Drucksache 18 / 15 806 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2018) zum Thema: Nachspiel Circus Voyage - Hundebiss und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 806 vom 25. Juli 2018 über Nachspiel Circus Voyage - Hundebiss ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. 2017 wurden ein Amtstierarzt und einE PolizeibeamteR durch freilaufende Hunde bei einer Kontrolle des Circus Voyage in Berlin Mitte angegriffen. Laut Drucksache 18/11317 wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen Verantwortliche eingeleitet. a) Wie ist der Stand im Ermittlungsverfahren? b) Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus den Hundebissen für die Verantwortlichen? c) Welche Konsequenzen hat das Verfahren für die Verantwortlichen beim Circus Voyage? d) Bedurfte es der Zusammenarbeit mit anderen Veterinärämtern, wenn ja, mit welchen und mit welchem Ergebnis? e) Sollte das Verfahren eingestellt worden sein, nennen Sie bitte die Gründe dafür. Zu 1 a): Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde im Rahmen der geführten Ermittlungen dem Zirkusdirektor und gleichzeitig mutmaßlich Verantwortlichen für den beißenden Hund rechtliches Gehör gegeben. Hiervon machte dieser keinen Gebrauch. Beide Ermittlungsverfahren wurden am 20. Juli 2017 an die Staatsanwaltschaft abgegeben und mittlerweile eingestellt. Zu b): Der zuständige Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Mitte von Berlin (VetLeb) teilte hierzu mit, dass auch die Ermittlungsverfahren nach Berliner Hundegesetz eingestellt wurden, da der Beschuldigte angab, nicht der Halter des Hundes zu sein. Zu c): Nach Mitteilung des VetLeb Mitte konnte die für die tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 11 d) Tierschutzgesetz verantwortliche Person nicht als Hundehalter festgestellt werden, so dass sich aus dem Bissvorfall keine tierschutzrechtlichen Folgen bezüglich dieser Erlaubnis ergaben. Zu d): Sowohl im Land Berlin als auch bundesweit wurden die zuständigen Behörden bei der Ermittlung nach dem mutmaßlichen Hundehalter um Amtshilfe gebeten. Die durchgeführten Ermittlungen blieben jedoch ergebnislos. Zu e): Aufgrund der Tatsache, dass eine Halterin bzw. ein Halter des Hundes nicht namentlich ermittelt werden konnte, mussten die Ermittlungsverfahren eingestellt werden. 2. Haben der Circus Voyage oder der Weihnachtscircus Voyage für das laufende Jahr 2018 ein oder mehrere Gastspiele in Berlin angemeldet oder Interesse an einer zu mietenden Fläche geäußert? Wenn ja, in welchem Bezirk und wem gehört die Fläche? 2 Zu 2.: Der Berliner Weihnachtszirkus (Weihnachtscircus Voyage) hat gegenüber dem Pächter des im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stehenden Parkplatzes am Olympiastadion Berlin Interesse an einer Nutzung für das Jahr 2018 bekundet . Vertragliche Vereinbarungen existieren mit Stand 2. August 2018 nach Mitteilung der zuständigen Senatsverwaltung nicht. Anmeldungen für Gastspiele oder Interessenbekundungen an weiteren zu mietenden Flächen für das laufende Jahr 2018 sind nach Auskunft der für die Verwaltung landeseigener Immobilien zuständigen Behörden bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt und haben bisher auch nicht stattgefunden. 3. Während des Weihnachtscircus im Dezember 2017 entstanden Filmaufnahmen, die in der Sendung „Gut zu wissen“ des Bayrischen Rundfunks ausgestrahlt wurden. Diese zeigen die Elefantenkuh Malou mit einer Lahmheit. a) Welche Auflagen wurden erteilt? b) Wie und durch wen wurde die Transportfähigkeit festgestellt? Zu 3 a): Der Weihnachtszirkus wurde durch zwei amtliche Tierärzte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin am 05.01.2018 kontrolliert. Es wurden dabei seitens der amtlichen Tierärzte keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt, so dass auch keine Auflagen erteilt werden mussten. Zu b): In Vorbereitung auf die Kontrolle und am Tag der Überprüfung der Tierhaltung im Zirkus lagen keine Anhaltspunkte für eine Transportunfähigkeit der Elefantenkuh "Malou" vor, die mit ihren Artgenossen freilaufend am 05.01.2018 tierärztlich beurteilt wurde. 4. In der schriftlichen Anfrage Nr. 18/13832 wurde eine „fehlende Ausnahmegenehmigung gem. der Straßenverkehrsordnung für aufrechten Transport der Giraffen“ mitgeteilt. a) Wie wurde das dokumentiert? b) Welche Konsequenzen hatte das für den verantwortlichen Zirkus? c) Wurde ein Wertabschöpfungsverfahren eingeleitet? Wenn nicht, warum nicht? Zu 4 a): Nach Auskunft des VetLeb Mitte wurden die Angaben der verantwortlichen Person bezüglich der fehlenden Ausnahmegenehmigung gemäß der Straßenverkehrsordnung im Rahmen der tierschutzrechtlichen Kontrolle aufgenommen und dokumentiert. Zu b): Aufgrund der Kenntnis über die fehlende Ausnahmegenehmigung und des Hundebissvorfalls wurde die Polizei durch das VetLeb Mitte um Amtshilfe bei der Überwachung des Giraffentransportes gebeten. Über mögliche Konsequenzen aufgrund der fehlenden Ausnahmegenehmigung liegen dem Senat keine Informationen vor. Zu c): Nach Kenntnis des Senats wurde kein Vermögensabschöpfungsverfahren im Zusammenhang mit der fehlenden Ausnahmegenehmigung eingeleitet. Berlin, den 20. August 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung