Drucksache 18 / 15 798 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2018) zum Thema: Nachfrage zur Antwort vom 6. Juli 2018 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Frank-Christian Hansel und Tommy Tabor (AfD) zum Thema: Einschulungen an öffentliche Grundschulen in Berlin in einem anderen als dem Wohnbezirk vom 22. Juni 2018 Drs. 18/15429 und Antwort vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15798 vom 30. Juli 2018 über Nachfrage zur Antwort vom 6. Juli 2018 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Frank-Christian Hansel und Tommy Tabor (AfD) zum Thema: Einschulungen an öffentliche Grundschulen in Berlin in einem anderen als dem Wohnbezirk vom 22. Juni 2018 Drs. 18/15429 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Entsprechend den Daten des Mikrozensus haben etwa 1 Mio. Berliner einen Migrationshintergrund, also mehr als jeder vierte Berliner. Im Generationenvergleich hat fast jedes zweite Kind unter 15 Jahren einen Migrationshintergrund, bei den über 65-Jährigen ist es jeder zehnte. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine gute Integrationspolitik gestaltet werden kann, die Berlinern mit und ohne Migrationshintergrund gute Bildungschancen bietet und Parallelgesellschaften und Brennpunkten vorbeugt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Schüler in Brennpunktschulen geringere Bildungschancen haben und sich stattdessen Konflikten und Gewalt an der Schule ausgesetzt sehen. Erst die jüngsten Vorfälle an Berliner Brennpunktschulen gegenüber jüdischen Mitschülern haben gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht und nicht darauf abgestellt werden kann, dass die Eltern ihr Kind auf eine Privatschule schicken. Da dies nicht im Interesse einer guten Integrationspolitik sein kann, sollten Tendenzen hin zur Entwicklung neuer Brennpunktschulen oder der Verschärfung von bereits bestehenden Brennpunktschulen beobachtet werden, um mit geeigneten Maßnahmen frühzeitig gegenzusteuern. Die schriftliche Anfrage vom 22. Juni 2018 zu Einschulungen an öffentliche Grundschulen in Berlin in einem anderen als dem Wohnbezirk hat aus diesem Grund in ihrer zweiten Frage nach Einschulungswünschen von Eltern gefragt. Hierbei haben wir gerade nicht nach Berliner Bezirken gefragt, sondern nach Ortsteilen. Denn die Untersuchung nach Berliner Bezirken kann gerade nicht solche möglichen Entwicklungstendenzen und Integrationsdefizite aufdecken, da wie z.B. bei Friedrichshain-Kreuzberg oder Mitte sich hier Ortsteile mit einem hohen und einem niedrigen Migrantenanteil mischen. Sollte beobachtet werden, dass Eltern, die in einem der Ortsteile Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg, Wedding oder Moabit wohnen, die Einschulung ihres Kindes in einen Ortsteil ohne Brennpunktschulen wünschen, so kann angenommen werden, dass sie in absehbarer Zukunft aus diesem Wohnbezirk wegziehen. Handelt es sich um abgelehnte Einschulungswünsche, so ist gerade bei diesen Familien davon auszugehen, dass sie aufgrund ihrer Unzufriedenheit anstreben, in den gewünschten Stadtteil umzuziehen. Sollte eine solche Abzugstendenz steigen, so kann eine gute Durchmischung der Gesellschaft Schaden nehmen, was wiederum negative Folgen für die Schullandschaft in diesem Ortsteil hat. 1. Aus welchem Grund erhebt der Senat keine Daten nach Wohnsitz gemäß Frage 2 der schriftlichen Anfrage Nr. 18/15429 insbesondere bei Ortsteilen mit hohem Migrantenanteil und geringem Bildungsstand, obwohl dies keiner besonderen Studie bedarf? Denn für jedes einzuschulende Kind liegen Anmeldungen, Elternwünsche hinsichtlich bestimmter Schulen und ggf. Bescheide über Ablehnungen oder Zusagen sowie ggf. Widersprüche gegen Ablehnungen vor. Zu 1.: Das Berliner Schulgesetz regelt in § 66 die nähere Ausgestaltung der Datenverarbeitung . Darin wird die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, das Nähere über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verordnung über die „Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen (Schuldatenverordnung – SchuldatenVO) zu regeln. Der § 17 der SchuldatenVO regelt die Schulstatistik inklusive des Erhebungsumfangs . Danach übermitteln die Schulen der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung für statistische Zwecke pro Erhebung höchstens zweimal jährlich Einzelangaben der Schülerinnen und Schüler. Die Übermittlung ist nur ohne die Hilfsmerkmale Name, Tag der Geburt und genaue Anschrift zulässig. Die Schulnummer und die Klassen- oder Kursbezeichnung dürfen zur Zuordnung der Einzelangaben verwendet werden. Schülerbezogene Merkmale der Schulstatistik sind: 1. Geburtsmonat und -jahr, 2. Geburtsland (Staat), 3. bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzuges nach Deutschland, 4. Geschlecht, 5. Wohnort (Ortsteil), 6. Staatsangehörigkeit, 7. nichtdeutsche Herkunftssprache und Kommunikationssprache in der Familie, 8. Status als Aussiedler, 9. sonderpädagogischer Förderbedarf, 10. Unterrichtsfächer, 11. Teilnahme an anderen schulischen oder schulisch initiierten Angeboten (zum Beispiel Ganztagsbetreuung, Betriebspraktikum), 12. Status und Organisation des Unterrichts (zum Beispiel Wahlpflichtunterricht, Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht, Klassenteilung), 13. Angaben zur Schullaufbahn, 14. überregionale Herkunft bei Neuzugängen, 15. Ausbildungsberuf, Ausbildungsschwerpunkt, beruflicher Bildungsgang, Sitz des Ausbildungsbetriebes und 16. Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung eines Eigenanteils für die Beschaffung der erforderlichen Lernmittel im Sinne von § 50 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes. 2. Ist dem Berliner Senat daran gelegen, Entwicklungen hin zu Brennpunktschulen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern? Wenn ja: Welche Maßnahmen unternimmt der Senat und wie können diese zielgerichtet sein, wenn die nötigen Daten fehlen, wo anzusetzen ist? Wenn nein: Aus welchem Grund sieht der Berliner Senat keinen vorausschauenden Handlungsbedarf, um die Integration und die Bildungschancen der jungen Generation zu fördern? Zu 2.: Dem Senat liegen im notwendigen Maße Daten und Instrumente vor, um Entwicklungen an allen Berliner Schulen zu erkennen und zu analysieren. Bescheide über Ablehnungen oder Zusagen sowie ggf. Widersprüche gegen Ablehnungen gehören dabei nicht zu den Daten, die für die Auswertung der Unterrichts- und Schulentwicklung der einzelnen Berliner Schulen von Bedeutung sind. Darüber hinaus unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Brennpunktschulen unmittelbar durch zahlreiche Maßnahmen wie durch Zuweisung von zusätzlichen Lehrkräften auf Grundlage der strukturellen Unterstützung mit Dispositionspool , Anlage 3 der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen, durch das Bonusprogramm für Schulen mit mehr als 50 Prozent lernmittbefreiten Schülerinnen und Schülern und mittelbar zum Beispiel durch die regionale Fortbildung und proSchul. Ergänzende Anmerkung zu Annahmen in den Vorbemerkungen: Die Motive zur Wohnortwahl von Familien sind vielfältig. In Artikel 2 Absatz 1 gewährleistet das Protokoll Nr. 4 zur Menschenrechtskonvention das Bürgerrecht auf Freizügigkeit im Gebiet desjenigen Staates, in dem sich jemand rechtmäßig aufhält sowie das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes. Insofern ist der Einfluss auf die Wohnortwahl von Eltern nur bedingt gegeben. Berlin, den 06. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie