Drucksache 18 / 15 727 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Pressedienst Berlin und Antwort vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 727 vom 25. Juli 2018 über Pressedienst Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Worum handelt(e) es sich bei dem auf der Webseite der Senatskanzlei (https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/wir-ueber-uns/sprecherin-dessenats /lebenslauf.547319.php) genannten „Pressedienst Berlin? Zu 1.: Die unter der genannten URL angegebenen Daten sind den Lebenslauf der Sprecherin des Senats betreffende Informationen. Eine Pflicht der Senatskanzlei, solche personenbezogenen Daten auf ihrer Web-site zu veröffentlichen, besteht nicht. Es handelt sich somit um – erstens – freiwillige Angaben, die – zweitens – von der Sprecherin des Senats persönlich stammen, und nicht etwa um seitens der Senatskanzlei zu machende „Pflichtangaben“. Die Senatskanzlei trifft daher nur die Pflicht, zu gewährleisten, dass durch die auf ihrer Web-site veröffentlichten diesbezüglichen Daten keine Strafgesetze oder Rechte Dritter verletzt werden. Dies ist hier nicht der Fall. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Senats, einzelne Lebensstationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Berlin inhaltlich zu kommentieren oder zu erläutern. 2. Ist bzw. war die Kanzlei Bezzenberger im Juni oder Juli 2018 in einem medienrechtlichen Sachverhalt gerichtlich oder außergerichtlich im Auftrag der Senatskanzlei tätig? Falls ja, in welchem und welche Kosten sind hier bisher auf welcher Grundlage (Honorarvereinbarung, RVG) entstanden? Zu 2.: Die Frage wird bezogen auf die strafrechtliche und privatrechtliche Auseinandersetzung mit Dr. Lehmann. Die Kanzlei Bezzenberger wurde hierzu nicht von der Senatskanzlei mandatiert. Berlin, den 14. August 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei