Drucksache 18 / 15 805 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Iris Spranger (SPD) vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2018) zum Thema: Vollständige und korrekte Daten in der Bautätigkeitsstatistik? und Antwort vom 16. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Iris Spranger (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 805 vom 03. Juli 2018 über Vollständige und korrekte Daten in der Bautätigkeitsstatistik Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlicht monatlich die Daten über die erteilten Baugenehmigungen und einmal jährlich die Daten über die Baufertigstellungen, den Bauabgang und den Bauüberhang. Die veröffentlichten Daten sind ausschließlich Wiedergaben und Zusammenfassungen von Informationen, die von den Bauaufsichtsämtern der Bezirke oder für bestimmte Fälle von SenStadt regelmäßig aufgrund des Hochbaustatistikgesetzes an das Amt für Statistik geliefert werden. Es ist in Fachkreisen seit längerem bekannt, dass die Zuverlässigkeit der Datenlieferung seitens der Bauaufsichtsbehörden manchmal nicht mehr den gesetzlich geforderten Standards genügt, was aber an den veröffentlichten Daten nicht erkennbar ist. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können aber zu gravierenden Fehlschlüssen in der Wohnungspolitik führen. Frage 1: Hat der Senat gegenüber den Bezirken oder gemeinsam mit den Bezirken Maßnahmen ergriffen, um die gesetzliche Verpflichtung zu einer vollumfänglich korrekten Berichterstattung gemäß Hochbaustatistikgesetz sicherzustellen? Welche waren das? Frage 2: Die erste Fehlerquelle in der Berichterstattung ist die Nichtmeldung einer Baugenehmigung an das Amt für Statistik. Schließt der Senat aus, dass es in den Jahren 2017/2018 zu Nichtmeldungen gekommen ist? Wenn das nicht ausgeschlossen werden kann, wie soll dieser Fehler repariert werden und welchen Umfang hat er gehabt? Frage 3: Die zweite Fehlerquelle ist die verspätete Meldung von Baugenehmigungen an das Amt für Statistik. Diese soll jeweils am Anfang des Monats für den zurückliegenden Monat erfolgen. Ergehen Meldungen zu spät, ergibt sich ein falsches Bild über den zeitlichen Verlauf der Genehmigungen, weil Genehmigungen einem falschen Monat zugeordnet werden. Dieses gefährdet eine korrekte Bewertung der zeitlichen Tendenzen. 2 Kann der Senat ausschließen, dass es in den Jahren 2017/18 zu verspäteten Genehmigungs-Meldungen an das Amt für Statistik gekommen ist? Wenn das nicht ausgeschlossen werden kann, welchen Umfang haben verspätete Meldungen gehabt und wie würde eine korrekte Monatsstatistik der Baugenehmigungen 2017/18 aussehen? Frage 5 : Wie stellt der Senat sicher, dass die Aufgaben des Hochbaustatistikgesetzes von allen betroffenen Dienststellen Berlins sachlich und zeitlich korrekt wahrgenommen werden? Antwort zu Fragen 1 bis 3 und 5: Die statistischen Erhebungsbögen sind von den Bauherrinnen und Bauherren auszufüllen und zählen gemäß § 3 Abs. 1 Nr.9 BauVerfV als Bauvorlage. Die Anträge / Anzeigen gelten erst mit Einreichung des statistischen Erhebungsbogens als vollständig. Die Erhebungsbögen werden im Internet bereitgestellt. Nach Abschluss der Verfahren werden die seitens der Bauherrin bzw. des Bauherren eingetragenen Angaben im Erhebungsbogen stichprobenartig überprüft, der Erhebungsbogen mit dem Genehmigungsdatum (Monat und Jahr) sowie dem Geschäftszeichen ergänzt und Teil 1 des Erhebungsbogens an das Amt für Statistik weitergeleitet. Eine zeitlich falsche Zuordnung kann damit ausgeschlossen werden. Nach Eingang der Erklärung über die Inbenutzungsnahme des Bauvorhabens wird Teil 2 des Erhebungsbogens an das Amt für Statistik weitergeleitet. Zum Jahreswechsel wird der Stand der Bauarbeiten jedes offenen Vorgangs in den entsprechenden Erhebungsbogen eingetragen und fristgerecht übermittelt. Diese Verwaltungsabläufe sind organisatorisch fest in den Stadtentwicklungsämtern etabliert. Der Abschluss eines Verfahrens ohne eingereichten Erhebungsbogen erfolgt nicht. Wegen der Bedeutung der korrekten Wohnungsbaustatistik wurde in den Fachbereichsleitersitzungen der Bau- und Wohnungsaufsichtsämter wiederholt darauf hingewiesen, dass die vollständige Ausfüllung der Erhebungsbögen imens wichtig ist. Die Stadtentwicklungsämter der Bezirke von Berlin unterliegen nicht der Fachaufsicht durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Deshalb ist die Prüfung der rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Stadtentwicklungsämter sowie die zweckentsprechende Handhabung ihres Verwaltungsermessens auf dem Gebiet der Bauaufsicht durch die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gesetzlich nicht vorgesehen. Durch die Einführung der Wohnungsbauprämie, die sich nach der Anzahl der erteilten Baugenehmigungen bemisst, haben die Bezirke ein eigenes Interesse an der korrekten Meldung der Baugenehmigungen. Frage 4 : Die dritte Fehlerquelle ist eine nicht korrekte Feststellung des Bauüberhangs. Hierbei ist von den Bauaufsichtsbehörden ein erhebliches Arbeitspensum im Dezember/Januar zu leisten, weil für jedes genehmigte, aber nicht fertiggestellte Bauvorhaben mitgeteilt werden muss, ob dieses inzwischen fertig gestellt worden ist oder nicht. Bei einem Neubau muss zusätzlich ermittelt werden, ob dieser noch nicht begonnen wurde, begonnen aber noch nicht unter Dach ist oder unter Dach ist. Außerdem soll ermittelt werden, ob die Baugenehmigung inzwischen erloschen ist. Diese Informationen werden im Juni vom Amt für Statistik als Jahresergebnis veröffentlicht. 3 Ein Teil der verlangten Informationen geht nicht aus den Akten hervor, sondern muss von den Behörden durch eigenständige Ermittlungen recherchiert werden. Ist diese Ermittlung aus Belastungsgründen nicht möglich, sondern erfolgen Angaben aufgrund von Vermutungen, drohen unkorrekte Angaben über die Fertigstellungen und den Bauzustand bei genehmigten Objekten. Kann der Senat ausschließen, dass es bei den Daten der Baufertigstellungen des Jahres 2017 zu unkorrekten Angaben gekommen ist? Kann der Senat ausschließen, dass es bei der Feststellung des Bauzustands am Jahresende 2017 zu unkorrekten Angaben gekommen ist? Wenn das nicht der Fall ist, wie sollen die Feier korrigiert werden und wie würden die korrekten Daten aussehen? Antwort zu 4 : Gesetzlich geregelt sind eine Meldepflicht für den Baubeginn und für die Aufnahme der Nutzung, nicht für die Fertigstellung. „Unkorrekte Angaben“ können nahezu ausgeschlossen werden. Zum Jahreswechsel wird unter erheblichem Arbeitsaufwand der Stand der Bauarbeiten jedes offenen Vorgangs in die entsprechenden Erhebungsbögen eingetragen und fristgerecht übermittelt. Es ist davon auszugehen, dass alle Mitarbeitenden ihre Arbeit gewissenhaft erledigen und die Fehlerquelle als äußerst gering betrachtet werden kann. Berlin, den 16.08.2018 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen