Drucksache 18 / 15 735 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Grundsatzreferent für interkulturelle Angelegenheiten im Stab des Senators für Inneres und Sport und Antwort vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 735 vom 25. Juli 2018 über Grundsatzreferent für interkulturelle Angelegenheiten im Stab des Senators für Inneres und Sport ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist die Stelle als "Grundsatzreferent für interkulturelle Angelegenheiten im Stab des Senators für Inneres und Sport" erstmalig eingerichtet worden und besteht diese aktuell noch? Falls nein, seit wann nicht mehr bzw. seit wann ist diese nicht besetzt? Zu 1.: Die Stelle als Grundsatzreferent wurde erstmals im Februar 2010 im Stab des Senators der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingerichtet und besteht seither fort. 2. Wie lautet das aktuelle Anforderungsprofil und ist dieses seit Bestehen geändert worden? Falls ja, inwieweit und aus welchen Gründen? Trifft es zu, dass vom Stelleninhaber die Befähigung zum Richteramt erfordert wird? Zu 2.: Die formalen Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Aufgabengebietes als Grundsatzreferentin/Grundsatzreferent für interkulturelle Angelegenheiten im Stab des Senators für Inneres und Sport wurden jeweils entsprechend der Schwerpunktsetzung des Arbeitsgebietes in den Legislaturperioden angepasst. Das aktuelle Anforderungsprofil lautet wie folgt: „Grundsatzreferent/in für die Fragen der Verknüpfung von Integrations- und Sicherheitspolitik sowie der interreligiösen Integration, Zentrale/r Ansprechpartner/in für die Berichtserstattung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Partizipations- und Integrationsgesetzes (PartIntG) für den Geschäftsbereich der SenInnDS; Anlaufstelle zum Thema interkulturelle Kompetenz für Nachwuchskräfte im Rahmen der Ausbildung“ Seite 2 von 6 Die Befähigung zum Richteramt ist im derzeitigen Anforderungsprofil nicht gefordert. Die formale Voraussetzung für die Wahrnehmung des Aufgabengebietes im Anforderungsprofil aus dem Jahr 2017 ist der Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums der Politikwissenschaften bzw. eines Hochschulstudiums mit vergleichbaren Qualifikationen. Hingegen wurde in der Ausrichtung des Aufgabengebietes im Jahr 2014 zwischenzeitlich die Würdigung rechtlicher Aspekte und die rechtliche Beratung der Hausleitung zum Schwerpunkt gesetzt und damit die Befähigung zum Richteramt vorausgesetzt. 3. Umfasste das Arbeitsgebiet in der Vergangenheit auch "- Präventionsmaßnahmen gegen Islamismus sowie Rechts-, Links- und Ausländerextremismus; - Leitung und Durchführung des Wertedialogs (Veranstaltungen und andere Aktionen zur Prävention und interkultureller Kompetenz, u. a. in Zusammenarbeit mit der Landeskommission Berlin gegen Gewalt und der Berliner Polizei)." a) Falls ja, wie haben sich die polizeilichen Fallzahlen (erfasste Delikte) sowie die Zahl der Gefährder in den Bereichen I) des Islamismus II) Rechtsextremismus III) Linksextremismus IV) Ausländerextremismus in den Jahren 2010 bis 2017 in Berlin entwickelt? b) Falls ja, worum handelt es sich beim dem "Wertedialog" konkret und welche Aktivitäten hat dieser konkret in den Jahren 2010 bis 2017 entfaltet? Zu 3.: Bei der erstmaligen Einrichtung des Arbeitsgebietes im Jahr 2010 lag der Fokus, neben der Begleitung der Umsetzung des Integrationsgesetzes, auf der Verknüpfung von Integrations- und sicherheitspolitischen Fragen. Zu den Schwerpunkten gehörten somit auch das Thema der interreligiösen Integration sowie Präventionsmaßnahmen gegen Islamismus und Extremismus. Die verantwortliche Referentin begleitete die Umsetzung der Islamkonferenz. Im Vordergrund stand dabei der Austausch über die Integration junger Muslime in Deutschland. Seit 2012 ist auch der Wertedialog als Präventionsmaßnahme Bestandteil des Arbeitsgebietes. Eine enge Zusammenarbeit mit der Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“ und den Sicherheitsbehörden spielt dabei eine zentrale Rolle. zu a) Die Grundlage für die Darstellung der Entwicklung der polizeilichen Fallzahlen bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fälle. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Seite 3 von 6 Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil – einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Um die Fallzahlen übersichtlich und in Teilbereichen vergleichbar darzustellen, erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Terrorismus ist über die Strafbarkeit der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) sowie Verstöße gegen §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB erfasst. Gewaltdelikte sind Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstands- sowie Sexualdelikte einschließlich der Versuche. Propagandadelikte sind Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sonstigen Delikte beinhalten alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze, zum Beispiel Beleidigung gemäß § 185 StGB, Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG). Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 traten umfangreiche Änderungen innerhalb des Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität (PMK) in Kraft. So wurde der Phänomenbereich „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“ (PMAK) in die neuen Phänomenbereiche „Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie“ (PMK - AI) und „Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie“ (PMK - RI) geteilt. Um wenigstens ungefähre Vergleichswerte zu erhalten, werden die Fallzahlen der PMK -RI für die Jahre 2010 bis 2016 aus dem Themenbereich „Islamismus/ Fundamentalismus“ des ehemaligen Phänomenbereichs PMAK generiert. Zusätzlich wurde das Unterthema „zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen“ hinzugezogen, da die überwiegende Anzahl der Straftaten religiöse Hintergründe hat. Für die Fallzahlen des Phänomenbereichs PMK - AI werden für die Jahre 2010 bis 2016 die Zahlen der ehemaligen PMAK ohne den Themenbereich „Islamismus/Fundamentalismus“ und das Unterthema „zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen“ zugrunde gelegt. Des Weiteren wurde ein fünfter Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“ (PMK - NZ) eingeführt. Dieser Phänomenbereich beinhaltet die Fallzahlen des ehemaligen Bereiches „Sonstige/Nicht zuzuordnen“. Hier ist ein Vergleich der Jahre unproblematisch. Seite 4 von 6 Nach Veröffentlichung des Berichts „Lagedarstellung Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2017“ wurden auch wieder Fälle aus dem Jahr 2017 erfasst oder gelöscht. Daher können die nachfolgend aufgeführten Zahlen von den im Bericht genannten abweichen. Entwicklung der Fallzahlen der PMK 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 PMK - rechts 1140 1199 1362 1388 1560 1692 1806 1940 Gewaltdelikte 28 74 60 88 108 146 164 116 Propagandadelikte 744 719 831 823 801 779 737 811 sonstige Delike 368 406 471 477 651 767 905 1013 PMK - links 819 1356 863 1045 1372 1060 1406 1183 Gewaltdelikte 206 406 208 293 493 360 438 252 Propagandadelikte 0 0 0 1 2 2 0 1 sonstige Delike 613 950 655 751 877 698 968 930 PMK - AI 72 240 138 162 267 206 378 213 Terrorismus 1 0 0 2 4 3 1 8 Gewaltdelikte 25 80 44 40 76 72 38 38 Propagandadelikte 3 4 1 3 1 2 2 1 sonstige Delike 43 156 93 117 186 129 337 166 PMK - RI 28 27 47 42 82 101 104 260 Terrorismus 6 4 5 21 36 44 41 16 Gewaltdelikte 0 4 6 2 5 6 19 15 Propagandadelikte 0 0 0 1 1 1 1 0 sonstige Delike 22 19 36 18 40 50 43 229 PMK - NZ 383 509 400 511 629 785 1031 646 Terrorismus 0 0 0 0 0 0 0 1 Gewaltdelikte 47 45 33 41 111 116 87 63 Propagandadelikte 201 186 217 238 189 238 261 175 sonstige Delike 135 278 150 232 329 431 683 407 PMK gesamt 2442 3331 2810 3148 3910 3844 4725 4242 Terrorismus 7 4 5 23 40 47 42 25 Gewaltdelikte 306 609 351 464 793 700 746 484 Propagandadelikte 948 909 1049 1066 994 1022 1001 988 sonstige Delike 1181 1809 1405 1595 2083 2075 2936 2745 Tag der Erhebung: 27. Juli 2018 Aus polizeitaktischen Gründen werden zur Anzahl der als Gefährder eingestuften Personen keine Zahlen veröffentlicht. In den Phänomenbereichen PMK - rechts und PMK - links werden Gefährder im einstelligen Bereich geführt. Im Phänomenbereich PMK - ausländische Ideologie ist keine Person als Gefährder eingestuft. Im Phänomenbereich PMK - religiöse Ideologie werden Gefährder im oberen zweistelligen Bereich geführt. Eine Aussage über die Entwicklung der Anzahl der als Gefährder eingestuften Personen ist nicht möglich, da diese Einstufungen dynamisch erfolgen. Seite 5 von 6 Das bedeutet, es kann auch unterjährig zu Ein- und Ausstufungen kommen. Eine entsprechende Verlaufsstatistik wird bei der Polizei Berlin nicht geführt. zu b) Aufgrund der Häufung von gewalttätigen Einzelfällen unter Jugendlichen, die den Eindruck erweckten, dass Hemmschwellen verschwinden und sich Werte zunehmend verflüchtigen, wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport der Wertedialog „Gewalt hat keinen Wert. Du schon“ eingeführt. Begonnen hat der Wertedialog mit einem informellen Gespräch im November 2012 zwischen dem Innensenator und Spitzenvertretern von Migrantenorganisationen sowie der christlichen, islamischen und jüdischen Religionsgemeinschaften. Es folgten mehrere Gespräche, die von der Grundsatzreferentin bzw. dem Grundsatzreferenten für interkulturelle Angelegenheiten im Stab des Senators für Inneres und Sport geplant und durchgeführt wurden. Der Wertedialog umfasste Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren des gesellschaftlichen Lebens, legte jedoch den Schwerpunkt auf Gespräche mit jungen Menschen in Schulen, Jugend- und Kultureinrichtungen über das Thema Gewalt und Sicherheit im öffentlichen Raum. Die Dialogreihe war zudem kein starres Projekt, bei der im Vorfeld alle Termine feststanden. Vielmehr entstanden im Austausch mit Akteuren aus verschiedenen Bereichen immer wieder neue Ideen für Treffen, Aktionen und Projekte. Die Termine waren teils nichtöffentlich, teils öffentlich bzw. presseöffentlich. Weitere Themen der Reihe waren u. a. auch die Frühprävention und das Thema Sport und Gewalt sowie interkulturelle Konflikte und Radikalisierungsprozesse. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt unterstützte regelmäßig. Im Jahr 2013 wurden durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt Maßnahmen im Rahmen des Wertedialogs (Wochenendworkshops und Diskussionsrunden mit Jugendlichen, Entwicklung eines Logos für den Wertedialog) in Höhe von 5.000 € gefördert. Das Projekt JUMA e.V. (jung muslimisch aktiv) wurde im Rahmen des Wertedialogs durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt gefördert. Der damalige Senator übernahm hierzu die Schirmherrschaft. Ein Teilprojekt von JUMA e.V. ist die Maßnahme „Code of Ethics-Kampagne“ in der sich 40 junge Muslime, Juden, Christen und Bahai für mehr Verständigung zwischen Menschen verschiedenere Religionen einsetzten. Dieses Projekt wurde 2012 von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt mit 23.000 € gefördert. Im Jahr 2013 kam auch das Projekt „Interreligious-Peers“, ebenfalls ein Teilprojekt von JUMA e. V. hinzu. Ziel dieses Projekts ist die Verhinderung von Konflikten mit religiösen Bezügen in Schulen, Verhinderung von Gewalt und Diskriminierung. Dieses Projekt wurde von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt mit 40.000 € gefördert. Seite 6 von 6 Im Jahr 2014 wurde von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt eine Dokumentation der Wertereihe veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der Dokumentation wurde eine ähnlich angelegte Kampagne der Wertevermittlung und des Wertedialogs initiiert: Die Kampagne „Respekt? Ja bitte!“ Diese hatte das Ziel, die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter zu reduzieren. Mit dieser Kampagne wurde der Wertedialog fortgeführt und verstetigt. Teil dessen waren eine Fishbowl-Veranstaltung mit Jugendlichen als Auftaktveranstaltung und eine Dialogveranstaltung der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zum Thema Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten, die im Jahr 2014 durchgeführt wurde. Zu den weiteren Maßnahmen in den Jahren 2014/15 gehörte ein Medienwettbewerb für Schülerinnen und Schüler zur Erstellung von Kurzfilmen sowie öffentlichkeitswirksame Besuche des damaligen Innensenators bei Dienststellen der Polizei und bei gewaltpräventiven Projekten. Als weitere Präventionsmaßnahme wurde im Jahr 2015 ein Filmspot „Respekt? Ja bitte! Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“ und im Jahr 2016 ein Radiospot „Respekt? Ja bitte! Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“ entwickelt. Der Filmspot wurde im Jahr 2017 als Werbefilm in 51 werbefähigen Berliner Kinos vorgeführt. Der Grundsatzreferent nahm im Jahr 2015 an einem Musicalbesuch „I Am Jonny“ mit anschließendem Gespräch mit Jugendlichen teil und an einem Besuch der Synagoge Oranienburger Straße mit Diskussion mit Schülerinnen und Schülern der Mierendorff- Schule, mit Ender Cetin (Şehitlik-Moschee) und mit Rabbiner Daniel Alter. Ferner erfolgten in den Jahre 2014 bis 2016 Besuche von Schulen, Schirmherrschaften für Veranstaltungen und Gespräche bzw. Diskussionsrunden mit zivilgesellschaftlichen Trägern im interkulturellen Bereich. Im Jahr 2017 startete die Kampagne „Zeit, einfach mal Danke zu sagen“. Es wurden 12 Großflächenplakaten von je 3 Bediensteten der Polizei, Feuerwehr, Ordnungsämter und Schulen entwickelt. Diese wurden gut sichtbar an stark frequentierten Bahnhöfen und »Brennpunkten« im Berliner Stadtraum aufgehängt und verwiesen auf eine Website, auf der Interviews, Geschichten, Comics oder kleinere Filmsequenzen (Erklärvideos) abrufbar sind, die speziell für diese Kampagne entwickelt wurden. Berlin, den 10.August 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport