Drucksache 18 / 15 764 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2018) zum Thema: Integrationskurse in Berlin – Ist die Qualität sichergestellt? und Antwort vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15764 vom 25. Juli 2018 über Integrationskurse in Berlin – Ist die Qualität sichergestellt? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft vor allem Sachverhalte, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Gleichwohl ist der Senat bemüht, Ihre Fragen zu beantworten und hat daher die zuständige Bundesbehörde um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Teilnehmer/innen besuchen derzeit insgesamt Integrationskurse in Berlin? Zu 1: Zum Stichtag 20.07.2018 waren 27.193 Personen (einschließlich 3.428 Kurswiederholende) mit Wohnort in Berlin aktiv in einem Integrationskurs. 2. Aus welchen und wie vielen Nationen stammen die Teilnehmenden? Bitte führen sie Anzahl der Teilnehmer/innen der jeweiligen Nationalitäten tabellarisch auf. 3. Wie hoch ist die Ausfallquote der angebotenen Unterrichtsstunden bei den Integrationskursen in Berlin? Zu 2. bis 3.: Die Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF unterliegt als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus von Berlin. Die Bundesbehörde gibt an, dass die hier abgefragten Daten unterhalb der Bundesebene in angemessener Zeit statistisch nicht ausgewertet werden können. 4. Welche Informationen liegen dem Senat zur Qualität Angeboten zu Integrationskursen in Berlin vor? Zu 4.: Der Senat begrüßt das flächendeckende Angebot an Integrationskursen in Berlin durch das BAMF, kann allerdings aufgrund der Bundeszuständigkeit keine qualitative Bewertung der Integrationskurse vornehmen. 5. Wie hoch ist die Quote der erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurse in Berlin? 6. Welche Ergebnisse haben die Einstufungstests bisher ergeben? Bitte führen Sie die Anzahl der Einstufungstest und Anzahl der jeweiligen Einstufungen in die einzelnen Sprachniveaus tabellarisch auf. Zu 5. bis 6.: Die Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des BAMF. Das BAMF unterliegt als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus von Berlin. Die Bundesbehörde gibt an, dass die hier abgefragten Daten unterhalb der Bundesebene in angemessener Zeit statistisch nicht ausgewertet werden können. 7. Liegen dem Senat Beschwerden zu Trägern von Integrationskursen vor? a. Wenn ja, wurde diesen Beschwerden abgeholfen? b. Wenn nein, bei welcher Institution werden die Beschwerden registriert und wer sorgt für Abhilfe? c. Wie werden die Betroffenen informiert? Zu 7. bis 7.a.: Dem Senat liegen keine Beschwerden zu öffentlichen oder privaten Trägern von Integrationskursen vor. Zu 7.b. bis 7.c.: Das BAMF bzw. die zuständige Außenstelle des BAMF nehmen Beschwerden entgegen. Das BAMF geht den Beschwerden nach, ist bemüht abzuhelfen und die Betroffenen entsprechend zu informieren. 8. In welchen Zeiträumen werden die Träger regelmäßig geprüft, was und wie wird von wem geprüft? Zu 8.: Das BAMF führt alle fünf Jahre ein Audit durch und prüft anhand eines umfassenden Fragekatalogs u.a. die Räumlichkeiten, die Serviceleistungen, die Institutionen selbst, die Evaluationen der Arbeit des Trägers und im Allgemeinen die Qualität des Angebots. 9. Welche Qualifikationen müssen Träger für Integrationskurse erfüllen und welche weitergehenden Qualifikationserfordernisse sind nach Meinung des Senates wünschenswert, bzw. erforderlich? Zu 9.: Alle Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Bewertungssystem für Träger von Integrationskursen sind auf der Seite des BAMFs unter den folgenden Links einsehbar: http://www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse/Organisatorisches/Zulassu ng/Voraussetzungen/voraussetzungen-node.html http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/ Kurstraeger/Zulassung/bewertungskatalog-folgeantrag.html?nn=2738954 Des Weiteren werden die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte im Rahmen der Integrationskurse durch die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung- IntV) definiert. Eine Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache. Falls diese fachliche Qualifikation nicht vorliegt, ist eine Zulassung zur Lehrtätigkeit nur möglich, wenn die Lehrkraft an einer vom Bundesamt vorgegebenen Zusatzqualifizierung teilgenommen hat. Darüber hinaus müssen die Lehrkräfte eine ergänzende Qualifizierung für den Orientierungskurs besitzen. Lehrkräfte, die in einem Alphabetisierungskurs unterrichten, müssen zusätzlich eine ausreichende fachliche Qualifikation und Eignung im Bereich der Alphabetisierung nachweisen. Aus der Sicht des Senats ist wünschenswert, dass Träger von Integrationskursen Lehrkräfte einsetzen, die nicht nur fachliche Expertise in der Vermittlung der deutschen Sprache mitbringen, sondern auch die Kompetenz besitzen, ein wertschätzendes, diskriminierungsfreies und diversitätssensibles Lernumfeld im Rahmen der Integrationskurse zu gestalten. 10. Wie stellt der Senat sicher, dass die Träger der Integrationskurse ihre Inhalte auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland erbringen? Wie gewährleistet der Senat insbesondere, dass die Kurse frei von Indoktrination und Manipulation bleiben und auch keine rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Vorurteile vermitteln bzw. bestätigen? Zu 10.: Die Erstellung der pädagogischen Konzepte der Integrationskurse liegt allein in der Zuständigkeit des Bundes. Die im Integrationskurs angewandten Lehrwerke müssen vom BAMF zugelassen werden. 11. Wie unterstützt der Senat Betroffene, die sich an die Behörden des Landes Berlin wenden, wenn sie mit Art und Inhalten der Kurse nicht einverstanden sind? Zu 11.: Der Integrationsbeauftragte des Berliner Senats lädt mit dem Ziel, eine stetige Verbesserung der Sprachkursangebote in Berlin zu gewährleisten, in regelmäßigen Abständen zum Austausch zwischen Land und Bund ein. Im Rahmen dieser Koordinierungstreffen werden aktuelle Fragen, Bedarfe und Lösungsansätze an das BAMF herangetragen. 12. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Angebote der folgenden Träger von Integrationskursen in Berlin (u.a. zu Art der Kursangebote, Qualifikation des Lehrpersonals, Anzahl der pro Jahr angebotenen Kurse, Anzahl der Teilnehmenden, Beschwerden, Marktanteil in Berlin)? a. Iberika education group gGmbH b. Navitas gGmbH c. Akarsu e. V. d. Arabisches Kulturinstitut (AKI) e. V. Zu 12.: Dem Senat liegen keine Informationen zu den genannten Trägern vor. Berlin, den 06. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie