Drucksache 18 / 15 724 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Wer zahlt was? und Antwort vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15724 vom 25.07.2018 über „Wer zahlt was?“ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welches Aufkommen an Einkommenssteuer, Abgeltungssteuer und Erbschafts- und Schenkungssteuer (bitte einzeln angeben) gab es jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 (soweit bereits veranlagt) in den einzelnen Berliner Finanzämtern? Zu 1.: Im Folgenden ist das Aufkommen der Einkommen-, Abgeltung- und Erbschaft-/Schenkungsteuer je Finanzamt (FA) (soweit betroffen) für die Jahre 2013 bis 2017 aufgeführt. Es wurde unterstellt , dass mit dem Aufkommen der Abgeltungsteuer das Aufkommen der Kapitalertragsteuer im Sinne des § 43 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) gemeint ist. Für die Verwaltung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist das Finanzamt Schöneberg gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 der Verordnung über besondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Finanzverwaltung des Landes Berlin i. V. m. Nr. 6 der dazugehörigen Anlage zentral zuständig. 2. Welches Aufkommen an Umsatzsteuer sowie Körperschafts- und Gewerbesteuersteuer (bitte einzeln angeben ) gab es jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 (soweit bereits veranlagt) in den einzelnen Berliner Bezirken? (erhoben durch die Finanzämter für Körperschaften I bis IV) Zu 2.: Eine Abgrenzung des Aufkommens der Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuersteuer der Finanzämter für Körperschaften I bis IV nach Berliner Bezirken ist aufgrund der den Finanzämtern für Körperschaften zugewiesenen Zuständigkeiten nicht möglich. Die vier Finanzämter für Körperschaften sind im Wesentlichen für die Besteuerung von juristischen Personen zuständig. Dabei erstreckt sich die Zuständigkeit des jeweiligen Finanzamtes für Körperschaften zum einen auf mehrere Berliner Bezirke. Zum anderen ist jedes Finanzamt für Körperschaften für Konzerne bestimmter Branchen zuständig und zwar unabhängig von deren Sitz innerhalb Berlins. Im Folgenden ist das Aufkommen der Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer der Finanzämter für Körperschaften I bis IV für die Jahre 2013 bis 2017 aufgeführt: Berlin, den 07.08.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen