Drucksache 18 / 15 737 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Frei im Bad? und Antwort vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15737 vom 25. Juli 2018 über Frei im Bad? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach I. 12 der Haus- und Badeordnung der Berliner Bäderbetriebe ist von allen Badegästen angemessene Badekleidung zu tragen, "z. B. Badehose, Badeshorts, Bikini, Badeanzug, Burkini. Badehosen und Badeshorts dürfen maximal knielang sein." 1) Aus welchen sachlichen, insbesondere hygienischen Gründen dürfen Badehosen und Badeshorts maximal knielang sein, ein "Burkini" hingegen bis zu den Füßen reichen? Zu 1.: Der Hinweis auf knielange Hosen ist deshalb ausdrücklich in die Haus- und Badeordnung (HBO) aufgenommen worden, weil nach langjähriger Erfahrung vor allem die als Schwimmbekleidung ungeeigneten Sport- oder Surfshorts über das Knie reichen . Sie sind deshalb ungeeignet, weil sie nicht eng am Körper anliegen, meistens auch außerhalb des Schwimmbades getragen werden und sich ihr Material mit Wasser vollsaugen kann, was für ungeübte Badegäste ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. 2) Unterscheidet I. 12 der Haus- und Badeordnung die angemessene Badebekleidung nach Geschlechtern oder gilt unabhängig vom melderechtlich erfassten Geschlecht zum Beispiel eine Badehose als angemessene Badekleidung? Falls hier geschlechtsspezifisch Unterschiede gemacht werden , aus welchem Grund und wie lauten diese Regelungen dann konkret für Frauen und Männer? 3) Inwieweit und aus welchen Gründen hält der Senat eine abweichende Regelung nach Geschlechtern für mit Artikel 10 Abs. 2 der Verfassung von Berlin für vereinbar? 4) Sofern im Sinne der Frage zu 2) Unterschiede gemacht werden: welche Badekleidung gilt für trans- und intersexuelle Menschen als angemessen? Wer beurteilt in den Berliner Bäderbetrieben im konkreten Einzelfall die Angemessenheit der Badebekleidung, wenn die eigene Wahrnehmung des Geschlechts eines Gastes vom melderechtlich erfassten Geschlecht abweicht? Seite 2 von 2 Zu 2. bis 4.: Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) nehmen keine geschlechtsspezifische Einteilung bzw. Unterscheidung vor. Es ist seitens der BBB unerheblich, welcher Gast sich für welche Badebekleidung entscheidet. Es soll jedoch sichergestellt sein, dass durch die Badebekleidung die Geschlechtsmerkmale bedeckt sind. 5) Aus welchen Materialien darf "angemessene Badebekleidung" bestehen oder welche Materialien sind für Badebekleidung unzulässig? Zu 5.: Die „angemessene Badebekleidung“ soll aus den Materialien hergestellt sein, die für handelsübliche Badebekleidung verwendet werden. 6) Wie viele Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung der Berliner Bäderbetriebe welcher Art werden jährlich in diesen erfasst (bitte für die Jahre 2012 bis 2017 angeben)? Wie werden diese geahndet ? 7) Wie viele dauerhafte oder befristete Hausverbote im Sinne des I. 4 der Haus- und Badeordnung sind in den Jahren 2012 bis 2017 jeweils jährlich ausgesprochen worden? Zu 6. und 7.: Die Art der Verstöße gegen die HBO wird nicht explizit erfasst. Je nach Schwere eines Verstoßes kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Gegebenenfalls wird Strafanzeige bzw. Strafantrag gestellt. Berlin, den 31. Juli 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport Hausverbote insgesamt* davon Verstoß gegen die HBO 2012 116 nicht statistisch erfasst 2013 101 nicht statistisch erfasst 2014 76 nicht statistisch erfasst 2015 129 nicht statistisch erfasst 2016 128 78 2017 106 94