Drucksache 18 / 15 757 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2018) zum Thema: Doppelter Leitlinienprozess als Bremse in der Stadtentwicklung? und Antwort vom 08. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15757 vom 26.07.2018 über Doppelter Leitlinienprozess als Bremse in der Stadtentwicklung ? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Aufgabe kommt aus Sicht des Berliner Senats dem Berliner Arbeitsgremium für Leitlinien zur Bürgerbeteiligung zu? Antwort zu 1: Das Arbeitsgremium hat die Aufgabe, dem Abgeordnetenhaus einen durch die Stadöffentlichkeit getragenen Entwurf für Leitlinien der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung an der Stadtentwicklung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies beinhaltet im Wesentlichen folgende Arbeitsschritte: Erörterung von Möglichkeiten und Grenzen von Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung Informationseinholung über Beispiele Qualifizierung des Erarbeitungs- und Kommunikationsprozesses Erarbeitung eines Entwurfs der Leitlinien unter Berücksichtigung der Diskussion in der Öffentlichkeit und im politischen Raum Verabschiedung eines Entwurfs von Leitlinien und von Vorschlägen für die Umsetzung Frage 1a): Welche Personen aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen arbeiten in diesem Gremium mit und welche Aufgabe kommt ihnen hierbei zu? 2 Antwort zu 1a): Mitglied im Arbeitsgremium ist die Senatorin, die sich im Fall der Verhinderung durch die Abteilungsleiterin für Stadtplanung vertreten lässt. Ihr kommen die unter 1. genannten Aufgaben zu, für die sie die Perspektive der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einbringt. Frage 1b): Wie viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Berlin sind in dem Gremium aktiv, wie erfolgte ihre Auswahl und welchen Berufs- bzw. Bildungshintergrund haben die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger? Antwort zu 1b): Im Gremium sind 12 Bürgerinnen und Bürger, die sich im Rahmen eines Auswahlverfahrens für die Teilnahme beworben und anhand eines repräsentativen Selektionsschemas (nach Geschlecht, Altersgruppe, Wohnort, Migrationshintergrund, Tätigkeit, Bildungsgrad, Wohndauer in Berlin, Beruf) durch eine quotierte Zufallsauswahl ausgelost wurden. Nach dem gleichen Verfahren wurden 12 Nachrückerinnen und Nachrücker ausgelost, von denen bereits vier aktiviert wurden, um ausgeschiedene Mitglieder zu ersetzen. Im Ergebnis sind Bürgerinnen und Bürger aus allen Bildungsschichten und unterschiedlichen Berufsgruppen im Gremium vertreten, wie z. B. ein Geräteelektroniker, ein Sachbearbeiter, ein Architekt, eine Auszubildende, eine Projektassistentin, ein Berufskraftfahrer und mehrere ehrenamtlich Tätige. Frage 1c): Welche landeseigenen Gesellschaften, Projekt- bzw. Stadtentwicklungsbüros sowie Planungsgesellschaften sind zudem in dem Gremium tätig? (Bitte Auflistung nach Name und Aufgabe in diesem Gremium) Antwort zu 1c): Das Gremium besteht ausschließlich aus Vertretenden der Politik, der Verwaltung und der Bürgerschaft. Frage 1d): In welcher zeitlichen Abfolge trifft sich das Arbeitsgremium, wie lang ist der Prozess zur Entwicklung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung angelegt und in welcher Form erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse? Antwort zu 1d): Das Gremium trifft sich monatlich zu regulären Sitzungen und bei Bedarf in kleineren Arbeitsgruppen, insbesondere um öffentliche Veranstaltungen vorzubereiten oder in Kleingruppen zu arbeiten. Zusätzlich treffen sich die aus dem Gremium gewählten Sprecherinnen und Sprecher, um Plenumssitzungen vorzubereiten. Der Arbeitsprozess ist nach aktuellem Arbeitsstand auf ca. zwei Jahre angelegt. Ergebnisse werden regelmäßig unter https://leitlinien-beteiligung.berlin.de/ sowie unter www.mein.berlin.de veröffentlicht. 3 Frage 1e): Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für den gesamten Prozess der Leitlinienentwicklung zur Bürgerbeteiligung im Haushalt eingestellt hat? Antwort zu 1e): Für den Prozess wurden für den Zeitraum 2017 bis 2019 ca. 1,8 Mio € im Haushalt eingestellt, die sich wie folgt auf Haushaltsjahre aufteilen: 2017: ca. 300.000,00 €, 2018: ca. 750.000,- €, 2019: ca. 750.000,00 €. Frage 2: Welche Aufgabe kommt aus Sicht des Berliner Senat dem Arbeitsgremium der Tempelhof Projekt GmbH zur Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung zu? Antwort zu 2: Das Arbeitsgremium für die Entwicklung des Flughafengebäudes Tempelhof ist nicht mit dem Arbeitsgremium der Berlinweiten Leitlinien für Bürgerbeteiligung zu verwechseln. Die Arbeitsgremien haben unterschiedliche Aufgaben, wenngleich das Arbeitsgremium für die Bürgerbeteiligung zur Nachnutzung des Flughafengebäudes Tempelhof nach dem Vorbild des Berlinweiten Arbeitsgremiums gegründet wurde. Im Arbeitsgremium Tempelhof geht es um die gemeinsame Entwicklung von Leitlinien für die Entwicklung des Flughafengebäudes und um die Entwicklung von Kriterien für die temporäre Vergabe von Flächen für unterschiedliche Nutzer. In der ersten Phase hat das Gremium die Aufgabe, die Zielgruppen, die im Rahmen des Prozesses zu beteiligen sind, zu definieren und zu analysieren. Darüber hinaus soll das Gremium mögliche Beteiligungsformate, die für die Zielgruppen relevant sind, erarbeiten. Eine zweite Aufgabe des Gremiums ist es, für passenden Formate und Beteiligte zur Erarbeitung der Vergabekriterien für die Vergabe von Zwischennutzungsflächen zu sorgen. Frage 3: Inwiefern werden diese beiden Leitlinienprozesse zur Bürgerbeteiligung durch die Senatsverwaltung koordiniert und findet ein Austausch der jeweils erarbeiteten Leitlinien statt? Antwort zu 3: Der Prozess zur Erarbeitung von Leitlinien für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung an der Stadtentwicklung beschäftigt sich mit einer auf alle Stadtentwicklungsprozesse bezogenen Metaebene, während sich der Leitlinienprozess des Arbeitsgremiums der Tempelhof Projekt GmbH mit einem konkreten Vorhaben befasst. Die Zielsetzungen und Verfahren beider Leitlinienprozesse sind somit unterschiedlich, weshalb ein direkter Austausch derzeit nicht vorgesehen ist. Zwischen den zuständigen Abteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und deren beauftragten Dienstleistern bzw. Begleitagentur besteht jedoch Wissenstransfer. Ein direkter Austausch kann bei Bedarf 4 jederzeit erfolgen. Alle Arbeitsergebnisse des Arbeitsgremiums zur Erarbeitung der Leitlinien für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung sind darüber hinaus auf den Internetseiten frei verfügbar und stehen somit allen, die projektvorbereitende oder – begleitende Partizipationsmaßnahmen durchführen, zur Verfügung. Frage 4: Wie definiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Ihre Aufgabe im Leitlinienprozess zur Bürgerbeteiligung in der Tempelhof Projekt GmbH? Antwort zu 4: siehe Antwort zu 2. Frage 4a): Welche Personen aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen arbeiten in diesem Gremium mit und welche Aufgabe kommt Ihnen hierbei zu? Antwort zu 4a): Ein Referent der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung II. Alle Mitglieder haben gleichberechtigt die Aufgaben, die unter 2 ausgeführt werden. Frage 4b): Welchen Berufs- bzw. Bildungshintergrund haben die 12, in dem Arbeitsgremium tätigen, Bürgerinnen und Bürger? Antwort zu 4b): Im Arbeitsgremium arbeiten insgesamt 9 Personen mit: Sechs Bürgerinnen und Bürger, ein Mitglied des Beirates der Tempelhof Projekt GmbH, eine Mitarbeiterin der Tempelhof Projekt GmbH und ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Mitglieder des Arbeitsgremiums wurden unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bezirk, Wohndauer in Berlin und vor allem auch der Motivation sich am Prozess zu beteiligen, durch die Begleitagentur ausgewählt. Insgesamt 22 Personen hatten sich vom 8. bis 30. Mai 2018 am offenen Bewerbungsverfahren beteiligt. Es gibt eine Kontaktliste mit den Namen und Berufsständen, die wir aus Datenschutzgünden nicht teilen dürfen. Beispielhaft sind hier einige Berufsstände genannt: Student, Mieter/Unternehmer, Handwerker, Ingenieur, Kaufmann. Frage 4c): Welche landeseignen Gesellschaften, Projekt- bzw. Stadtentwicklungsbüros sowie Planungsgesellschaften sind zudem in dem Arbeitsgremium tätig? (Bitte Auflistung nach Name und Aufgabe in diesem Gremium) 5 Antwort zu 4c): Über eine Vertretung der Tempelhof Projekt GmbH hinaus ist keine landeseigenen Gesellschaft vertreten. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4d): In welcher zeitlichen Abfolge trifft sich das Arbeitsgremium, wie lang ist der Prozess zur Entwicklung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung angelegt und in welcher Form erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse? Antwort zu 4d): Es gibt keinen festen Rhythmus für die Sitzungen des Arbeitsgremiums. Momentan finden die Treffen regelmäßig alle 2-3 Wochen statt, da die Vorbereitung des Sommerfestes am 01.09. 2018 ansteht und der aktuelle Arbeitsstand der Beteiligung am Flughafen Tempelhof vorgestellt werden soll. Für die Erarbeitung der Leitlinien und der Vergabekriterien ist ein Prozess bis Ende 2019 vorgesehen. Mit dem Abschluss dieser Aufgabe endet die Arbeit des Arbeitsgremiums. Der Zeitraum kann genauer definiert werden, wenn auch die Formate und zu beteiligenden Zielgruppen festgelegt wurden. Die Ergebnisse werden über die Website Tempelhof Projekt GmbH (als Informationswebsite) veröffentlicht. Wenn das Arbeitsgremium bei der Vorbereitung der Zielgruppenanlyse in den aktiven Bürgerdialog einsteigt, wird auch die Website meinBerlin (als aktive Beteiligungswebsite) erneut eingesetzt. Frage 4e): Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für den gesamten Prozess der Leitlinienentwicklung zur Bürgerbeteiligung der Tempelhof Projekt GmbH im Haushalt eingestellt hat? Antwort zu 4e): Für die Jahre 2017 und 18 wurden bisher ca. 75.000,00 Euro verwendet. Für die zweite Hälfte des Jahres 2018 und für das Jahr 2019 sind 150.000,00 Euro budgetiert. Der Leitlinienprozess soll Ende des Jahre 2019 abgeschlossen werden. Die Mittel sind bei der Tempelhof Projekt GmbH eingestellt. Berlin, den 08.08.18 Katrin Lompscher ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen