Drucksache 18 / 15 802 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2018) zum Thema: Kryptowährungen im Land Berlin und Antwort vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15802 vom 01. August 2018 über Kryptowährungen im Land Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Ist das Land Berlin im Besitz von Kryptowährungen? Zu 1.: Die Staatsanwaltschaft Berlin verfügt über Bitcoins (BTC), die im Rahmen der Vermögensabschöpfung bei einem Strafverfahren wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln im Darknet gesichert und nunmehr per rechtskräftigem Urteil rechtskräftig eingezogen worden sind. 2.) Wenn 1) mit „Ja“ beantwortet wurde, welchen Wert haben die Kryptowährungen im Land Berlin und welcher Art sind die Kryptowährungen? Zu 2.: Es handelt sich, wie zu Frage 1. bereits dargestellt, um Bitcoins. Eingezogen worden sind Einzelbeträge von 1,052 BTC, 9,4336057 BTC, 1,022 BTC und 57,24 BTC. Der Kurs ist stark schwankend und nicht kalkulierbar (Stand 9. August 2018, 10:34 Uhr: 1 Bitcoin entspricht 5.455,70 Euro). 3.) Welche Chancen sieht der Senat generell beim Einsatz von Kryptowährungen? 4.) Was tut der Senat, um das Vertrauen in Kryptowährungen grundsätzlich zu fördern? Zu 3. und 4.: Nach Ansicht der Deutschen Bundesbank erfüllen Bitcoins weder die typischen Merkmale einer Währung, noch sind sie Teil der staatlichen Geldordnung. Wie in vielen neuen Technologien liegen auch in Kryptowährungen sowohl Chancen als auch Risiken. So wird Kryptowährungen das Potenzial zugesprochen, in Zukunft sowohl Erleichterungen im internationalen Zahlungsverkehr zu bewirken als auch diesen transparenter zu gestalten. Letzteres wäre insbesondere bei der Bekämpfung von Geldwäsche von Bedeutung. Gleichzeitig gilt das Halten von Bitcoins als riskant und hochspekulativ. 2 Zur Nutzung der Chancen sowie zur Minimierung der Risiken bedürfen Kryptowährungen eines verlässlichen rechtlichen Rahmens. An dessen Schaffung wird auf nationaler und europäischer Ebene gearbeitet. Das Land Berlin ist in entsprechende Prozesse auf nationaler und europäischer Ebene eingebunden und setzt sich für Regelungen ein, die den Interessen aller Betroffenen hinreichend Rechnung tragen. 5.) Welche Behörden im Land Berlin befassen sich mit Kryptowährungen? 6.) Wie viele Personen befassen sich im Land Berlin haupt- oder nebenamtlich mit Kryptowährungen? Zu 5. und 6.: Mit Kryptowährungen befasst sich ein Fachdezernat des Landeskriminalamts (LKA). Die Staatsanwaltschaft Berlin, gegebenenfalls auch die Generalstaatsanwaltschaft, befasst sich mit der Rückverfolgung von Zahlungsflüssen mittels Kryptowährung im Rahmen laufender strafrechtlicher Ermittlungen (sog. Blockchain-Analyse). Bei der Staatsanwaltschaft Berlin sind derzeit insgesamt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen 257, 241 und 254 hauptamtlich mit Kryptowährungen befasst. Die Beschäftigten der Berliner Steuerverwaltung sind mit Kryptowährungen insoweit befasst, wie diese bei der Ermittlung der Höhe der Einkünfte, der Umsätze sowie des Vermögens im Rahmen einer Steuerfestsetzung bzw. der Vollstreckung von Steuerschulden eine Rolle spielen. Eine Unterscheidung zwischen haupt- und nebenamtlicher Tätigkeit wird hierbei nicht getroffen. Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe sind dahingehend mit dem Thema Kryptowährungen befasst, dass dieses ein Aspekt des Themas Blockchaintechnologie ist und die Bereiche Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung , Innovation und Digitalisierung berührt. 7.) Wie ist die behördliche Veräußerung von Kryptowährungen im Land Berlin geregelt? Zu 7: Das Währungs-, Geld- und Münzwesen ist ebenso wie das Bank- und Börsenwesen bundesgesetzlich geregelt und verschließt sich daher einer gesonderten landesrechtlichen Regelung (vgl. Artikel 70 Absatz 1, 71, 72 Absatz 1, 73 Absatz 1 Ziffer 4, 74 Absatz 1 Ziffer 11 des Grundgesetzes). Generell folgen Kryptowährungen nach nationalem Recht den Regelungen für Finanzinstrumente. 8.) In welcher Höhe bzw. in welcher Menge hat das Land Berlin bei staatlichen Maßnahmen (wie etwa Razzien, Vermögensabschöpfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen) Kryptowährungen beschlagnahmt (Bitte die digitalen Zahlungsmittel einzeln aufführen)? Zu 8: Zunächst wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Darüber hinaus wurden durch die Vermögensabschöpfungsdienststelle der Polizei Berlin bisher in zwei Verfahren Kryptowährungen im Rahmen von Vermögensabschöpfungen gesichert: - 10,7 Bitcoin (BTC) - 82.929,99 Ripple (XRP) und 32,7 BTC. Hierbei handelt es sich um vorläufige Maßnahmen. 3 9.) Wie werden die Bediensteten des Landes Berlin darauf vorbereitet, bei staatlichen Maßnahmen im o.a. Sinne neben der Suche nach traditionellen Vermögenswerten auch nach Kryptowährungen zu recherchieren? Zu 9.: Im Bereich der für Finanzermittlungen zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes (LKA 31) wurden interne Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Berlin, den 15. August 2018 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe