Drucksache 18 / 15 741 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: Das sogenannte „Weinfest“ am Rüdesheimer Platz II und Antwort vom 09. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15741 vom 25.07.2018 über Das sogenannte „Weinfest“ am Rüdesheimer Platz II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In Erfüllung einer etwaig verfassungsrechtlich gebotenen Konfrontationsobliegenheit weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ich auf meine Anfrage auch eine Antwort wünsche und es selbstverständlich nicht ausreichend ist, wenn das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wie geschehen zur Drucksache 18/15447 erklärt, es sei zu einer Beantwortung der Fragen nicht in der Lage. Ausdrücklich weise ich auch darauf hin, dass der Senat nach §§ 9 ff. AZG die Bezirksaufsicht ausübt und die verfassungsgemäße Mitwirkung der Bezirke an der Verwaltung zu fördern hat. Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf um Zuarbeit gebeten. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat mitgeteilt, dass es bei der Drucksache 18/15447 das Auskunftsrecht des Abgeordneten nicht missachtet habe, sondern eine Beantwortung im Rahmen der gesetzten Frist nicht möglich war. Eine Stellungnahme wurde in der Zwischenzeit erarbeitet und zu den Fragen, die den Bezirk betreffen, kann nun geantwortet werden. Frage 1: In welchem zeitlichen und kapazitativen (bezogen auf die genehmigten Sitzplätze) Umfang fand das sogenannte „Weinfest“ in den ersten fünf Jahren seines Bestehens statt? 2 Antwort zu 1: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Das „Weinfest“ wurde 1967 als partnerschaftliche Aktivität mit dem Partnerlandkreis Rheingau-Taunus ins Leben gerufen. Entsprechende Unterlagen über Sitzplätze sind nicht mehr vorhanden.“ Frage 2: In welchem zeitlichen und kapazitativen (bezogen auf die genehmigten Sitzplätze) Umfang ist das sogenannte „Weinfest“ aktuell durch das Bezirksamt gestattet? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Im Jahr 2018 findet der „Rheingauer Weinbrunnen“ in der Zeit vom 18.05.2018 bis 10.09.2018 statt, mit einer Pause vom 12.07.2018 bis 19.07.2018. Die maximale Anzahl der Sitzplätze auf der Nutzfläche beträgt 340 Plätze und darf nicht überschritten werden.“ Frage 3: Wann ist der aktuell gültige Nutzungsvertrag für welchen Zeitraum abgeschlossen worden? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Der Rahmenvertrag wurde in 2016 (29.02. bzw. 14.03.2016) seinerzeit für die Jahre 2016 und 2017 (unabhängig hiervon ist die jährlich zu erteilende Genehmigung nach dem Grünanlagengesetz) geschlossen mit folgender Regelung: Wird der Vertrag von einer der beiden Vertragsparteien nicht spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres - erstmalig - gekündigt, so verlängert dieser sich jeweils um ein weiteres Jahr.“ Frage 4: Hat eine Ausschreibung betreffend den Betrieb der als „Weinfest“ bezeichneten Gastronomie stattgefunden? Falls ja, wann und wo? Falls nein, weshalb nicht und wer hat diese Frage wann wie geprüft? (Prüfvermerk bitte beifügen) Antwort zu 4: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Das „Weinfest“ wurde 1967 als partnerschaftliche Aktivität mit dem Partnerlandkreis Rheingau-Taunus ins Leben gerufen. Eine Ausschreibung hat nicht stattgefunden, da es sich bei dem „Weinfest“ um ein Traditionsfest handelt, das im Rahmen der bezirklichen 3 Partnerschaft von einer der bezirklichen Partnerstädte / Partnerlandkreise ausgetragen wird.“ Frage 5: In den Verantwortungsbereichs welches Mitglieds des Senats oder des Bezirksamts Charlottenburg- Wilmersdorf fällt der Abschluss dieses Nutzungsvertrages? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Der Abschluss des Nutzungsvertrages erfolgt federführend durch die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf.“ Frage 6: Nach dem Stand des Nutzungsvertrages zwischen dem Land Berlin und der Rheingauer Weinbrunnen GbR aus 65375 Oestrich-Winkel vom 14.06.2005 hat der Nutzer für die Fläche von 462 qm bis zum Jahr 2010 ein tägliches Nutzungsentgelt von 55,50 € zu entrichten, mithin 1.665 €/Monat. Wie hat sich das Nutzungsentgelt und ggf. die vermietete Fläche seither entwickelt? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Die Höhe des Nutzungsentgelts ist kontinuierlich gestiegen. In diesem Jahr beträgt das Entgelt 110,00 Euro pro Ausschanktag.“ Frage 7: Sieht das Land Berlin dieses Nutzungsentgelt in Anbetracht der Marktpreise für die Anmietung von Außengastronomieflächen in bester Wilmersdorfer Lage als marktgerecht an? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Die Orientierung erfolgt analog des Gebührenverzeichnisses der Sondernutzungsgebührenordnung; unabhängig davon wurde in diesem Jahr eine deutliche Erhöhung des Entgelts um 10 % umgesetzt.“ Frage 8: Finden im Rahmen des „Weinfestes“ kulturelle Darbietungen statt? Falls ja, welche waren das in den Jahren 2011 bis 2017 genau? (Tabellarische Aufstellung von Darbietung und Datum sind völlig ausreichend) 4 Antwort zu 8: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Es finden im Rahmen des „Rheingauer Weinbrunnens“ keine kulturellen Darbietungen statt.“ Frage 9: Welchen kulturellen oder touristischen Mehrwert sieht das Land Berlin in der als „Weinfest“ bezeichneten Außengastronomie? Inwieweit ist dieser nachweisbar? (e.g. durch Übernachtungsgäste) Antwort zu 9: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Das „Weinfest“ am Rüdesheimer Platz ist über die Bezirksgrenzen hinaus bekannt und wurde mittlerweile von einigen Reiseführern als Attraktion aufgenommen. Es hat sich seit Jahrzehnten als ein attraktiver Treffpunkt für Gäste aus der Umgebung, der Stadt insgesamt und von außerhalb etabliert. Dies wirkt auch im Sinne der aktuellen Tourismuspolitik des Senats, die eine Dezentralisierung der Attraktionen für Berlin- Touristen außerhalb der Stadtmitte anstrebt. Die Möglichkeit, dort Wein zu genießen und dabei selbst mitgebrachtes Essen zu konsumieren, wird gleichermaßen genutzt wie der Zukauf von Speisen des umliegenden Gastronomieangebots. Die Möglichkeit der Zusammenkunft im Freien wirkt gesellschaftlich identifikationsstiftend für den Kiez und besitzt darüber hinaus durch die Präsentation Rheingauer Weine als Ausdruck einer besonderen Weinkultur auch einen kulturellen Mehrwert.“ Frage 10: Welchen fiskalischen Mehrwert sieht das Land Berlin in der als „Weinfest“ bezeichneten Außengastronomie? Entrichtet die „Rheingauer Weinbrunnen GbR“ Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Gasttronomiebetrieb „Weinfest“ in Berlin? In welchem Bezirk fallen diese fiskalisch an? Antwort zu 10: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Das Bezirksamt geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Betriebsführung durch die Rheingauer Weinbrunnen Gemeinschaft GbR erfolgt. Dies ggf. zu überprüfen ist Angelegenheit der zuständigen Behörden des Hauptsitzes des Betreibers im Rheingau.“ Frage 11: Wie viele sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze werden durch den Betrieb der Gastronomie „Weinfest“ in Berlin gesichert? 5 Antwort zu 11: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt und wird auch nicht von der Nutzungsvereinbarung umfasst. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorgaben, z.B. zum Mindestlohn.“ Frage 12: In welcher Frequenz wird das öffentliche Straßenland rund um den Rüdesheimer Platz durch die BSR gereinigt? Wer trägt diese Kosten? Antwort zu 12: Die Frage wurde bereits mit der Drucksache 18/15447 beantwortet. Frage 13: Gibt es seitens des Bezirksamts Auflagen an den Betreiber der Gastronomie „Weinfest“ hinsichtlich der Reinigung der vermieteten Fläche? Falls ja, welchen Inhalts und wie – Art und Häufigkeit - wird die Einhaltung dieser kontrolliert? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Gemäß Auflage in der erteilten Genehmigung nach dem Grünanlagengesetz ist die/der Nutzerin/Nutzer verpflichtet, Verschmutzungen, die durch die Maßnahme eintreten sollten, unverzüglich nach dem Entstehen zu beseitigen. Darüber hinaus sind während der Dauer der Benutzung in ausreichender Anzahl Abfallcontainer aufzustellen. Die Abfallbeseitigung (Leeren und Entsorgen) hat täglich, unmittelbar nach Betriebsschluss und einschließlich aller bereits vorhandener fest installierter Abfallbehälter incl. Säuberung bis unterhalb des sog. „Siegfriedbrunnens“ (endend bei der Hälfte der Schmuckrabatte) zu erfolgen. Hierbei ist zu gewährleisten, dass keinerlei Rückstände für Dritte zugänglich sind. Die Kontrollen werden durch die ohnehin dort tätigen Beschäftigten des Bezirksamtes (Fachbereich Grünflächen) durchgeführt. Bei Verschmutzungen erfolgen in der Regel umgehende Rückmeldungen.“ Frage 14: Gibt es seitens des Bezirksamts Auflagen an den Betreiber der Gastronomie „Weinfest“ hinsichtlich der Reinigung der anderer Flächen neben der vermieteten? Falls ja, welche Fläche sind das, welchen Inhalts sind die Auflagen und wie – Art und Häufigkeit - wird die Einhaltung dieser kontrolliert? Antwort zu 14: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Siehe auch Antwort zu Frage 13. Die von den Betreibern auch zu säubernde Fläche bis unterhalb des „Siegfriedbrunnen“, endend bei der Hälfte der Schmuckrabatte, gehört nicht zur genehmigten Nutzfläche.“ 6 Frage 15: Gibt es seitens des Bezirksamts sonstige Auflagen – e.g. zu Verkaufsmodalitäten der angebotenen Getränke oder Nutzung weiterer Flächen - an den Betreiber der Gastronomie „Weinfest“? Falls ja, welchen Inhalts sind die Auflagen und wie – Art und Häufigkeit - wird die Einhaltung dieser kontrolliert? Antwort zu 15: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Hinsichtlich der „Verkaufsmodalitäten“ der angebotenen Getränke gibt es in der Genehmigung nach dem Grünanlagengesetz folgende Auflagen: Einwegflaschen dürfen nur bei dem Verkauf von Weinflaschen eingesetzt werden, für andere Getränke ist die Verwendung von Pfandflaschen vorgeschrieben. Der Ausschank ist täglich – also auch am Wochenende – um 21.30 Uhr zu beenden. Ab 22.00 Uhr dürfen sich auf dem Gelände / auf der Schankfläche keine Gäste des „Weinbrunnens“ aufhalten. Der sogenannte „Außerhaus-Verkauf“ ist täglich auf die Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr zu beschränken. Während der Veranstaltung ist mindestens ein Bio-Wein anzubieten.“ Frage 16: Trifft es zu, dass es sich bei dem Siegfriedbrunnen auf dem Rüdesheimer Platz um ein Einzeldenkmal handelt? Frage 17: Trifft es zu, dass es sich bei dem Rüdesheimer Platz um ein Gartenbaudenkmal handelt? Frage 18: Trifft es zu, dass das Rheingauviertel ein Ensembledenkmal ist? Antwort zu 16 bis 18: Die Fragen wurde bereits mit der Drucksache 18/15447 beantwortet. Frage 19: Falls zumindest eine der Fragen zu 13 – 15 bejaht wird, hat eine denkmalschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich Art und Umfang der Außengastronomie „Weinfest“ stattgefunden? Falls ja, mit welchem Ergebnis bzw. welchen Auflagen und existiert darüber ein Vermerk? Falls nein, weshalb nicht? Antwort zu 19: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Die Mitzeichnung im Genehmigungsverfahren erfolgte am 02.02.2018.“ 7 Frage 20: Nach § 4 der Gaststättenverordnung muss eine Gaststätte ab 50 qm Schankraumfläche eine barrierefreie Toilette aufweisen, bei bis zu 300 qm Fläche zudem vier Damen- und zwei Herrentoiletten sowie 4 PP- Becken. Bei größeren Flächen erfolgt die Festsetzung im Einzelfall. Wie viele Toiletten sind für die Gastronomie „Weinfest“ aktuell festgesetzt worden? Wo befinden sich diese auf der angemieteten Fläche? Sind diese barrierefrei? Antwort zu 20: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Es erfolgte die Erteilung einer befristeten Erlaubnis für das gewerbsmäßige Betreiben einer Schankwirtschaft mit der besonderen Betriebsart: Schankkiosk. Die Erlaubnis beinhaltet 1 WC-Container mit 3 Damentoiletten, 1 Herrentoilette, 4 PP-Becken, 1 behindertengerechten Toilettenkabine sowie 1 Damentoilette, 1 Herrentoilette, 2 PP- Becken im „Café Achteck“ (Rüdesheimer Platz).“ Frage 21: Sofern sich auf der angemieteten Fläche keine Toiletten befinden, wo befinden sich diese dann? Sofern diese auf öffentlichem Straßenland aufgestellt sind, wie viele Parkplätze/laufende Meter Parkfläche fallen dadurch weg? Entrichtet der Betreiber für die Sondernutzung ein Entgelt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 21: Das Bezirksamt Charlottenburg hat wie folgt geantwortet: „Die Aufstellung des WC-Containers und einer behindertengerechten Toilettenkabine (rund 19 qm Fläche) wurde in der Rüdesheimer Straße gegenüber Hausnummer 6 genehmigt. Die geforderte Sondernutzungsgebühr in Höhe von 1.425,00 Euro wurde gezahlt.“ Frage 22: Ist der Rüdesheimer Platz selbst – der in den Sommermonaten weit nach Einbruch der Dämmerung stark frequentiert wird – beleuchtet? Wenn nein, weshalb nicht? Wie stellt das Land Berlin sonst die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht für Besucher des Platzes nach Einbruch der Dämmerung sicher? Frage 22: Wie viele Straßenlaternen gibt es rund um den Rüdesheimer Platz? Welche Leistung in Lumen erreichen diese jeweils? Erachtet der Senat das als ausreichend? Frage 23: Ist dem Senat bekannt, dass gegenwärtig sechs dieser Laternen nicht in Betrieb sind? Aus welchen Gründen und wann werden diese wieder in Betrieb genommen? 8 Frage 24: Wie viele Papierkörbe und sonstige Abfallbehälter sind durch die BSR auf dem und am Rüdesheimer Platz aufgestellt? Welche Kapazität in Litern weisen diese auf? In welcher Frequenz erfolgt die Leerung? Erachtet der Senat dies als ausreichend? Antwort zu 22 bis 24: Die Fragen wurde bereits mit der Drucksache 18/15447 beantwortet. Berlin, den 08.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz