Drucksache 18 / 15 804 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2018) zum Thema: Barrierefreie Spielplätze in Berlin und Antwort vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 804 vom 26. Juli 2018 über Barrierefreie Spielplätze in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf alle Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Laut Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze § 9, Absatz 1, sind bei Beschaffenheit und Ausstattung die Bedürfnisse behinderter Kinder zu berücksichtigen. Welche Kriterien gibt es aus Sicht des Senats in Bezug auf die Beschaffenheit und die Ausstattung? U.a. in Bezug auf a. den freien Zugang zum Spielplatz selbst b. die Spielgeräte c. das Oberflächenmaterial der Wege (Erreichbarkeit der Spielgeräte) d. die Art der Beleuchtung oder des Vorhandenseins von Leitsystemen Antwort zu 1: Planung, Bau sowie Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen liegen in der Zuständigkeit der Berliner Bezirksämter. Diese entscheiden eigenständig auch über die Beschaffenheit und Ausstattung der Spielplätze. Der Senat geht davon aus, dass die Bedürfnisse behinderter Kinder hinsichtlich des freien Zugangs, der Spielgeräte, des Oberflächenmaterials der Wege etc. dabei entsprechend berücksichtigt werden. Grundlagen zum Thema „Barrierefreies Bauen“ einschließlich verschiedener Publikationen zum Planungsprozess im Sinne von „Design for all“ sind im Internet verfügbar: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/index.shtml. Das als Download verfügbare Handbuch „Berlin-Design for all – Öffentlicher Freiraum“ ist nach der 2 Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), Richtlinie II 120 ff. verpflichtend anzuwenden. Darin sind unter Punkt 5.4. konkrete Hinweise zur Lage und Erreichbarkeit sowie Orientierung und Sicherheit einschließlich Hinweisen zu Spielgeräten gegeben. Kriterien in Bezug auf die Beschaffenheit und Ausstattung öffentlicher Spielplätze sind im Handbuch verallgemeinernd dargestellt. Der Bezirk Mitte hat zu den in a-d erfragten Details Folgendes mitgeteilt: „a. den freien Zugang zum Spielplatz selbst Alle Kinderspielplätze sind ebenerdig und der Zugang barrierefrei gestaltet. b. die Spielgeräte Behindertengerecht heißt nicht automatisch rollstuhlgerecht, Behinderungen können auch leichter Art sein. Auch Gehörlose können die Kinderspielplätze ohne Einschränkungen nutzen. c. das Oberflächenmaterial der Wege (Erreichbarkeit der Spielgeräte) Bei Neu-oder Umbauten wird darauf geachtet, dass Materialien genutzt werden die ein ungehindertes Erreichen der Spielgeräte ermöglicht d. die Art der Beleuchtung oder des Vorhandenseins von Leitsystemen Kinderspielplätze sind gewidmete Grünanlagen, diese müssen laut Grünanlagengesetz nicht beleuchtet werden.“ Der Bezirk Pankow hat zu den in a-d erfragten Details Folgendes mitgeteilt: a. den freien Zugang zum Spielplatz selbst Die Gewährleistung des freien Zugangs für Rollstuhlfahrer ist Kriterium bei allen Planungen von Spielplätzen im Bezirk Pankow. b. die Spielgeräte Hier entscheidet das Kosten/Nutzenverhältnis. Sollten im Beteiligungsverfahren Wünsche nach Inklusionspielgeräten geäußert werden, werden diese i.d.R. bei der Planung und Durchführung berücksichtigt. Eine pauschale Ausstattung, ohne geäußerte Bitten oder Wünsche, erfolgt nicht. c. das Oberflächenmaterial der Wege (Erreichbarkeit der Spielgeräte) Sind entsprechende Spielgeräte Bestandteil der Planung, wird die Erreichbarkeit gewährleistet. (Spielgeräte werden z. B. außerhalb von Sandspielbereichen aufgestellt) d. die Art der Beleuchtung oder des Vorhandenseins von Leitsystemen Beleuchtung oder die Installation von Leitsystemen sind im Bezirk Pankow nicht Planungsbestandteil. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat zu den in a-d erfragten Details Folgendes mitgeteilt: „1 a) Alle Spielplätze im Bezirk sind barrierefrei zugänglich. 1 b) Der überwiegende Teil der Spielgeräte kann auch von Kindern mit Einschränkungen genutzt werden, unter der Voraussetzung, dass Begleitpersonen sie ggf. unterstützen. 1 c) Die Fallschutzbereiche der Spielgeräte sind mit Spielsand ausgestattet. Die Erreichbarkeit für Kinder in Rollstühlen ist dort nicht gegeben. 3 1 c) Werden neue Spielgeräte für Kinder mit Sehbeeinträchtigungen installiert, ist immer ein Leitsystem vorhanden.“ Der Bezirk Spandau hat hierzu mitgeteilt: „Gemäß „Berlin – Design for all, Öffentlich zugänglicher Freiraum“1 müssen Spielplätze hinsichtlich ihrer barrierefreien Gestaltung folgenden Anforderungen entsprechen: DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb), DIN 18024-1 (Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrsund Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen), DIN 33942 (Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren), DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden), DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung) sowie DIN 32975 (Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung).2 Spielplätze müssen barrierefrei zugänglich sein. Spielgeräte müssen u. a. Mindestbewegungsflächen von 1,20 m x 1,20 m zwischen den Geräten aufweisen. Die Aufenthalts- und Wendefläche für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer beträgt 1,50 m x 1,50 m. Vor den Geräten ist eine Fläche von mindestens 0,90 m Tiefe von Hindernissen frei zu halten.3 Damit auch Nutzerinnen und Nutzer radgebundener Hilfsmittel sich ungehindert auf einem Spielplatz bewegen und die Spielgeräte selbstständig erreichen können, müssen Wege rutschfest und gut berollbar sein. Geneigte Flächen dürfen maximal 6 % Längsneigung und maximal 3 % Quergefälle betragen. Die Wege sind frei von Hindernissen zu halten. Die Einrichtung eines Leitsystems für blinde und sehbeeinträchtigte Nutzerinnen und Nutzer wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend vorzuhalten.4“ Der Bezirk Neukölln hat zu den in a-d erfragten Details Folgendes mitgeteilt: „a. den freien Zugang zum Spielplatz selbst Als Kriterium gilt, dass die Eingänge barrierefrei zugänglich sein müssen. b. die Spielgeräte Auf jedem Spielplatz sollen entsprechend der Größe des Spielplatzes und daraus resultierenden Möglichkeiten auch barrierefreie Spielangebote vorhanden sein. c. das Oberflächenmaterial der Wege (Erreichbarkeit der Spielgeräte) Das Oberflächenmaterial der Wege soll so beschaffen sein, dass zumindest ein Teil der Spielgeräte z.B. auch für auf einen Rollstuhl angewiesene Kinder erreichbar ist. d. die Art der Beleuchtung oder des Vorhandenseins von Leitsystemen 1 SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG UND UMWELT BERLIN: Berlin – Design for all, Öffentlich zugängliche Gebäude, 2. Auflage, Berlin 2011, S. 40 ff. 2 Vgl. a.a.O., S. 40. 3 Vgl. A.a.O., S. 41. 4 Vgl. a.a.O., S. 40. 4 Es gibt in einzelnen Spielanlagen Rampen und Podeste mit Radabweisern für auf einen Rollstuhl angewiesene Kinder. Aber das ist derzeit noch eher die Ausnahme. Wegeleitsysteme im öffentlichen Straßenland einschließlich der Grünanalgen und Spielplätze werden derzeit in Neukölln intensiv in der „Barrierefreien Gropiusstadt“ planerisch aufgearbeitet und sollen dann entsprechend dieser Erkenntnisse in den nächsten Jahren baulich umgesetzt werden. Beleuchtungsanlagen in Grünanlagen sind in der Unterhaltung erfahrungsgemäß kostspielig und nur in absoluten Ausnahmen auch wirklich notwendig. Die Beleuchtung von Spielplätzen ist erfahrungsgemäß außerdem insofern konfliktbeladen, da die Anwohner, die neben den Spielplätzen wohnen, mit der zunehmenden Dunkelheit in den Abendstunden ihr Ruhebedürfnis einfordern.“ Der Bezirk Treptow-Köpenick hat hierzu (u.a. zu den in a-d erfragten Details) Folgendes mitgeteilt: „a. den freien Zugang zum Spielplatz selbst Pendeltore 1 m breit, Untergrund für Rollen geeignet b. die Spielgeräte breit gefächerte Angebote, Spielgeräte aus verschiedenen dauerhaften Materialien c. das Oberflächenmaterial der Wege (Erreichbarkeit der Spielgeräte) rollbare Pflasterung oder Asphalt d. die Art der Beleuchtung oder des Vorhandenseins von Leitsystemen Beleuchtung wird es auf Spielplätzen nicht geben, da hier Vorsorge oder nächtliche Nutzung auf Rücksicht der Anwohner ausgeschlossen werden soll Im Bezirksamt Treptow-Köpenick werden die Bedürfnisse behinderter Kinder bei Neubau und Sanierung berücksichtigt. Spielgeräte müssen für alle Kinder attraktiv sein. Die Vielseitigkeit der Spielmöglichkeiten ist von entscheidender Bedeutung. Spielplätze sollten in Spielbereichen und Spielzonen durch die Gestaltung der Räume angelegt sein.“ Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat zu den in a-d erfragten Details Folgendes mitgeteilt: „a. den freien Zugang zum Spielplatz selbst Die Richtlinien Barrierefreie Stadt werden in der Regel eingehalten. b. die Spielgeräte Die Kriterien für die Art der Ausstattung der Kinderspielplätze erfolgt in den meisten Planungen in Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes. Dabei wird der Bedarf an behindertengerechten Spielangeboten analysiert. Bei den meisten Spielgeräten und Spielangeboten sind im Moment Hilfestellungen, bei der Nutzung durch körperlich eingeschränkte Personen, notwendig. c. das Oberflächenmaterial der Wege (Erreichbarkeit der Spielgeräte) Die Kriterien bei der Auswahl des Oberflächenmateriales der Kinderspielplätze erfolgt in der Regel in Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bezirksamtes. Dabei wird der Bedarf an behindertengerechten Spielangeboten analysiert. Immer mehr Spielplätze werden mit Kunststoffflächen als Fallschutz ausgestattet, um die Erreichbarkeit der Spielangebote barrierefrei zu gestalten. d. die Art der Beleuchtung oder des Vorhandenseins von Leitsystemen Beleuchtungen und Leitsysteme werden bisher nicht in der Planung und Ausführung berücksichtigt“ 5 Der Bezirk Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt: „Allgemein sind die in der Broschüre „Berlin-Design for all“-Freianlagen aufgezeigten Planungsgrundsätze Grundlage der Spielplatzplanung. Der integrative Spielplatz steht im Vordergrund. a) Die Wege und Zugänge auf Spielplätzen werden, so es die örtlichen Gegebenheiten erlauben, eben und hindernisfrei erstellt. Bei Spielplätzen, die an Straßen liegen, werden diese durch geeignete Maßnahmen (Zäune, Hecken, Barrieren usw.) vor dem Verkehr geschützt. b) Die Spielgeräte werden auch in Hinsicht auf die Nutzung durch behinderte Kinder ausgewählt (z.B. Nestschaukeln). Teilweise gibt es Geräte, die die Sinne ansprechen (Summstein). Dies wird auch durch die verschieden Materialien der Spielgeräte (Holz, Metall) erreicht. c) Das Oberflächenmaterial der Wege ist stets aus festem, befahrbarem Material (Pflaster, Kunststoff, wassergebundene Wegedecke, Asphalt usw.), um die Erreichbarkeit barrierefrei zu gestalten. Steigungen werden mit max. 6 % barrierefreundlich gestaltet, Bordsteine werden abgesenkt. d) entsprechend Grünanlagengesetz ist eine Beleuchtung nicht vorgesehen, hier geben in der Hauptsache unterschiedliche Wegebeläge (Haupt- und Nebenweg) und Abwechslung in der räumlichen Gestaltung (Kontraste) die Orientierung.“ Der Bezirk Reinickendorf hat hierzu mitgeteilt: „Der Bezirk Reinickendorf legt großen Wert auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Kinder in der Spielplatzplanung. In der Planung werden die zukünftigen Nutzenden beteiligt, um ein genaues Bild der aktuellen Bedürfnisse vor Ort zu erhalten. Außerdem wird die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beteiligt. Ziel ist es, auf all unseren Spielplätzen eine große Bandbreite an Spielfunktionen und Bodenbelägen anzubieten, so dass jedes Kind – mit oder ohne Behinderung - im Rahmen seiner Möglichkeiten am Spielgeschehen teilnehmen kann. Gleichzeitig wird auf barrierefreie Zugänge geachtet und der Leitfaden „Design for all“ (Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 2011) berücksichtigt. Öffentliche Spielplätze werden in Reinickendorf nicht beleuchtet.“ Frage 2: Wenn es solche Kriterien nicht gibt, was ist der Grund dafür? Antwort zu 2: Der Bezirk Pankow hat hierzu mitgeteilt: „Beleuchtung wäre dem Vandalismus ausgesetzt und daher nicht wirtschaftlich zu unterhalten. Leitsysteme sind entbehrlich, da die Kinder die Spielgeräte kennen und sie ‚erobern‘.“ 6 Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Aufgrund mangelnder und in der Praxis nicht bewährten Fallschutzmaterialien wie Rindenmulch (Pilzkulturen die zum verfaulen der Holzstandpfosten führen) und Fallschutzplatten (mit Glasscherben und Kronenkorken auf den Belägen) wird ausschließlich Spielsand als Fallschutzmaterial verwendet.“ Der Bezirk Neukölln hat hierzu mitgeteilt: „Es gibt solche Kriterien für Deutschland durch die DIN 18024-1 „Barrierefreies Bauen- Teil1, in der unter Punkt 13, allgemeine Hinweise zur Zugänglichkeit von Grünanlagen und Spielplätzen gegeben werden.“ Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Die Kriterien werden in Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes entsprechend der Bedarfsanalyse für jede Planung individuell ermittelt.“ Frage 3: Wie viele Spielplätze gibt es in Berlin, die aus Sicht der Bezirksämter solchen Kriterien entsprechen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und Nennung der Standorte) Antwort zu 3: Der Bezirk Mitte hat hierzu mitgeteilt: „Im Bezirk Mitte gibt es 258 Kinderspielplätze, In der Kurfürstenstraße 51 sind die Geräte für Rollstuhlfahrende erreichbar, Auf dem Stephanplatz und in der Oldenburgerstraße 41 sind behindertengerechte Schaukeln und Sandspieltische, die auch für Rollstuhlfahrende nutzbar sind, aufgebaut.“ In den Bezirken Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf wird hierüber keine Statistik geführt. Der Bezirk Spandau hat hierzu mitgeteilt: „In Spandau gibt es vier (weitgehend) barrierefreie Spielplätze (SP): SP Schmidt Knobelsdorff Str. /Seeburger Str. SP Falkenhagener Tor SP Wröhmännerpark SP Gorgasring In Planung: SP Baumertweg (Realisierung 2019) SP Hohenlohe (Realisierung 2019) 7 Eine Vielzahl von Spielplätzen weisen einzelne, barrierefrei nutzbare Spielgeräte auf wie z.B. Korbschaukel mit Rollstuhl befahrbarem Fallschutz, Liegebrett im Sand- oder Wasser- Matsch Bereich.“ Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat hierzu mitgeteilt: „Sehr wohl sollen auch behinderte Kinder auf unseren Spielplätzen mitspielen können. Wir sind daher bemüht, vielfältige Angebote zu machen und unsere Spielplätze so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Nutzergruppen bespielt werden können, von Nichtbehinderten wie Behinderten. In Steglitz-Zehlendorf bieten die folgenden Spielplätze behindertengerechte Spielmöglichkeiten: Breitenbachplatz in Dahlem Werner-Sylten-Weg in Zehlendorf Platz der US-Berlin-Brigade in Lichterfelde Am Bäkequell in Steglitz 22 weitere Spielplätze besitzen eine Nestschaukel, die genau wie Hängematten auch von Behinderten benutzt werden können. Da die Nestschaukeln im Fallschutzsand stehen, benötigt der Nutzer zusätzliche fremde Hilfe.“ Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat hierzu mitgeteilt: „In Tempelhof-Schöneberg gibt es auf dem Wartburgplatz einen Spielplatz mit Spielgeräten die auch für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer geeignet ist.“ Der Bezirk Neukölln hat hierzu mitgeteilt: „In Neukölln gibt es ca. 75 Spielplätze, die zumindest barrierefrei zugänglich und in Teilbereichen auch von Menschen mit Einschränkungen bespielt werden können.“ Der Bezirk Treptow-Köpenick hat hierzu mitgeteilt: „Es gibt Spielplätze, die stark sanierungsbedürftig sind. Im Allgemeinen sind jedoch alle Spielplätze nach o. g. Kriterien angelegt und ausgestattet worden.“ Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Eine entsprechende Aufstellung ist im Bezirksamt aktuell nicht verfügbar.“ Der Bezirk Lichtenberg hat hierzu eine Tabelle übermittelt (siehe Anlage). 8 Der Bezirk Reinickendorf hat hierzu mitgeteilt: „Die Spielplätze in Reinickendorf bieten Angebote für Kinder mit jeder Art von Behinderung. Soweit man sich auf mobilitätseingeschränkte Kinder fokussiert, sind folgende Spielplätze besonders ausgestattet: • Buddeplatz • Dr.-Ilse-Kassel Platz • Breitkopfbecken • Almazeile • Waldshuter Zeile • Waldowstraße • Göschenstraße • Verlängerte Teichstraße • Letteplatz • Semkensteig • Im Erpelgrund • Rathauspromenade • Seggeluchbecken“ Frage 4: Welche Möglichkeiten stellen die Bezirksämter zur Verfügung, sich online über die Barrierefreiheit von Spielplätzen zu informieren? Antwort zu 4: Der Bezirk Mitte hat hierzu mitgeteilt: „Auf dem Spielplatzportal kann man sich über die Kinderspielplätze informieren.“ [Adresse des Spielplatzportals/der Internetseite: https://www.berlin.de/bamitte /service/spielplatzportal/] Der Bezirk Pankow hat hierzu mitgeteilt: „Momentan wird im Bezirk Pankow eine Liste aller öffentlichen Spielplätze online gestellt. Es wird geprüft, ob ein Hinweis zur Barrierefreiheit zusätzlich mit veröffentlicht wird und welcher Arbeitsaufwand zur Prüfung vor Veröffentlichung notwendig und leistbar ist.“ [Adresse der Internetseite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung /aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/gruenflaechen/artikel.221321.php] 9 Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Potentielle Nutzende können sich über die Spielplätze und seine Ausstattung über die bezirkliche Web-Seite informieren. Das Portal wurde aus Personalmangel seit einigen Jahren nicht mehr aktualisiert, eine Aktualisierung wird jedoch angestrebt.“ [Adresse der Internetseite: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ueber-denbezirk /freiflaechen/spielpaetze/] Der Bezirk Spandau hat hierzu mitgeteilt: „Auf der Spandauer Internetseite: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/beauftragte/menschen-mitbehinderung /artikel.228377.php“ Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat hierzu mitgeteilt: „Die Spielplatzübersicht wird online gelistet unter: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt /gruenflaechen/artikel.27578.php“ Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat hierzu mitgeteilt: „Auf der Seite des Fachbereichs Grünflächen können sich Nutzerinnen und Nutzer über die Ausstattungen der verschiedenen Spielplätze informieren.“ [Adresse der Internetseite: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-undverwaltung /aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/gruenflaechen/artikel.376894.php] Der Bezirk Neukölln hat hierzu mitgeteilt: „Der Neuköllner Spielplatzführer kann online auf der Seite: https://www.berlin.de/baneukoelln /politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt /gruenflaechen/spiel-und-sportplaetze/artikel.274157.php aufgerufen und herunter geladen werden und ist in den Bürgerämtern als Broschüre kostenlos erhältlich. Anhand der in der Broschüre vorhandenen Piktogramme, der Fotos und Beschreibungen zum Teil auch über die vorhandenen Beläge der einzelnen Spielplätze, können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Barrierefreiheit und über die Spielangebote der einzelnen Plätze informieren.“ Der Bezirk Treptow-Köpenick hat hierzu mitgeteilt: „Leider ist das derzeit nicht möglich. In Treptow-Köpenick sind allerdings nur die Spielplätze Am alten Friedhof und in der Köpenicker Straße in Altglienicke sowie in der Hochlandstraße in Rahnsdorf nicht für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer geeignet.“ 10 Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Eine entsprechende Information ist im Bezirksamt aktuell nicht verfügbar.“ Der Bezirk Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt: „Eine online verfügbare Liste über die Barrierefreiheit der Spielplätze gibt es nicht, dies wurde bisher auch nicht für notwendig gehalten.“ Der Bezirk Reinickendorf hat hierzu mitgeteilt: „Im Bezirk Reinickendorf ist eine Übersicht mit zahlreichen Informationen zu unseren öffentlichen Spielplätzen, unter anderem zur Barrierefreiheit, in Bearbeitung, die online zur Verfügung gestellt wird.“ Frage 5: Werden seitens der Bezirke bei Neu- oder Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen, die o.g. Kriterien nur an einzelnen Standorten oder grundsätzlich berücksichtigt? Antwort zu 5: Der Bezirk Mitte hat hierzu mitgeteilt: „Es wird grundsätzlich darauf geachtet, dass Kinderspielplätze barrierefrei sind.“ Der Bezirk Pankow hat hierzu mitgeteilt: „Die Kriterien werden im Bezirk Pankow bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen – wie unter 1) beschrieben – grundsätzlich berücksichtigt.“ Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat hierzu mitgeteilt: „5 und 6) Grundsätzlich werden bei Erneuerungsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen seit Jahren die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen berücksichtigt. Dieses wird auch zukünftig weiter verfolgt.“ Der Bezirk Spandau hat hierzu mitgeteilt: „In Spandau werden diese Kriterien bei Neubaumaßnahmen grundsätzlich bei Sanierungen soweit möglich berücksichtigt.“ 11 Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat hierzu mitgeteilt: „Das Grünflächenamt ist stets und grundsätzlich bestrebt, im Rahmen der oben genannten Maßnahmen Spielplätze zu entwickeln, die von möglichst vielen Menschen, auch solchen mit den verschiedensten Formen von Behinderungen, gut genutzt werden können.“ Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat hierzu mitgeteilt: „Es wird in den Planungen des Fachbereichs Grün immer eine barrierearme Gestaltung präferiert. Sie ist Grundlage des Planungshandelns. Darüber hinaus wird in Tempelhof- Schöneberg auf eine abwechslungsreiche Gestaltung sehr viel Wert gelegt, die auch den Tast-, Gleichgewichtssinn, die Motorik usw. von behinderten Kindern fördern soll.“ Der Bezirk Neukölln hat hierzu mitgeteilt: „Bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Spielplätzen wird seit über 20 Jahren auf die Zugänglichkeit für alle Nutzenden, sowie auf verschiedene Beläge geachtet, schon auch um ein vielfältiges Nutzungsangebot zu gewährleisten. Ausnahmen sind lediglich spezielle Plätze wie Skate- und BMX- u. ä. Anlagen, die eine spezielle Zielgruppe haben.“ Der Bezirk Treptow-Köpenick hat hierzu mitgeteilt: „Grundsätzlich finden die Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung Berücksichtigung.“ Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Die Kriterien werden in Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes entsprechend der Bedarfsanalyse für jede Planung individuell ermittelt.“ Der Bezirk Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt: „Die Kriterien werden möglichst an allen Standorten bei Neu- und Umbau berücksichtigt. In speziellen Einrichtungen wie Schulen für behinderte Kinder werden die dazugehörigen Spiel- und Freianlagen entsprechend auf die Behinderungen ausgerichtet gestaltet und mit der Einrichtung abgestimmt.“ Der Bezirk Reinickendorf hat hierzu mitgeteilt: „Die oben genannten Kriterien werden bei Neu-, Umbau- sowie Sanierungsarbeiten grundsätzlich berücksichtigt.“ Frage 6: Wie wird sichergestellt, dass künftig der Anteil an barrierefreien Spielplätzen weiter erhöht wird? 12 Antwort zu 6: Der Bezirk Mitte hat hierzu mitgeteilt: „Bei allen Neubauten sowie Sanierung von Kinderspielplätzen wird darauf geachtet, dass diese, wenn sie es nicht schon sind, barrierefrei umgebaut werden.“ Der Bezirk Pankow hat hierzu mitgeteilt: „Die Zahl erhöht sich kontinuierlich bei Anwendung der zuvor genannten Kriterien.“ Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat hierzu mitgeteilt: „5 und 6) Grundsätzlich werden bei Erneuerungsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen seit Jahren die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen berücksichtigt. Dieses wird auch zukünftig weiter verfolgt.“ Der Bezirk Spandau hat hierzu mitgeteilt: „Siehe Antwort zu Frage 5.“ Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat hierzu mitgeteilt: „Zurzeit wird durch die Auszubildenden des Fachbereichs Grünflächen im Ortsteil Lichtenrade ein barrierearmer Spielplatz gebaut.“ Der Bezirk Neukölln hat hierzu mitgeteilt: „In einem 2013 von der Senatsverwaltung initiierten Gutachten hinsichtlich einer genderorientierten Qualitätsbewertung von Spielplätzen in Berlin war ein wichtiges Kriterium der Bewertung das Vorhandensein barrierefreier Eingänge und Wege. Zusätzlich wurde auf die Nutzung der Spielplätze von Kindern mit und ohne Behinderung geachtet. Dabei wurden in Neukölln über den Bezirk verteilt 15 Plätze von einem Büro auf Gendergerechtigkeit und die vorab genannten Kriterien untersucht und ausgewertet. Bei zukünftigen Sanierungen der untersuchten Spielplätze werden selbstverständlich die Hinweise und Verbesserungsvorschläge sowie die evtl. festgestellten negativen Faktoren berücksichtigt und verbessert. Diese Kriterien und Qualitätshinweise gelten natürlich auch für alle anderen in 2013 nicht untersuchten Spielplätze die seit dem und zukünftig saniert oder erneuert werden.“ Der Bezirk Treptow-Köpenick hat hierzu mitgeteilt: „Bei jeder Sanierung wird so verfahren, dass in den nächsten Jahren geeignete Spielgeräte barrierefrei zu erreichen sind und auch für alle Nutzerinnen und Nutzer attraktive Angebote erzielt und bereitgestellt werden können.“ 13 Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat hierzu mitgeteilt: „Nach Ermittlung der Bedarfssituation erfolgt die Planung.“ Der Bezirk Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt: „Die Kriterien sind Grundlage aller Planungen. Mit jedem Neubau/Umgestaltung eines Spielplatzes erhöht sich auch der Anteil barrierefreier Spielplätze.“ Der Bezirk Reinickendorf hat hierzu mitgeteilt: „Da der Bezirk im Durchschnitt fünf Standorte pro Jahr bearbeitet, ist sichergestellt, dass sich der Anteil an barrierefreien Spielplätzen weiter erhöht.“ Berlin, den 15.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Anlage: Antwort zu 3 (Bezirk Lichtenberg) Anzahl: 132 123 34 30 1 3.a 3.b 3.c 3.d Adresse PLZ freier Zugang zum Spielplatz selbst (mindestens ein Zugang rollstuhlgerecht) Spielgeräte / Ausstattung (speziell für Rollifahrer, ansonsten abhängig von Behinderung sind viele/alle Geräte nutzbar) Erreichbarkeit der Geräte (Befestigung der Flächegeeignet für Rollstuhl und Rollator) Leitsystem Malchower Park - Am Hechtgraben / hinter Doberaner Str. 101 (Ballspielplatz) 13051 x Malchower Park - Am Hechtgraben / hinter Doberaner Str. 83-91 (Ballspielplatz und Balancierstrecke 13051 x Malchower Park - zw. Hohenschönhauser Weg und Malchower See 13051 x Birkholzer Weg / Straße 3 - KGA "Falkenhöhe Nord" 13059 x Straße 2 / Straße 7 Nr. 30/ am Dörferweg (Wartenberg) 13059 x Hagenower Ring ggü. 54-60 - 3 Spieltrapeze im Landschaftspark Wartenberg 13059 x Skaterbahn x Am Genossenschaftsring / Am Kletterplatz 13059 x Hagenower Ring links von der Fortführung der Achse von Nr.1-14, Ahornallee Margarethenhöhe Nord 13059 Biesenbrower-Str. 58-72 / Welsestr. 37-39 13057 x Passower Str.hinter 35 / Wartiner Str. hinter 75-77 13057 x Wartiner Str. 40-50 13057 x Tischtennis x Biesenbrower Str. 30-40 13057 x Randowstr. 11-13 13057 x Vincent-van-Gogh-Str. hinter 43-47 - Falkenberger Krugwiesen 13057 x Zu den Krugwiesen / Vincent-van-Gogh-Str. 47 13057 x x Biesenbrower Str. 108-118 13057 x Vincent-van-Gogh- / Falkenberger Chaussee 7 / Warnitzer Str 13057 x Randowstr.hinter 29 13057 x Skaer-Elemente Grevesmühlener Str. ggü. 43 (JFE "Leos Hütte") - Ballspielplatz 13059 x Grevesmühlener Str. neben 43 (JFE "Leos Hütte") - Ballspielplatz und Skaterlinse 13059 Hagenower Ring ggü. 54-60 13059 x unterfahrbarer Sandspieltisch Woldegker Str - am Krummen Pfuhl 13059 x Egon-Erwin-Kisch-/ Neubrandenburger 6-28 / Rostocker Str. 13059 x Tischtennis x Egon-Erwin-Kisch-Str. / Falkenberger Ch. - am Bürgeramt - Ballspielplatz 13059 x Zingster Str. 2-12 /Prerower Platz 10-12 13051 x Tic-Tac-Toe Am Berl ggü.13-15 (Gemeindezentrum) 13051 x Tischtennis x Zingster Str .56 - Grünanlage "Am Berl" 13051 x Tischtennis x Wustrower Str. ggü. 33-43 "Freizeitpark" 13051 x Barther Str. 12-14 - Barther Hügel 13051 x Wiecker Str.hinter 1-3 13051 x Zingster Str. 23 13051 x Darßer Str./ Ribnitzer Str. -Trendsportanlage 13051 x Tischtennis, Skateranlage x Rotkamp 6 - am Mühlengrund 13053 x Rüdickenstr. 22/24 13053 x Edgarstr. 2 13053 x Helga-Haase-Str. 15 13053 x Leuenberger Str. gü. 4-10 / Hauptstr. 8 13055 x 3.a 3.b 3.c 3.d Adresse PLZ freier Zugang zum Spielplatz selbst (mindestens ein Zugang rollstuhlgerecht) Spielgeräte / Ausstattung (speziell für Rollifahrer, ansonsten abhängig von Behinderung sind viele/alle Geräte nutzbar) Erreichbarkeit der Geräte (Befestigung der Flächegeeignet für Rollstuhl und Rollator) Leitsystem Lindenweg / Waldowstr. -Oberseepark 13053 x Tischtennis x Oberseestr. 5-7 - Orankeseepark 13053 x Konrad-Wolf-Str. 91-92 13055 x Küstriner Str. 56-58 13055 x Tischtennis x Freienwalder Str. / Große-Leege-Str. - Freienwalder Platz 13055 Altenhofer Str. 40 /L. A. 221-223 13055 x Landsberger Allee 225-227 13055 x Neustrelitzer Str.8-22 / Zechliner Str. 8-18 13055 x Tischtennis x Biesenthaler Str. 12-16, 13055 Berlin 13055 x Tischtennis x Landsberger Allee neben 209 / Altenhofer Dreieck 13055 x Arendsweg 20-31/ - Grünanlage "Weiße Taube" zw. Sollstedter und Plauener Str. 13055 x Tischtennis x Otto-Marquardt-Str. 16 10369 x Otto- Marquardt-Str. 6 10369 Herbert-Tschäpe-Str. 31 - 37 10369 x Rhinstr. - KGA "Biehlefeld" - Spielplatz 10369 x Karl-Lade-Str.hinter 36 / KGA 10369 x Tischtennis x Weißenseer Weg 75 - Fennpfuhlpark - am Gemeindezentrum 10369 x Paul-Junius-Str. 50-64 10369 x Franz-Jacob-Str. 1-3 10369 x unterfahrbarer Sandspieltisch, Tischtennis Paul-Junius-Str. 49-63 10369 x Tischtennis x Rudolf-Seiffert-Str. 53 - Grünzug 10369 x Anton-Saefkow-Platz 3 10369 x Georg-Lehnig-Str. 1-9 / Erich-Kuttner-Str. 26 10369 Fennpfuhlpark 10369 x Paul-Junius-Str. 29 / Alfred-Jung-Str. 23 10369 x Rudolf-Seiffert-Str.19-23 10369 x Weißenseer Weg - Fennpfuhlpark - Bolzplatz 10369 x Rudolf Seiffert-Str. 50 10369 x Rudolf-Seiffert-Str. 53 - Plansche im Grünzug 10369 x Paul-Zobel-Str. 1-4 10367 x Elli-Voigt-Str hinter 20 10369 x Kielblockstr. / Am Stadtpark - Stadtpark 10367 x Spielkombi "Circle" Siegfriedstr. / Freiaplatz 10365 x Tischtennis x Rathausstr. 10 / Möllendorffstr. - Rathauspark 10367 x Möllendorffstr. 33/40 - Gutspark Lichtenberg (Zufahrt von Bornitzstr. 15/15) 10369 x Hagenstr. 28-32 10365 x Tischtennis x Gotlindestr. 66 10365 x Tischtennis x Kielblockstr. / Am Stadtpark - Stadtpark Ballspielplatz 10367 x Kielblockstr. / Am Stadtpark - Stadtpark - Sprühanlage 10367 x Sprühanlage x Wilhelm-Guddorf-Str.ggü. 12-20 10365 3.a 3.b 3.c 3.d Adresse PLZ freier Zugang zum Spielplatz selbst (mindestens ein Zugang rollstuhlgerecht) Spielgeräte / Ausstattung (speziell für Rollifahrer, ansonsten abhängig von Behinderung sind viele/alle Geräte nutzbar) Erreichbarkeit der Geräte (Befestigung der Flächegeeignet für Rollstuhl und Rollator) Leitsystem John-Sieg-Str.ggü.1-3 10365 x Wilhelm-Guddorf-Str.ggü. 22-32 / Schulze-Boysen-Str. 10365 x Frankfurter Allee 178 - 186 10365 x Tischtennis x Tasdorfer Str.43-46 10365 x Hauffstr. 22-25 10317 x Kernhofer Str. 8-10 10317 x Kernhofer Str. 20 / Türrschmidtstr. 10317 x Nöldnerstr.ggü.13 (Nähe S- Bhf. Rummelsburg) 10317 x Nöldnerstr. 33 / Lückstr. - Nöldnerplatz 10317 x Sophienstr. 13/14 / Wönnichstr. 10317 x Alfred-Kowalke-Str. 34 / Kurze Str. 10315 x Rosenfelder Str. ggü. 13 - am Zamenhofpark 10315 x Einbecker Str. 71-85 10315 x Tischtennis Korbkarussell Marie-Curie-Allee 12-14 10315 x Münsterlandstr. 46-50 10319 x Spielskulpturen x Lückstr. 13/14 / Fischerstr. 15 - "Alter Schulgarten" 10317 x Kurze Str. 6 / Massower Str. 10315 x Wönnichstr. 74 / Münsterlandstr. 10317 x Rosenfelder Ring 39 10315 x Fitnessgeräte Gensinger Str. ggü. 37-49 - Grünzug 10315 x Tischtennis x Gensinger Str. 56 10315 x Tischtennis Karussell, Trampolin Marzahner Chaussee 10/20 / Alt-Friedrichsfelde 10315 x Kletter- und Hangelanlage x Charlottenstr. 2 Giebel 10315 x Erich-Kurz-Str. 9-11 Upstallweg 10319 x Schwarzmeerstr. 29 (Trafo) 10319 x Am Tierpark 70-80 /Sewan- / Otto-Schmirgal-Str. 2 10319 x Tischtennis, unterfahrbarer Sandspieltisch x Ontarioseestr. ggü. 10-14 / Sewanstr. 10319 x Erieseering hinter 7-11 10319 x Mellenseestr. 1-25 / Dolgenseestr. 1-5 10319 x Franz-Mett-Str. 2-4 10319 x Moldaustr. 8 - 11 10319 x Rummelsburger. Str. 37 10315 x Hönower Weg / Mellenseestr. 9-12 (Rodelberg) 10319 x Tischtennis x Dolgenseestr. 40-43 Rodelberg 10319 x Schwarzmeerstr. 42-48 10319 x Huronseestr. 58-78 10319 x Tischtennis x Dathepromenade 3 (Sewanstr. 227) - Osterwäldchen 10319 Tischtennis x Balatonstr. 68 / Upstallweg 10319 x Erieseering ggü. 20 (Dathepromenade) 10319 x 3.a 3.b 3.c 3.d Adresse PLZ freier Zugang zum Spielplatz selbst (mindestens ein Zugang rollstuhlgerecht) Spielgeräte / Ausstattung (speziell für Rollifahrer, ansonsten abhängig von Behinderung sind viele/alle Geräte nutzbar) Erreichbarkeit der Geräte (Befestigung der Flächegeeignet für Rollstuhl und Rollator) Leitsystem Erich-Kurz-Str. 11a / Upstallweg 10319 x Dolgenseestr. 16-17 / Hönower Weg 10319 Emma-Ihrer-Str. / Zillepromenade (Rummelsburger Bucht) 10317 x Hauptstr. 4 (Rummelsburger Bucht) 10317 x Liszt-Str. 3-5 / Ilsestr. 30b 10318 x Rolandseck / Waldowallee 10318 x Ingelheimer Str. 2-3 / Ehrenfelsstr 10318 x Rheinsteinstr. 20/42 Reinsteinpark 10318 x Tischtennis x Roßmäßler Str. 24 10318 x Köpenicker Allee 217 /Biesenhorster Weg - KGA 10318 x Regener Str. 46/58 10318 x Tischtennis x Lehndorffstr. 62/72 - KGA "Stallwiese" 10318 Traberweg 38-42 / Üderseestr. 33 10318 x Hegemeister Weg 70 /KGA "Am E-Werk" 10318 x Müritzstr. 31 - Seepark 10318 x Lisbeth-Stern-Str. / Fritz-Korner Str. (Wohngebiet Carlsgarten) 10318 x