Drucksache 18 / 15 807 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 29. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2018) zum Thema: Mehrweg statt Plastik in Berliner Schwimmbädern! und Antwort vom 08. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15807 vom 29. Juli 2018 über Mehrweg statt Plastik in Berliner Schwimmbädern! ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach Feierabend ein paar Runden im Freibad ziehen oder die Schulferien mit einem Sprung vom Zehner beschließen, das bieten die Berliner Bäder im Sommer. Aber besonders in den Berliner Strandbädern liegt Natur und Badespaß – zum Glück – nahe beieinander. Da landet dann schnell die Plastegabel von der Pommes im Gebüsch oder der Einwegbecher quillt aus dem übervollen Mülleimer und entkommt ins Wasser. Diese Verschmutzung der Umwelt durch langlebiges Plastik trübt den Badespaß, muss aber nicht sein, denn es gibt Mehrwegalternativen. 1. In wie vielen der Berliner Bäder wird eine Gastronomie betrieben? Zu 1.: In 36 Berliner Bädern (Hallen-, Sommerbäder und Strandbäder) wird eine Gastronomie betrieben, darüber hinaus wird in 2 Sommerbädern den Badegästen ein gastronomischer Kleinverkauf angeboten. 2. In welchem Verhältnis stehen die Betreiber*innen der Gastronomien zu den Berliner Bäder Betrieben (BBB)? Zu 2.: Die Gastronomien sind vermietet bzw. verpachtet. Ausnahmen bilden die Gastronomien in der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE) und in der Sauna im Stadtbad Neukölln sowie der gastronomische Kleinverkauf im Kinderbad Monbijou und im Kinderbad Marzahn (Platsch), die mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) betrieben werden. 3. In wie vielen der Gastronomien wird Einweggeschirr aus Plastik verwendet? 8. Welche ökologischen Vorgaben wurden bei der Vergabe der Gastronomien bisher gemacht? Zu 3. und 8.: In den Miet- und Pachtverträgen der Gastronomien haben die Mieterinnen und Mieter bzw. Pächterinnen und Pächter die Verpflichtung zur Einhaltung aller bestehenden Auflagen zur Realisierung des Umweltschutzes übernommen. Ihnen ist es nicht gestattet, Einweggeschirr und –besteck sowie Dosen und Einwegflaschen zu verwenden. Die Verwendung von Geschirr und Gläsern aus zerbrechlichen Seite 2 von 2 Materialien, z.B. Glas oder Porzellan, ist nur gestattet, wenn die Mitnahme in den Badbereich wegen der möglichen Verletzungs- und Unfallgefahr ausgeschlossen ist. 4. Gibt es Schätzungen, welche Mengen Plastikmülls besonders in den Berliner Strandbädern unmittelbar nach Gebrauch in die Natur gelangen? Zu 4.: Hierzu liegen keine Schätzungen bzw. Angaben vor. 5. Findet die Verwaltungsvorschrift Umwelt und Beschaffung (VwVBU) Anwendung auf den Betrieb der Gastronomien? Wenn nein, wieso nicht? Zu 5.: Die VwVBU findet Anwendung bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die im Eigenbetrieb der BBB bewirtschafteten Gastronomien. Für die vermieteten/ verpachteten Gastronomien findet sie keine Anwendung. 6. Werden bei der Beschaffung durch die Gastronomien Wertgrenzen zur Anwendung der VwVBU überschritten? Zu 6.: Nein. 7. Wie bewerten die BBB die Verwendung von Einweggeschirr aus nicht-hochwertigem Plastik in ihren Gastronomien? Zu 7.: Bewertungen über die Verwendung von Einweggeschirr aus nicht hochwertigem Plastik in den vermieteten/ verpachteten Gastronomien liegen nicht vor. 9) Wie viele der Gastronomien werden bis Ende 2021 neu verpachtet und plant die BBB dabei Vorgaben entsprechend der VwVBU oder darüber hinaus zu machen? Zu 9.: Nach heutigem Stand der Vertragslaufzeiten der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse werden bis Ende 2021 Gastronomien in 24 Bädern neu vermietet/ verpachtet . Im Rahmen der Neuvermietung/ -verpachtung werden den Mieterinnen und Mietern bzw. Pächterinnen und Pächtern die Einhaltung der bestehenden Auflagen zur Realisierung des Umweltschutzes auferlegt und die Verwendung von Einweggeschirr und –besteck sowie Dosen und Einwegflaschen untersagt. Berlin, den 08. August 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport