Drucksache 18 / 15 775 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2018) zum Thema: Mobil mit Erdgas und Wasserstoff und Antwort vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15775 vom 26. Juli 2018 über Mobil mit Erdgas und Wasserstoff Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Erdgastankstellen gibt es in Berlin (bitte nach Bezirken auflisten)? Antwort zu 1: In Berlin bieten derzeit 24 öffentlich zugängliche Tankstellen den Energieträger Erdgas an. Die nachfolgende Tabelle enthält die Betreiber und Standorte sowie den jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Mineralölgesellschaft / Betreiber Adresse PLZ Bezirk/Ortsteil Inbetriebnahme Total Holzmarktstr. 36-42 10243 Friedrichshain 04.04.2001 Shell Ollenhauerstr. 101 13403 Reinickendorf 08.04.2001 Total Rhinstr. 175 13053 Hohenschönhausen 10.04.2001 Aral Schnellerstr. 20 12439 Treptow/Schöneweide 17.10.2001 STAR Prenzlauer Promenade 70-73 13089 Pankow/Heinersdorf 17.12.2001 Total Blockdammweg 6 10317 Lichtenberg/Karlshorst 31.01.2002 Sprint Nonnendammallee 42 13599 Spandau/Siemensstadt 05.03.2002 Aral Mariendorfer Damm 195 12107 Mariendorf 27.03.2002 Esso Berliner Str. 20-22 14169 Zehlendorf 04.06.2002 2 arwe Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Flughafen Tegel 13405 Tegel 08.12.2005 Aral Schöneberger Str. 19-20 12103 Tempelhof-Schöneberg 09.11.2006 Total Heerstr. 324 13593 Spandau/Wilhelmstadt 19.05.2008 Aral Betreiber: E.ON Gas Mobil GmbH Messedamm 8-10 14057 Charlottenburg/ Westend 18.02.2010 Total Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Chausseestr. 61-62 10115 Mitte 25.11.2010 Total Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Heidestr. 19 10557 Tiergarten/Moabit 12.01.2011 Shell Betreiber: E.ON Gas Mobil GmbH Karl-Marx-Str. 267 12057 Neukölln 18.08.2011 Sprint Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Kniprodestr. 25 10407 Prenzlauer Berg 15.12.2011 Esso Betreiber: E.ON Gas Mobil GmbH Lessingstr. 4 10555 Tiergarten/Hansaviertel 02.04.2012 Total Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Bulgarische Str. 9 12435 Treptow/Plänterwald 13.09.2012 Total Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Tempelhofer Ufer 33-35 10963 Kreuzberg 26.10.2012 Total Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Alt-Mahlsdorf 60 12623 Marzahn-Hellersdorf / Mahlsdorf 06.12.2012 Tamoil Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Alt-Friedrichsfelde 61 10315 Lichtenberg 29.07.2014 Sprint Betreiber: unbekannt Ruhlebener Str. 1 a 13597 Spandau/Wilhelmstadt 16.03.2015 Total TD Autoservice GmbH Betreiber: GAZPROM Germania GmbH Heerstr. 35-37 14055 Charlottenburg/ Westend 20.08.2015 3 Frage 2: Wie viele Wasserstofftankstellen gibt es in Berlin (bitte nach Bezirken auflisten)? Antwort zu 2: Aktuell wird der Energieträger Wasserstoff an vier Tankstellen in Berlin angeboten, an jeweils einer Tankstelle in Tempelhof-Schöneberg (Sachsendamm), Charlottenburg- Wilmersdorf (Heerstraße) und an zwei Tankstellen im Bezirk Mitte (Holzmarktstraße und Heidestraße). Eine Tankstelle im Bezirk Pankow (Rothenbachstraße) befindet sich im Genehmigungsverfahren. Frage 3: Wie viele Erdgasfahrzeuge sind in Berlin zugelassen (jeweils Pkw und Lkw/Nutzfahrzeuge)? Antwort zu 3: Nach Angaben des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sind aktuell 3.139 Pkw und 751 Nutzfahrzeuge (Verschlüsselung 0009/“Erdgas NG“ bzw. 0007/“Benzin/Komp. Erdgas“ bzw. 0022/“Hybr.Erdgas/E“) mit B-Kennzeichen zugelassen, die Erdgas als Energieträger nutzen. Frage 4: Wie viele mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge (sowohl Verbrennungsmotorantrieb als auch Brennstoffzellenantrieb) sind in Berlin derzeit zugelassen (jeweils Pkw und Lkw/Nutzfahrzeuge)? Antwort zu 4: Nach Angaben des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sind aktuell 31 Pkw und keine Nutzfahrzeuge (Verschlüsselung 0015/“BZ/Wasserstoff“) mit B- Kennzeichen zugelassen, die Wasserstoff als Energieträger nutzen. Die Bestandsstatistik enthält keine Unterscheidung nach der Antriebsart. Frage 5: Welches Potential sieht der Senat in wasserstoffbasierter Mobilität für den Klimaschutz, insbesondere im Zusammenhang mit dem angestrebten weiteren Ausbau der Sektorenkopplung? Antwort zu 5: Die auf Wasserstoff basierte Mobilität ist langfristig eine Entwicklungsoption für die Bereiche, in denen Elektromobilität aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Tragen kommen kann (Flugverkehr, Schiffsverkehr, Langstrecken-Straßengüterverkehr etc.). Die technologischen Entwicklungen der Elektromobilität und hier vor allem bei der Batterietechnik sind jedoch erstens so signifikant, dass der Senat davon ausgeht, dass die Sektorenkopplung zwischen dem Strom- und dem Verkehrssektor sich in absehbarer Zeit auf die Elektromobilität konzentrieren wird. Zweitens ist die Bereitstellung von Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien, und nur das könnte die Perspektive für wasserstoffbasierte Mobilität sein, mit signifikanten Umwandlungsverlusten und hohen Investitionskosten verbunden. Auch werden große Mengen an regenerativem 4 Überschussstrom, mit denen kapitalintensive Wasserstofferzeugungsanlagen ökonomisch vertretbar ausgelastet werden können, in Deutschland erst sehr langfristig anfallen. Daher ist, insbesondere aus Gründen des begrenzten Flächenangebots für die regenerative Stromerzeugung in Deutschland und der absehbaren Kostensituation für die Bereitstellung und Nutzung von Wasserstoff (z.B. über die Brennstoffzellentechnologie), in allen Mobilitätsbereichen, in denen dies möglich ist, dem direkten Einsatz von Strom der Vorzug zu geben. Ob, wann und unter welchen Bedingungen sich ein Weltmarkt für klimaneutral bereitgestellten Wasserstoff entwickelt und sich damit die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien für die Wasserstoffherstellung sowie die Kostensituation vorteilhafter darstellen könnten, ist bis auf weiteres nicht absehbar. Frage 6: Welche Maßnahme ergreift das Land Berlin bzw. sind angedacht, um die wasserstoffbasierte Mobilität voranzutreiben? Antwort zu 6: Für das Land Berlin hat derzeit der Ausbau der Elektromobilität und der dafür notwendigen Infrastrukturen im Bereich der privaten und der öffentlichen Mobilität aus den in der Antwort zu Frage 5 genannten Gründen Priorität. Das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe initiierte Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ sieht - analog zum Förderprogramm des Bundes, dem sog. „Umweltbonus“ - auch die Förderung von elektrischen Fahrzeugen vor, die mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden und damit wasserstoffbasiert sind. Im Rahmen der Maßnahme, die darauf abzielt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen, wird je nach Fahrzeugklasse ein einmaliger Förderbonus in Höhe von 4.000 bzw. max. 8.000 Euro gewährt. Frage 7: Welche Maßnahmen bestehen bzw. sind angedacht, um das Netz von Wasserstofftankstellen in Berlin zu erweitern? Antwort zu 7: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 22. Februar 2017 insgesamt zunächst bis 2019 250 Millionen Euro zur Unterstützung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bereit. Darunter fällt auch die Förderung von öffentlichen Wasserstofftankstellen und die der Betankung von Straßenfahrzeugen. Ziel ist die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs. Der Förderaufruf vom 18.10.2017 zielt auf die Förderung von Betankungsinfrastruktur. Anträge im Rahmen dieses Förderaufrufs waren bis zum 31.03.2018 einzureichen. Aus Berlin wurde ein Antrag eingereicht, der sich derzeit noch in Bearbeitung befindet. 5 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Berlin, den 10.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz