Drucksache 18 / 15 734 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Hintergründe des Anschlags am Breitscheidplatz LXXXI und Antwort vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 734 vom 25. Juli 2018 über Hintergründe des Anschlags am Breitscheidplatz LXXXI ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach Auskunft des Bundesanwalts Beck im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 03.07.2017 (Seite 2 des Wortprotokolls) soll der LKW "von der Kantstraße kommend mit einer Geschwindigkeit von ca. 49 km/h" in die Einfahrt des Weihnachtsmarkts gefahren sein. Nach Darstellungen der Nachrichtenagentur Reuters und des ARD-Magazins Kontraste ist der LKW hingegen aus der Hardenbergstraße kommend in den Weihnachtsmarkt eingefahren. Welches Tatgeschehen ist nach Auffassung des Senats zutreffend? 2. Wie erklärt der Senat, dass der Bundesanwalt am 03.07.2017 - in Kenntnis der seit Februar 2017 beim Bundeskriminalamt bekannten Videoaufzeichnungen vom Dach des Europacenters und der zahlreichen Zeugenaussagen - einen anderen Fahrtweg genannt hat? Zu 1. und 2.: Die Fragen beziehen sich auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren wegen des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz. Der Vorgang wurde im Dezember 2016 durch das Bundeskriminalamt (BKA) übernommen. Die Ermittlungen werden unter der Sachleitung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) durch das BKA geführt. Damit unterliegt das gesamte Verfahren der Verfügungshoheit des GBA. Der Senat sieht gegenwärtig keine Veranlassung dessen Arbeit bzw. die seiner Mitarbeitenden zu bewerten. Berlin, den 06. August 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport