Drucksache 18 / 15 760 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2018) zum Thema: Aufwandsentschädigungen für bezirkliche Seniorenvertretungen und Antwort vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15760 vom 24.07.2018 über Aufwandsentschädigungen für bezirkliche Seniorenvertretungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Bezirksverordnetenversammlungen Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und Friedrichshain- Kreuzberg haben jeweils Beschlüsse gefasst, die die zuständigen Bezirksämter um Prüfung der Möglichkeit bittet, bezirklichen Seniorenvertretern Sitzungsgelder für die Teilnahme an Ausschusssitzungen zu zahlen. Die für Soziales zuständigen Stadträtinnen und Stadträte haben sich daraufhin ebenfalls für die Zahlung von Sitzungsgeldern für Seniorenvertreter ausgesprochen. 1. Unterstützt die zuständige Senatsverwaltung die Stärkung der bezirklichen Seniorenvertretungen durch die Zahlung von Sitzungsgeldern und die Aufnahme der Seniorenvertretungen in den Regelungskreis des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG)? 2. Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die zuständige Senatsverwaltung bei der Neuregelung dieser Aufwandsentschädigungen und wenn nein, warum nicht? Zu 1. und 2.: Hierzu wird auf die Antwort des Senats auf die Teilfragen 7 bis 9 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordnetenhauses 18/12270 verwiesen: Nach rechtskonformer Praxis erhalten Sitzungsgelder gemäß des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in Verbindung mit der dazu gehörigen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes u. a. Mitglieder von Beiräten, die in der Hauptverwaltung aufgrund von Rechtsvorschriften gebildet sind (Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich 2 tätiger Personen, § 1 Anlage 1). Bezirkliche Seniorenvertretungen hingegen sind Interessenvertretungen. Der Maßgabe der Verordnung entsprechend ist daher kein Sitzungsgeld zu zahlen. Einige Bezirke nutzen allerdings bereits jetzt die Möglichkeit, den mit der Wahrnehmung des gewählten Ehrenamtes anfallenden Aufwand in eigener Zuständigkeit auszugleichen, indem sie Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Seniorenvertretung zahlen. Dies ist z. B. durch die Gründung einer Sondersozialkommission Seniorenvertretung möglich. Der Senat würde es begrüßen, wenn auch andere Bezirke diesem Beispiel folgen würden, um das wichtige Engagement der bezirklichen Seniorenvertretungen zu unterstützen. 3. Welche über die hier angesprochene Erweiterung der DVO BezVEG hinausgehenden Aktivitäten plant der Senat zur Stärkung der ehrenamtlich tätigen Personen in den Bezirken? Zu 3.: Gemäß § 3 b des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) sind die für Seniorinnen und Senioren zuständigen Ämter der Bezirksverwaltungen zuständig für die Unterstützung der bezirklichen Seniorenvertretungen. Für die ehrenamtlich tätigen Personen in den Sozialkommissionen sind ebenfalls die bezirklichen Fachämter zuständig. Berlin, den 10. August 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales