Drucksache 18 / 15 752 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD) und Tommy Tabor (AfD) vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2018) zum Thema: Inklusion und Förderschulen: Was gibt es zu verbessern? und Antwort vom 08. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15752 vom 26. Juli 2018 über Inklusion und Förderschulen: Was gibt es zu verbessern? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Schulkinder mit Behinderung 1.) Wie viele Schulkinder mit Behinderung gibt es in Berlin? (Bitte nach Art der Behinderung differenzieren und nach Bezirken aufschlüsseln) 2.) Wie viele dieser Kinder besuchen eine Regelschule, wie viele besuchen eine Förderschule? Wie hat sich die Zahl der Kinder, die eine Förderschule besuchen, in den letzten zehn Jahren in Berlin entwickelt? Zu 1. und 2.: Die Anzahl der Schulkinder mit Behinderung ist dem Senat nicht bekannt. Die Berliner Schulstatistik erfasst die „Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf“. Insgesamt 7.415 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchten Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Von den 23.629 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an öffentlichen Schulen lernten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 16.214 in der Integration, das sind 68,6 %. Schülerinnen und Schüler in der Integration nach Bezirken, Schuljahr 2017/18 (Stichtag: 29.09.2017) Mitte 1566 Friedrichshain-Kreuzberg 1644 Pankow 1292 Charlottenburg-Wilmersdorf 956 Spandau 1717 Steglitz-Zehlendorf 926 Tempelhof-Schöneberg 1662 Neukölln 1550 Treptow-Köpenick 836 2 Marzahn-Hellersdorf 1212 Lichtenberg 1234 Reinickendorf 1619 Gesamtergebnis 16214 Förderschulen 3.) Wie hat sich die Zahl der Förderschulen in den letzten zehn Jahren in Berlin entwickelt? Zu 3.: Im Schuljahr 2008/09 gab es in Berlin 83 öffentliche Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Im Schuljahr 2017/18 waren es 60 Schulen. 4.) Welche Förderschulen existieren aktuell in Berlin, wo liegen diese Schulen und welchen Förderschwerpunkt setzen sie? 5.) Welche der Förderschulen befinden sich in staatlicher, welche in privater Trägerschaft? Zu 4. und 5.: Alle Schulen sind einzeln mit ihren Daten gelistet unter: https://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_portraets/anwendung/schuel erschaft.aspx?view=nat 6.) Welche Förderschulen wurden in Berlin geschlossen und wann erfolgte die Schließung? Wie werden die Gebäude heute genutzt? Zu 6.: Für die Aufhebung von Schulen ist der Schulträger zuständig. Nach den dem Senat vorliegenden Zahlen wurden seit 2012 insgesamt 18 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt aufgeboben oder in eine andere Schulart umgewandelt. Die Nutzung der Gebäude erfolgt in der Regel weiterhin schulisch. 7.a) Welche und wie viele Förderschulen will der Senat erhalten? Welche Förderschulen sollen geschlossen werden? 7.b) Will der Senat das Elternwahlrecht (Förderschule oder Regelschule) aufrechterhalten? Zu 7. a und 7. b: Der Senat plant keine Änderungen zum sogenannten „Elternwahlrecht“, welches sich auf die Möglichkeit bezieht, ein Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf entweder integrativ in einer allgemeinen Schule oder an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt unterrichten zu lassen. Die Schulträger entscheiden auf Grundlage der durch diese Elternentscheidungen entstehenden Bedarfe, ob eine Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestehen bleibt, oder, wie im Falle der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, regional ausgebaut wird. Wird eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt langandauernd zunehmend immer weniger nachgefragt, können die Schulträger diese schließen oder in eine stärker nachgefragte Schulart umwandeln. 3 Regelschulen 8.) Welche Berliner Schulen sind nicht vollständig behindertengerecht ausgestattet? Zu 8.: Hierzu wird auf die nach wie vor aktuelle Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/10436 „Nachfrage zur Barrierefreiheit an Berliner Schulen“ vom 27. Februar 2017 einschließlich der Anlagen verwiesen. 9.) Wie hoch sind die Kosten zu veranschlagen, um alle Schulen behindertengerecht umzubauen? Zu 9.: Die Kosten lassen sich nicht pauschal pro Schule oder Standort bzw. Gebäude ermitteln. Die Kosten sind gebäudebezogen sehr unterschiedlich. Eine Kostenermittlung nur unter dem Gesichtspunkt „Barrierefreiheit“ ist auch nicht angezeigt, da seit mehreren Jahren bei allen Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen grundsätzlich die bauliche Barrierefreiheit hergestellt wird. 10.) Wie hat sich die Zahl der Sonderpädagogen, die an Berliner Regelschulen arbeiten, in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln) Zu 10.: Die Zahl der aktiven Lehrkräfte (Personen) mit mindestens einem sonderpädagogischem Ausbildungsfach (Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen) an den öffentlichen allgemeinbildenden Regelschulen (ohne Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf) im Vergleich der Schuljahre 2017/18 zu 2008/09 - Stichtag: jeweils 01.11. – ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Region Anzahl aktive Sonderpädagoginnen/ -pädagogen im Schuljahr 2017/18 2008/09 Mitte 95 40 Friedrichshain-Kreuzberg 139 72 Pankow 71 11 Charlottenburg-Wilmersdorf 49 9 Spandau 43 25 Steglitz-Zehlendorf 39 18 Tempelhof-Schöneberg 104 40 Neukölln 62 9 Treptow-Köpenick 43 6 Marzahn-Hellersdorf 27 9 Lichtenberg 47 1 Reinickendorf 61 8 Zentral verwaltete Schulen 3 x Öffentliche allgemeinbildende Regelschulen insgesamt 783 248 4 Personallage an Regelschulen 11.) Wie hat sich die verstärkt inklusive Beschulung auf die Personallage an den Schulen ausgewirkt? Zu 11.: Wenn sich die Frage auf die integrative/inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bezieht, zeigt die untenstehende Tabelle den Aufwuchs der Stellen, die für die Abdeckung des sich aus den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ergebenen Bedarfs ausgereicht worden sind. Schuljahre Anzahl der Lehrkräfte nach Kontingent* Anzahl der Lehrkräfte nach Abrechnung Stichtag: 1.11. 2009/10 1.284 --- 2010/11 1.284 --- 2011/12 1.284 --- 2012/13 1.346 1.346 2013/14 1.415 1.415 2014/15 1.495 1.495 2015/16 --- 1.899 2016/17 --- 2.091 2017/18 --- 2.506 12.) Wie hat sich die Zahl der Betreuer, die Inklusionskinder an Berliner Schulen unterstützen, in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 13.) Wie hat sich die Zahl der pädagogischen Unterrichtshilfen, die Inklusionskinder an Berliner Schulen unterstützen, in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 14.) Wie hat sich die Zahl der Erzieher, die Inklusionskinder an Berliner Schulen unterstützen, in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln) Zu 12. bis 14.: Vorbemerkung: Es wird nach der Unterstützung von „Inklusionskindern“ gefragt. Anders als in der Integration, in der es um eine mögliche Anpassung des Kindes an das bestehende System geht, ist mit Inklusion die Anpassung des Systems an die Unterschiedlichkeit/Verschiedenheit eines jeden Menschen, also auch der Schülerinnen und Schüler gemeint. Damit ist jedes Kind ein Inklusionskind. Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeint sind, unabhängig von der Schulart, an der sie sich befinden. Bezirk Erzieherinnen/Erzieher Betreuerinnen/Betreuer Pädagogische Unterrichtshilfen 01.11.2008 01.11.2017 01.11.2008 01.11.2017 01.11.2008 01.11.2017 Mitte 381,3 256,1 0,5 13,6 5,0 22,5 Friedrichshain- Kreuzberg 417,1 475,4 11,1 27,5 21,2 41,8 Pankow 508,3 611,9 26,5 43,6 41,0 50,5 5 Charlottenburg -Wilmersdorf 266,5 266,1 20,1 40,5 41,7 52,6 Spandau 175,6 225,7 18,0 24,4 17,4 31,2 Steglitz- Zehlendorf 250,5 242,0 33,3 40,6 26,3 30,1 Tempelhof- Schöneberg 310,3 308,4 14,5 29,5 38,2 54,1 Neukölln 480,5 533,5 28,3 32,8 35,3 36,0 Treptow- Köpenick 330,5 456,4 10,2 17,3 18,8 25,1 Marzahn- Hellersdorf 374,4 480,3 11,6 29,3 36,4 46,3 Lichtenberg 391,2 523,8 44,5 57,9 33,1 43,1 Reinickendorf 334,0 398,4 34,1 41,0 31,3 37,0 insgesamt 4.220,2 4.778,0 252,7 398,0 345,7 470,3 Hinweis: Alle Zahlenangaben beziehen sich auf beim Land Berlin beschäftigtes Personal und sind gerundet in Vollzeit-Einheiten. 15.) Wie viele Sonderpädagogen sind an einer Schule nötig, um eine erfolgreiche inklusive Beschulung zu gewährleisten? Zu 15.: Für das Gelingen von Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ist grundsätzlich jede Lehrkraft unabhängig von ihrer Profession verantwortlich. Eine sonderpädagogische Kompetenz, die sowohl zur Förderung, Prävention, Beratung der Pädagoginnen und Pädagogen und zur Förderdiagnostik eingesetzt wird, unterstützt bei dieser Aufgabe. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die als Beratungs- und Diagnostiklehrkräfte an den Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) arbeiten, unterstützen die Lehrkräfte bei der Förderplanung und geben Hinweise zur konkreten Förderung insbesondere dann, wenn es an einer Schule keine Lehrkraft mit sonderpädagogischer Kompetenz geben sollte. 16.) An welchen Berliner Schulen sind keine Sonderpädagogen angestellt? Zu 16.: An 236 Berliner Schulen waren im Schuljahr 2017/18 keine Sonderpädagogen angestellt. Nach Schularten ergibt sich folgendes Bild: Schularten Schulen Grundschulen 110 Integrierte Sekundarschulen (ISS) 36 Gymnasien 90 Gesamtergebnis 236 17.) Wie viele Lehrer haben in den letzten Jahren eine Nachqualifikation zum Sonderpädagogen abgeschlossen? 6 Zu 17.: In den vergangenen zehn Jahren haben insgesamt 101 Lehrkräfte erfolgreich an Nachqualifizierungen im Bereich Sonderpädagogik teilgenommen bzw. nehmen zurzeit an entsprechenden Maßnahmen teil. Nach Jahren und Anbietern aufgeschlüsselt: Zeitraum Institution Teilnehmerinnen und Teilnehmer 2008 - 2011 Behördeninterne Weiterbildung 29 2010 - 2013 Humboldt-Universität 24 2016 - 2018 Weiterqualifizierung im Bildungsbereich e.V. Potsdam (WiB) 23 2017 - 2019 Weiterqualifizierung im Bildungsbereich e.V. Potsdam (WiB) 25 Im September 2018 beginnen für voraussichtlich weitere 52 Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen. Berlin, den 08. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie