Drucksache 18 / 15 763 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2018) zum Thema: Aktueller Sachstand der Sanierungsarbeiten in der Friedrichswerderschen Kirche und Antwort vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 763 vom 25. Juli 2018 über Aktueller Sachstand der Sanierungsarbeiten in der Friedrichswerderschen Kirche Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Stiftung Preußischer Kulturbesitz um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist in der Beantwortung berücksichtigt. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Sanierungsarbeiten der Friedrichswerderschen Kirche? Zu 1.: Nach Abschluss der aufwändigen Gewölbesanierung und Entfernung des dafür notwendig gewesenen Gerüstes aus dem Innenraum des Kirchengebäudes wird derzeit der Wiedereinbau der zu ihrem Schutz ausgebauten historischen Fenster, die Sanierung der Altartreppen, die Reparatur der Böden sowie des Südportals vorbereitet. 2. Wann wurde mit den Sanierungsarbeiten begonnen und wann werden diese abgeschlossen sein? Zu 2.: Mit der Erarbeitung eines Sicherungs- und Sanierungskonzepts wurde in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt unmittelbar nach Verhängung des Baustopps für das westlich des Kirchengebäudes gelegene Bauprojekt begonnen, dessen Umsetzung dann in fachlich gebotenen zahlreichen Einzelschritten erfolgte. 3. Wird der frühere Zustand der Friedrichswerderschen Kirche wiederhergestellt sein oder welche Veränderungen zur historischen Substanz wird es geben? Seite 2 von 4 Zu 3.: Da es durch die Bauarbeiten westlich des Kirchengebäudes zu erheblichen Bewegungen der Kirchenfundamente kam, hat es auch eine Verformung insbesondere des Deckengewölbes gegeben, die nicht korrigiert werden kann. Die Sanierung erfolgte zur statischen Sicherung des Gebäudes und zur Schließung von Rissen sowie der Wiederherstellung des historischen optischen Gesamteindrucks des Gebäudes. Die bleibende Gebäudeverformung dürfte hingegen dessen statische Reserven dauerhaft reduziert haben. 4. Welche Schäden wurden in der Friedrichswerderschen Kirche durch die angrenzende Bebauung „Kronprinzengärten“ verursacht und wann wird eine Schadensbilanz einsehbar sein? Zu 4.: Die in der Antwort zu 3. skizzierten Schäden wurden sorgfältig dokumentiert und die Arbeiten zur Schadensbeseitigung wurden und werden mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt. Der weitere Verlauf bleibt für eine abschließende Schadensbilanz abzuwarten . 5. Wurde ein Beweissicherungsverfahren der umliegenden Bestandsgebäude, insbesondere der Friedrichswerderschen Kirche, durchgeführt? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?) Zu 5.: Es wurden Beweissicherungsverfahren und auch Verfahren zur laufenden Messung von Vertikal- und Horizontalverschiebungen des Kirchengebäudes durchgeführt. Dem Senat sind folgende Aktivitäten im Sinne einer Beweissicherung bekannt: Eine „Beurteilung der Fortsetzung der Bautätigkeit in Teilbereichen auf der Grundlage der Messergebnisse der geodätischen Beweissicherung Friedrichswerdersche Kirche zwischen dem 10. und dem 15.10.2012“ vom 17.10.2012 von „CRP Bauingenieure GmbH“ (Cziesielski, Ruhnau und Partner Bauingenieure Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Eine „Beurteilung der Messergebnisse der geodätischen Beweissicherung Friedrichswerdersche Kirche bis zum 07.11.2012 im Hinblick auf die weiteren Bauarbeiten“ vom 15.11.2012 von „CRP Bauingenieure GmbH“. Eine „Gutachterliche Stellungnahme zum Fragenkatalog vom 20.12.2012“ (Fragenkatalog vom Justitiariat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz) vom 10.01.2013 von der „Geotechnik und Dynamik Consult GmbH“. Eine „Beantwortung der vom Justitiariat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zusammengestellten Fragen zur Friedrichswerderschen Kirche im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Kronprinzengärten und dessen Auswirkungen auf die Friedrichswerdersche Kirche“ vom 10.01.2013. Im Ergebnis kommt das erste Gutachten zu dem Schluss, dass keine Einsturzgefahr bei der Kirche drohe und das Bauvorhaben fortgesetzt werden könne. Seite 3 von 4 Das zweite Gutachten stellt die gemessenen Verformungen an der Kirche dar. Das dritte Gutachten (zum Fragenkatalog vom Justitiariat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vom 20.12.2018) stellt fest, dass die gemessenen Verformungen und erhobenen Daten den Schluss zulassen, dass die durchgeführte Baumaßnahme ursächlich für die verursachten Schäden an der Kirche gewesen sein könnten. Das vierte genannte Gutachten (zum Fragenkatalog vom Justiziariat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vom 20.12.2012) erläutert die vor Maßnahmenbeginn getroffenen Sicherheitsvorkehrungen, die Bedeutung der festgelegten Grenzwerte, Sicherheitsreserven bei der Standsicherheit der Kirche nach dem Schadensereignis, die festgestellten Schäden und die geplanten, weiteren Vorkehrungen zur Sicherung von Substanz und zur Verkehrssicherheit. 6. In welcher finanziellen Höhe belaufen sich die Kosten der Beseitigung der Schäden in der Friedrichswerderschen Kirche, wer trägt die Kosten und welche rechtlichen Konsequenzen sind zu erwarten? Zu 6.: Die Kosten der Schadensbeseitigung trägt der Schadensverursacher. 7. Inwieweit wurde der Denkmalschutz der Friedrichswerderschen Kirche beim Bau der „Kronprinzengärten“ berücksichtigt und welche Bauauflagen gab es? Zu 7.: Wie in der Antwort zu 2. ausgeführt war das Landesdenkmalamt laufend einbezogen und hat auf die schonende denkmalverträgliche Sanierung der Friedrichswerderschen Kirche entscheidenden Einfluss genommen. Beim Bau der Kronprinzengärten haben die zugrunde liegenden Bebauungspläne I- 208 und I-208-1 alle wesentlichen Festsetzungen zu Situierung, Kubatur, Höhe und Tiefe des Neubauvorhabens festgesetzt. Das Landesdenkmalamt wurde als Träger öffentlicher Belange im Planungsverfahren beteiligt. In der Begründung zum Bebauungsplan I-208-1 wird zum Denkmalschutz ausgeführt: „Die Belange des Denkmalschutzes (Kronprinzenpalais, Friedrichswerdersche Kirche etc.) sowie das Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung von Straßen und Plätzen von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung werden durch eine potentiell hohe Grundstücksausnutzung nicht beeinträchtigt, sondern explizit berücksichtigt“. Im anschließenden Baugenehmigungsverfahren wurde die denkmalrechtliche Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirkes Mitte eingeholt. Darin wurden in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt folgende „Bauauflagen“ formuliert : Bedingungen: In Abhängigkeit vom bauseitigen Bodeneingriff ist mit dem Landesdenkmalamt rechtzeitig die erforderliche archäologische Rettungsgrabung abzustimmen , die vor Beginn der Erdarbeiten und gem. Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) durchgeführt werden muss. [verkürzt wiedergegeben]. Auflagen: „Bei der beantragten Maßnahme ist nicht auszuschließen, dass es zu Schädigungen bzw. Setzungserscheinungen an den in der unmittelbaren Umgebung Seite 4 von 4 der Baumaßnahme angrenzenden Denkmalen kommt. Um dieses schwer zu kalkulierende Ereignis ggf. frühzeitig erkennen bzw. ausschließen zu können, sind vor Baubeginn geeignete Maßnahmen durch den Bauherren zu ergreifen, die rechtzeitig und in geeigneter Form den Denkmalbestand vor Gefährdungen schützen. Beim Eintreten von Schadensbildern am Denkmalbestand ist unverzüglich die Denkmalschutzbehörde zu informieren. Die Denkmalschutzbehörde entscheidet in diesem Fall über weitere notwendige Maßnahmen.“ 8. Welche Abstandsregelungen und Traufhöhen gelten in dem Gebiet und wurden diese zwischen der Friedrichswerderschen Kirche und der Bebauung der „Kronprinzengärten“ eingehalten? Zu 8.: Die Regelungen zu Abständen und Traufhöhen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens getroffen. Deren Einhaltung kontrolliert die zuständige Bauaufsichtsbehörde . 9. Wann wird die Friedrichswerdersche Kirche wieder der Öffentlichkeit zugänglich sein? Zu 9.: Da die Sanierungsarbeiten – wie in der Antwort zu 1. ausgeführt – noch nicht abgeschlossen sind, ist eine zuverlässige Aussage zum Termin der Wiedereröffnung des Kirchengebäudes derzeit nicht möglich. 10. Ist beabsichtigt, die Friedrichswerdersche Kirche wieder als Museum zu etablieren oder welche kulturelle Nutzung ist vorgesehen? Zu 10.: Siehe auch Antwort zu 9. Über die Art der Nutzung des wiedereröffneten Kirchengebäudes stehen die Kirchengemeinde / Landeskirche und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in direktem Kontakt. Berlin, den 07.08.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa