. Zudem haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren nach § 9 Abs. 3 FwG i.V.m. § 68 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes einen Anspruch auf ergänzende Unfallfürsorge, wenn und soweit die Versorgung der Unfallverletzten und seiner Hinterbliebenen die einem nach der wirtschaftlichen Stellung vergleichbaren Landesbeamten (bei gleichem Alter und Familienstand und regelmäßigem Verlauf der Dienstlaufbahn) nach den Unfallfürsorgevorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes zustehende Versorgung nicht erreicht. 19. Welche Pläne zur Ausweitung der Absicherung der Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren Angehöriger bei a) Unfällen im Einsatz sowie b) im Todesfall verfolgt der Senat? Zu 19.: Derzeit verfolgt der Senat keine konkreten Pläne, steht entsprechenden Überlegungen aber aufgeschlossen gegenüber. Berlin, den 10. August 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport