Drucksache 18 / 15 743 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2018) zum Thema: § 108 TKG und dessen Umsetzung für Berlin und Antwort vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herr Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15743 vom 25. Juli 2018 über § 108 TKG und dessen Umsetzung für Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Erfüllen alle in Berlin am Markt tätigen Anbieter von Telekommunikationsdiensten die Anforderungen des § 108 Abs. 1 TKG in gleichem Maße? Welche Stelle kontrolliert dies wie genau? Zu 1.: Die entsprechend § 108 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) geforderten notrufbegleitenden Informationen wie Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht sowie die zugehörigen Standortangaben werden an die Notrufannahmestellen von Polizei und Feuerwehr im Falle eines Notrufes durch die Telekommunikationsanbieter übermittelt. Lediglich bei ausländischen Mobilfunknutzern wird häufig keine Rufnummer übermittelt. Entsprechend § 4 Absatz 8 Punkt 2 der Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) ist diese Ausnahme allerdings zulässig und daher nicht zu beanstanden. Die NotrufV trifft weitergehende Regelungen zu den Leistungsmerkmalen von Notrufverbindungen. Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der im TKG genannten Vorgaben und Verpflichtungen ist gemäß § 115 TKG die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. 2. Ist dem Senat bekannt, dass es bei einzelnen oder mehreren Anbietern von Telekommunikationsdiensten zu Verzögerungen bei der Herstellung von Notrufverbindungen kommt? In welcher durchschnittlichen und welcher maximalen Zeit wurden im Juni 2018 bei den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone und O2/Telefonica in Berlin Notrufverbindungen hergestellt? Zu 2.: Nein, dies ist dem Senat nicht bekannt. Informationen zu Verbindungsaufbauzeiten bei Notrufen liegen in den Notrufannahmestellen von Polizei und Feuerwehr nicht vor. Diese können nur durch die Tele- Seite 2 von 2 kommunikationsanbieter selbst erfasst und durch die zuständige Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen kontrolliert werden. Berlin, den 07. August 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport