Drucksache 18 / 15 776 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2018) zum Thema: Green IT in der Berliner Verwaltung und Antwort vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 776 vom 26. Juli 2018 über Green IT in der Berliner Verwaltung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung haben Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs der Informationsund Kommunikationstechnik in der Verwaltung des Landes Berlin für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Berlin? 2. Bestehen Zielvorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs der Informations- und Kommunikationstechnik in der Verwaltung (oder Teilen der Verwaltung) des Landes Berlin? Zu 1. und 2.: Die Senkung des Energieverbrauchs der Informations- und Kommunikationstechnik in der Verwaltung des Landes Berlin kann und wird einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Berlin leisten. Das gilt in besonderem Maße für das Ziel, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 CO2-neutral zu organisieren (§ 7 Abs. 1 S. 1 EWG Bln). Hierbei gehören die Einsparung von Energie sowie die Erhöhung der Energieeffizienz zu den vorrangigen Strategien (§ 7 Abs. 1 S. 2 EWG Bln). Der Senkung des Energieverbrauchs diente insbesondere die Klimaschutzvereinbarung des Landes Berlin mit dem ITDZ für die Jahre 2010-2015, in deren Rahmen durchschnittliche Energieeinsparungen von 1.372 MWh pro Jahr erzielt werden konnten. Der Abschluss einer weiterführenden Klimaschutzvereinbarung mit dem ITDZ wird derzeit geprüft. 3. Inwieweit konnten in den letzten 5 Jahren Fortschritte bei der Senkung des Energieverbrauchs der Informations- und Kommunikationstechnik in der Verwaltung des Landes Berlin (einschließlich des ITDZ) erzielt werden? Zu 3.: Fortschritte in dem Ziel der Senkung des IT-Energieverbrauches wurden vor allen durch technisch/organisatorische Maßnahmen erreicht: a) das ITDZ Berlin setzt seit mehr als 10 Jahren in den Rechenzentren Servervirtualisierung ein b) seit 2013 wurde die BerlinCloud aufgebaut, um eine höhere Standardisierung und Automatisierung bei der Bereitstellung von Serversystemen zu erreichen Seite 2 von 2 c) die BerlinCloud Infrastruktur wird seit der Fertigstellung 2015 permanent erweitert und modernisiert. 4. Inwieweit wurden in den letzten 5 Jahren in der Verwaltung des Landes Berlin (einschließlich des ITDZ) Maßnahmen ergriffen zur a. Virtualisierung und Bündelung von Servern? b. Optimierung der Energiebilanz in Rechenzentren - beispielsweise durch Kühlsysteme oder Abwärmenutzung ? c. Ersatz von Geräten durch energieeffizientere Hardware? Zu 4.: Seit 2016 werden in den Rechenzentren des ITDZ nur noch physische Serversysteme aufgebaut, wenn spezielle Gründe vorliegen. Die Optimierung der Energiebilanz in den Rechenzentren erfolgt durch den Einsatz von Freikühlung und Warm- bzw. Kaltgangeinhausungen. Das ITDZ Berlin standardisiert auch bei der Konfiguration der Beschaffung von Servern für den Betrieb von Virtualisierungslösungen. So werden seit 2016 jedes Jahr Hardwarekonfigurationen zusammengestellt und bewertet, bei denen Energieeffizienz einer der Auswahlfaktoren ist. Ziel des ITDZ Berlin ist der Austausch von Hardware nach einem Zeitraum zwischen 5 bis maximal 7 Jahren (je nach Verwendungszweck ). Allein im Jahr 2017 hat das ITDZ Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Zentrale IKT-Steuerung 9 Mio. EUR für die Erneuerung der BerlinCloud-Hardware investiert. 5. Welche konkreten Vorgaben existieren in der Verwaltung des Landes Berlin in Bezug auf Anforderungen an die umweltfreundliche Herstellung von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik ? Zu 5.: Maßgeblich hierfür sind die Verwaltungsvorschrift für Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in der Fassung vom 07.03.2016 nebst Anhängen und die entsprechenden Handlungsleitfäden, veröffentlicht unter https://www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte/de/beschaffung/ 6. Welche konkreten Vorgaben existieren in der Verwaltung des Landes Berlin in Bezug auf Anforderungen an die Recyclingfähigkeit bzw. Entsorgungsfreundlichkeit von Altgeräten der Informations - und Kommunikationstechnik? Zu 6.: Über die Aussonderungsregulierungen der AV LHO hinaus (AV zu § 73 LHO) existieren keine konkreten Vorgaben in Bezug auf die Informations- und Kommunikationstechnik . Berlin, den 14. August 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport