Drucksache 18 / 15 738 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Förderpraxis des Senats und Antwort vom 09. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 12 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15738 vom 25. Juli 2018 über Förderpraxis des Senats Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Form kooperiert oder arbeitet der Berliner Senat mit den folgenden Organisationen zusammen ? Welche Veranstaltungen der aufgeführten Vereine hat das Land Berlin ab dem Jahr 2009 jeweils wie unterstützt? a) „Initiative Berliner Muslime (IBMus)“ b) „Islamic Relief Deutschland e.V.“ c) „Islamische Förderation in Berlin (IFB)“ d) „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS)“ e) „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) Landesverband Berlin“ f) „Islamische Religionsgemeinschaft DitiB Berlin“ g) „Jung-Muslismisch-Aktiv (JUMA), Träger RAA e.V.“ h) „Inssan e.V.“ i) „Lichtjugend e.V.“ j) „M.A.H.D.I. e.V.“ k) „Muslimische SeelsorgeTelefon, Träger Islamic Relief Deutschland e.V.“ l) „Stiftung Dialog und Bildung“ m) „Tauhid“ n) „Theologenverein/ İlahiyatçılar Derneği“ o) „Islamisches Kulturzentrum Berlin (VIKZ)“ p) „Zentralrat der Muslime in Deutschland, Landesverband Berlin“ q) „Institut Buhara Berlin“ r) „Gemeinschaft muslimischer Juristen“ s) „Forum Dialog“ t) „Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge“ Zu 1.: Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, die Humboldt-Universität zu Berlin , der Islamische Föderation in Berlin e.V., der Berliner Landesverband des Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und der Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V. unterzeichneten am 26. bzw. 29. Juni 2018 Seite 2 von 12 eine Vereinbarung zur Bildung eines Beirates für Islamische Theologie und Religionspädagogik . Diese regelt die religionsverfassungsrechtlich gebotene Mitwirkung des Beirates bei der Einrichtung und Ausgestaltung bekenntnisgebundener Studiengänge und bei der Besetzung von Stellen für Personal mit selbständigen bekenntnisgebundenen Lehraufgaben am Berliner Institut für Islamische Theologie der Humboldt -Universität zu Berlin. In die dem Abschluss der Vereinbarung vorangehenden Beratungen waren auch Vertreter des Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Berlin e.V. und des Berliner Landesverbandes des Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. eingebunden. Beide Verbände entschieden sich schließlich gegen die Unterzeichnung der Vereinbarung . Der Integrationsbeauftragte des Berliner Senats hat bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Berliner Islamforum: Sachstand und Perspektiven“ (Drs. 18 / 13964 vom 6. April 2018) dargelegt, mit welchen Organisationen im Rahmen des Islamforums kooperiert wird und nach welchen Grundsätzen die Zusammenarbeit erfolgt. Weitere Kooperationen mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, im klassischen Sinne, die auf vertraglichen Festlegungen o.ä. basieren, existieren nicht. Weitere Kooperationen, Formen der Zusammenarbeit und Unterstützung von Veranstaltungen einzelner Organisationen sind im Folgenden aufgeführt. Die nachfolgende Aufstellung ist um Vollständigkeit bemüht. Allerdings hat der Senat von Berlin zahlreiche Kontakte zu den aufgeführten Organisationen auf unterschiedlichen Ebenen. Eine diesbezügliche Gesamtübersicht liegt nicht vor. Zu 1. a) „Initiative Berliner Muslime (IBMus)“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. 2013-2016: Die Initiative Berliner Muslime (IBMus) war Veranstalterin der Islamwoche im Berliner Rathaus. 2018: Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Islamische Kulturtage in Berlin“. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1. t) verwiesen. Zu 1. b) „Islamic Relief Deutschland e.V.“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. 2013: Mitveranstalter der Islamwoche im Berliner Rathaus. 2014: Mitveranstalter der Islamwoche im Berliner Rathaus. 2018: Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Islamische Kulturtage in Berlin“. Islamic Relief Deutschland e.V. ist der antragstellende Verein bzw. Zuwendungsempfänger und Träger des Muslimischen SeelsorgeTelefons – (siehe Antwort auf die Frage 1. k) Eine weitergehende Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung besteht nicht. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1. t) verwiesen. Seite 3 von 12 Zu 1. c) „Islamische Föderation in Berlin (IFB)“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. 2016: Mitveranstalterin der Islamwoche im Berliner Rathaus. 2016: Teilnahme am Runden Tisch Islam Berlin. 2017: Teilnahme des Staatssekretärs für Europa am Fastenbrechen in der Haci-Bayram-Moschee der Islamischen Föderation Berlin. 2018: Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Islamische Kulturtage in Berlin“. Die Islamische Föderation in Berlin e.V. (IFB) bietet islamischen Religionsunterricht an. Sie ist damit auch dafür verantwortlich, dass der Religionsunterricht entsprechend den für den allgemeinen Unterricht geltenden Bestimmungen durchgeführt wird. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine permanente Zusammenarbeit der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung mit der IFB. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1. t) verwiesen. Zu 1. d) „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS)“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. 2016: Teilnahme am Runden Tisch Islam Berlin. 2018: Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Islamische Kulturtage in Berlin“. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1. t) verwiesen. Zu 1. e) „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) Landesverband Berlin“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. Zu 1. f) „Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Berlin e.V.“: 2010: Besuch des Regierenden Bürgermeisters der Sehitlik-Moschee. Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. 2015: Besuch des Regierenden Bürgermeisters der Sehitlik-Moschee im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus. 2016: Teilnahme am Runden Tisch Islam Berlin. 2018: Nach dem Anschlag auf DITIB Koca-Sinan-Moschee diverse Besuche und Unterstützungsschreiben des Senats von Berlin. 2018: Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Islamische Kulturtage in Berlin“. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1. t) verwiesen. Zu 1. g) „Jung-Muslimisch-Aktiv (JUMA), Träger RAA e.V.“: Das Projekt JUMA e.V. (jung muslimisch aktiv) wurde im Rahmen des Wertedialogs von Herrn Senator Henkel „Gewalt hat keinen Wert! - Du schon!“ durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt gefördert. Herr Senator Henkel übernahm hierzu die Schirmherrschaft für das JUMA-Projekt „Code of Ethics“ und nahm im September 2012 an einer Veranstaltung am Brandenburger Tor teil. Seite 4 von 12 Am 3. Juli 2015 fand der von Jugendlichen gestaltete Kulturabend „Muslimische Geschichte in Berlin“ mit anschließendem Fastenbrechen im Berliner Rathaus statt. Der Veranstaltungssaal wurde dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt. Am 24. Juni 2016 fand im Berliner Rathaus die 5-Jahres-Feier des JUMA- Projekts und die Feier der Vereinsgründung mit anschließendem Fastenbrechen statt. Teilnahme des Regierenden Bürgermeisters. Der Veranstaltungssaal wurde dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt. Am 10. Juni 2017 fand im Berliner Rathaus ein JUMA Kulturabend mit anschl. Fastenbrechen statt. Teilnahme: Bundespräsident Steinmeier und Staatssekretärin Frau Chebli. Der Veranstaltungssaal wurde dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt. Am 06. Juli 2017 gab es im Berliner Rathaus ein Roundtable-Gespräch mit dem Rabbiner Wolpe und JUMA auf Einladung von Staatssekretärin Frau Chebli. Thema war „Herausforderungen an den jüdisch-muslimischen Dialog in Zeiten von wachsendem Antisemitismus und Islamfeindlichkeit“. 2018: Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Islamische Kulturtage in Berlin“. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Abteilung Jugend und Familie) hat Gespräche mit dem Verein JUMA – Jung Muslimisch Aktiv geführt , um sich über die Arbeit des Vereins, das gesellschaftliche Engagement der jungen Musliminnen und Muslime, die dialogischen Ansätze zum Abbau von Vorurteilen sowie die Beteiligungsansätze des Vereins zu informieren und diese ggf. in die Arbeit der Abt. Jugend und Familie einzubeziehen. Zu 1. h) „Inssan e.V.“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. 2013: Mit-Veranstalter der Islamwoche im Berliner Rathaus. 2018: Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Islamische Kulturtage in Berlin“. Zu 1. i) „Lichtjugend e.V.“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1. t) verwiesen. Zu 1. j) „M.A.H.D.I. e.V.“: Am 7. September 2016 nahm der Regierende Bürgermeister an einer Gesprächsrunde des Vereins „Muslime aller Herkunft deutscher Identität“ („M.A.H.D.I.“ e.V.) in der Technischen Universität teil. Zu 1. k) „Muslimische SeelsorgeTelefon, Träger Islamic Relief Deutschland e.V.“: Am 2. September 2009 fand die Gründungsfeier des Muslimischen Seelsorge Telefons im Berliner Rathaus statt. Das Muslimische SeelsorgeTelefon wird auf Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2016/17 seit 2016 mit jährlich rd. 150.000 € ge- Seite 5 von 12 fördert. Für das Jahr 2018 wurden 143.000 € beantragt und mit Zuwendungsbescheid bewilligt. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1. t) verwiesen. Zu 1. l) „Stiftung Dialog und Bildung“: Es konnten keine Kooperationen, Formen der Zusammenarbeit oder Unterstützung von Veranstaltungen des Senats von Berlin mit der Stiftung Dialog und Bildung für den genannten Zeitraum ermittelt werden. Zu 1. m) „Tauhid“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. Zu 1. n) „Theologenverein/ İlahiyatçılar Derneği“: Es konnten keine Kooperationen, Formen der Zusammenarbeit oder Unterstützung von Veranstaltungen des Senats von Berlin mit dem Theologenverein/ İlahiyatçılar Derneği für den genannten Zeitraum ermittelt werden. Zu 1. o) „Islamisches Kulturzentrum Berlin (VIKZ)“: 2016: Teilnahme am Runden Tisch Islam Berlin. Zu 1. p) „Zentralrat der Muslime in Deutschland, Landesverband Berlin“: 2016: Teilnahme am Runden Tisch Islam Berlin. Zu 1. q) „Institut Buhara Berlin“: Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Berliner Dialogs der Religionen im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1. t) verwiesen. Zu 1. r) „Gemeinschaft muslimischer Juristen“: s. Antwort zu Frage 1. t). Zu 1. s) „Forum Dialog“: 2016: Teilnahme des damaligen Staatssekretärs für Kulturelle Angelegenheiten , Herr Renner, am Fastenbrechen des Forums Dialog für Freunde des House of One. Das Forum Dialog ist Mit-Initiator des House of One. Über das House of One bestehen Kontakte zwischen dem Senat von Berlin und dem Forum Dialog. 2018: Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Islamische Kulturtage in Berlin“. Seite 6 von 12 Zu 1. t) „Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge“: Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung arbeitet seit 2012 in der Umsetzung der religiösen Betreuung muslimischer Inhaftierter mit dem Verein „Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge“ e.V. (AGMGS) zusammen. Der Verein hat sich am 22.06.2012 gegründet und ist ein Zusammenschluss verschiedener sunnitisch-muslimischer Vereine und Verbände: - Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), - Islamische Föderation Berlin, - Initiative Berliner Muslime (IBMus), - Deutsch-Arabischer Kulturverein/Haus der Weisheit e.V., - Lichtjugend e.V., - Islamic Relief Deutschland/Muslimisches Seelsorge Telefon, - Gemeinschaft muslimischer Juristen e.V. Die AGMGS benennt als Vereinszweck die „Förderung der islamischen Seelsorge für Strafgefangene… und die Förderung der islamischen Religion“. Darüber hinaus arbeitet die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ebenfalls im Rahmen der Umsetzung der religiösen Betreuung muslimischer Inhaftierter mit der „Islamischen Gemeinschaft der Schiitischen Gemeinden Deutschlands“ (IGS), Shems e.V./Institut Buhara und der Alevitischen Gemeinde zu Berlin e.V. zusammen. 2) Erhält oder erhielt ab dem Jahr 2009 einer der genannten Organisationen vom Land Berlin Projektfördermittel ? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 2.: Zu 2. a) „Initiative Berliner Muslime (IBMus)“: Die Initiative Berliner Muslime (IBMus) hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. b) „Islamic Relief Deutschland e.V.“: Siehe Antworten zu Frage 1. b) und 1. k). Aus dem Kapitel 0920 erhält der Islamic Relief Deutschland e.V. keine darüber hinausgehenden Fördermittel. Zu 2. c) „Islamische Föderation in Berlin (IFB)“: Die Islamische Föderation Berlin (IFB) hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. d) „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS)“: Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. e) „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) Landesverband Berlin“: Seite 7 von 12 Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) Landesverband Berlin hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. f) „Islamische Religionsgemeinschaft DitiB Berlin“: Die Islamische Religionsgemeinschaft DitiB Berlin hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. g) „Jung-Muslimisch-Aktiv (JUMA), Träger RAA e.V.“: Ein Teilprojekt von JUMA e.V. ist die Maßnahme „Code of Ethics-Kampagne“, in der sich 40 junge Musliminnen und Muslime, Jüdinnen und Juden, Christinnen und Christen sowie Bahai für mehr Verständigung zwischen Menschen verschiedener Religionen einsetzten. Dieses Projekt wurde 2012 von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt mit 23.000 € gefördert. Im Jahr 2013 kam auch das Projekt „Interreligious-Peers“, ebenfalls ein Teilprojekt von JUMA e. V., hinzu. Ziel dieses Projekts war die Verhinderung von Konflikten mit religiösen Bezügen in Schulen sowie die Verhinderung von Gewalt und Diskriminierung . Dieses Projekt wurde von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt mit 40.000 € gefördert. Aus Mitteln des Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) e.V. im Jahr 2015 2.595,30 € für die JUMA- Veranstaltung „Muslimische Geschichte in Berlin“ erhalten. Im Jahr 2018 hat der RAA e.V. 2.700,00 € für Videoporträts erhalten, die Jugendliche anlässlich des diesjährigen Iftars produziert haben. Zu 2. h) „Inssan e.V.“: Der Verein Inssan e. V. erhält für sein Projekt „Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit“ eine Zuwendung aus dem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus , Rassismus und Antisemitismus als Projektförderung (Fehlbedarfsfinanzierung ). Informationen zur Förderhöhe können der Antwort zur Schriftlichen Anfrage “ Förderung von politischen Initiativen und Projekten durch den Senat“ (Drs. 18 / 15104 vom 23. Mai 2018) und dort der Anlage 1, lfd. Nummer 24 entnommen werden . Der Senat kooperiert als Zuwendungsgeber im Rahmen der durch der Landeshaushaltsordnung (LHO) § 44 vorgegebenen Rahmenbedingungen, z. B. inhaltlichfachliche und zuwendungsrechtliche Antragsprüfung, Durchführung einer regelmäßigen Erfolgskontrolle, Verwendungsnachweisprüfung, Projektbesuche. Neben der genannten Projektförderung erfolgte keine Unterstützung von Einzelveranstaltungen. Zu 2. i) „Lichtjugend e.V.“: Der Verein Lichtjugend e.V. hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Seite 8 von 12 Zu 2. j) „M.A.H.D.I. e.V.“: Der Verein M.A.H.D.I. e.V. hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. k) „Muslimische SeelsorgeTelefon, Träger Islamic Relief Deutschland e.V.“: Siehe Antwort zu Frage 1. k); Die Projektfördermittel werden eingesetzt für die Auswahl , Ausbildung, Supervision und Fortbildung der ehrenamtlich arbeitenden muslimischen Telefonseelsorgerinnen und –seelsorger. In allen Bereichen besteht eine enge Kooperation mit der Kirchlichen Telefonseelsorge, die ebenfalls Fördermittel aus dem Integrierten Gesundheitsprogramm erhält. Beide Einrichtungen arbeiten nach den internationalen Standards der Telefonseelsorgearbeit der International Federation Of Telephone Emergency Services IFOTES. Ergänzend wird bemerkt, dass sich das Muslimische SeelsorgeTelefon auch in der Notfallseelsorge für muslimische Menschen sowie in der Arbeitsgemeinschaft muslimische Gefängnisseelsorge engagiert (vgl. dazu die Antwort auf Frage 1. t)). Zu 2. l) „Stiftung Dialog und Bildung“: Die Stiftung Dialog und Bildung hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. m) „Tauhid“: Der Verein Tauhid e.V. hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. n) „Theologenverein/ İlahiyatçılar Derneği“: Der Theologenverein/ İlahiyatçılar Derneği hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. o) „Islamisches Kulturzentrum Berlin (VIKZ)“: Der Verband der Islamischen Kulturzentren Berlin hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. p) „Zentralrat der Muslime in Deutschland, Landesverband Berlin“: Der Zentralrat der Muslime in Deutschland, Landesverband Berlin hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. q) „Institut Buhara Berlin“: Das Institut Buhara Berlin hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. r) „Gemeinschaft muslimischer Juristen“: Die Gemeinschaft muslimischer Juristen hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Seite 9 von 12 Zu 2. s) „Forum Dialog“: Das Forum Dialog hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Zu 2. t) „Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge“: Die Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge hat seit dem Jahr 2009 keine Projektfördermittel vom Land Berlin erhalten. Einzelpersonen, die über die Vereine und Verbände als Religiöse Betreuerinnen und Betreuer vorgeschlagen und durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung berufen wurden, erhalten für ihre Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten Honorare entsprechend der „Allgemeinen Verfügung über Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin und bei den Sozialen Diensten der Justiz“. Die Erstellung der Honorarverträge und die Zahlung und Abrechnung der Honorare erfolgen durch den Verein „Freiabonnements für Gefangene e.V.“, als Trägerverein des Runden Tisches für ausländische Inhaftierte, mit den Einzelpersonen. Hierfür erhält der „Verein Freiabonnements für Gefangene e.V.“ Zuwendungsmittel. 3) Der „Deutschsprachige Muslimkreis e.V.“ erhält vom Land Berlin Projektfördermittel. (Drucksache 18/10375 vom 01. Februar 2017). Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 3.: Der Deutschsprache Muslimkreis e.V. hat 2014 für sein Projekt „25 Jahre Mauerfall & Muslime in Berlin“ 710,00 € erhalten, 2015 für das Projekt „Räume“ 500,00 €, 2016 für die Projekte „Muslime und die Adventszeit“ und „Juden und Muslime in Berlin – ein Zusammenleben“ jeweils 550,00 €, 2017 für das Projekt „Gemeinsam religiöse Geschichten erzählen“ 450,00 € und für das Projekt „Veranstaltungsreihe: Interreligiöse Reihe im Dezember“ 2.000,00 €. 2018 hat das Deutsche Muslimische Zentrum Berlin e.V. (ehemals Deutschsprachiger Muslimkreis) 4.400,00 € für das Projekt „Veranstaltungsreihe: Geschichte nicht vergessen – mit Zeitzeugen im Gespräch“ erhalten. 4.) Erhält der „Islamic Relief Deutschland e.V.“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 2. b). 5.) Erhält die „Islamische Föderation in Berlin (IFB)“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 2. c). 6.) Erhält die „Islamische Föderation in Berlin (IFB)“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 6.: Ein Unterschied zu Frage 5. ist nicht ersichtlich, daher wird auf die Antwort zu Frage 5. verwiesen. Seite 10 von 12 7) Erhält die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS)“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 2. d). 8.) Erhält die „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) Landesverband Berlin“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 8: Siehe Antwort zu Frage 2. e). 9.) Erhält die „Islamische Religionsgemeinschaft DitiB Berlin“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 2. f). 10.) Erhält „Jung-Muslismisch-Aktiv (JUMA), Träger RAA e.V.“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 2. g). 11.) Erhält die „Lichtjugend e.V.“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 2. i). 12.) Erhält der „M.A.H.D.I. e.V. vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 12.: Siehe Antwort zu Frage 2. j). 13.) Erhält das „Muslimische Seelsorge Telefon, Träger Islamic Relief Deutschland e.V.“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 13.: Siehe Antwort zu Frage 2. k). 14.) Erhält die Stiftung „Dialog und Bildung“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 14.: Siehe Antwort zu Frage 2. l). 15.) Erhält „Tauhid“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 2. m). Seite 11 von 12 16.) Erhält der „Theologenverein/ İlahiyatçılar Derneğ“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 16.: Siehe Antwort zu Frage 2. n). 17.) Erhält das „Islamisches Kulturzentrum Berlin (VIKZ)“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 17.: Siehe Antwort zu Frage 2. o). 18.) Erhält der „Zentralrat der Muslime in Deutschland, Landesverband Berlin“ vom Land Berlin Projektfördermittel ? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 18.: Siehe Antwort zu Frage 2. p). 19.) Erhält die „Gemeinschaft muslimischer Juristen“ vom Land Berlin Projektfördermittel? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 19.: Siehe Antwort zu Frage 2. r). 20.) Erhält die „Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge“ vom Land Berlin Projektfördermittel ? Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet ? Zu 20.: Siehe Antwort zu Frage 2. t). 21.) Der „Deutschsprachige Muslimkreis e.V.“ erhält vom Land Berlin Projektfördermittel. (Drucksache 18/10375 vom 01. Februar 2017). Wenn ja, wie hoch sind diese ab dem Jahr 2009 gewesen und seit wann wurden sie geleistet? Zu 21.: Ein Unterschied zu Frage 3. ist nicht ersichtlich, daher wird auf die Antwort zu Frage 3. verwiesen. 22.) Kann der Landesrechnungshof Berlin die bestimmungsgemäße Verwendung von Projektfördermitteln bei Zuwendungsempfängern prüfen? Falls ja, wann haben in den Jahren 2009 bis heute bei den oben genannten möglichen Zuwendungsempfängern Prüfungen stattgefunden? Gab es hierbei Beanstandungen? Zu 22.: Der Landesrechnungshof von Berlin kann nach § 91 Abs. 1 LHO unbeschadet weitergehender rechtlicher Bestimmungen bei Stellen außerhalb der Verwaltung prüfen. Seite 12 von 12 Das Projekt „Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit“ des Vereins Inssan e.V. wird seit 2010 aus dem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus gefördert (vgl. dazu die Antwort zu Frage 2. h). Das Kapitel, in dem das Landesprogramm etatisiert ist, wurde vom Landesrechnungshof 2014 für die Haushaltsjahre 2007-2011 geprüft. Beanstandungen einzelner Zuwendungsempfänger lassen sich der Prüfmitteilung nicht entnehmen. Eine Prüfung der anderen aufgeführten Projekte durch den Landesrechnungshof fand in den Jahren 2009 bis heute nicht statt. Berlin, den 09.08.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa