Drucksache 18 / 15 808 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2018) zum Thema: Hot Spots des Klimawandels - Berlins Schulen? und Antwort vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 808 vom 30. Juli 2018 über Hot Spots des Klimawandels - Berlins Schulen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Sommer 2018: Während im Berliner Umland die Ernten verdorren, baut sich im urbanen Raum Berlins der Hitzestau auf. Besonders Gebäude der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Schulen sollten dann einen ausreichenden Hitzeschutz für ihre Nutzer*innen bieten. Das dies noch nicht überall gesetzt ist, zeigt der Fall einer Neuköllner Schule, erbaut in den 1990ern. Dort wurden in diesem Jahr bereits 60°C in den Fluren gemessen, 40°C in den Klassenzimmern. An heißen Tagen muss der Unterricht ausfallen oder auf den Hof verlegt werden. Inzwischen ist Hitzeschutz für Neubauten als Standard vorgeschrieben, für den großen Berliner Bestand können innovative Fassaden- und Dachbegrünung lebenswichtige Kühlung verschaffen. 1) Teilt der Senat die Einschätzung, dass zunehmender Klimawandel und damit einhergehende Hochtemperaturphasen, Arbeitsathmosphäre und potentiell auch die Gesundheit in Schulgebäuden beeinträchtigen können? Zu 1.: Ja. Ob die „Höchsttemperaturphase“ als Ergebnis des Klimawandels in Berlin ein dauerhaftes Phänomenen ist, kann zurzeit nicht sicher durch den Senat beurteilt werden. 2) Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, welche Schulen Berlins besonders von Überhitzung betroffen sind? Zu 2.: Grundsätzlich sind unsanierte Gebäude der 1960er und 1970er Jahre stärker als andere betroffen. 3) Wie bewertet der Senat das Kühlungspotential von begrünten Fassaden und Gründächern zur Kühlung von Schulgebäuden? 2 Zu 3.: Für den sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden und Schulen spielt neben der Fassade, dem außenliegenden Sonnenschutz, der Ausrichtung, der Lüftungsmöglichkeit auch die Begrünung eine wichtige Rolle. Neben der Begrünung im Außenbereich und einer Entsiegelung von Hofflächen soll die Begrünung von Dächern und Fassaden bei Schulen umgesetzt werden. Durch die Begrünung von Dächern und Fassaden können Reduzierungen der Lufttemperaturen von 2 bis 4 Grad Celsius erreicht werden. Hier geben die Richtlinien der Regierungspolitik 2016 - 2021 vor, insbesondere in den eng bebauten Innenstadtbezirken die Begrünung von Innenhöfen, Fassaden, sowie Kita- und Schulgärten zu unterstützen. Für den Neubau und die Erweiterung von Quartieren sollen verbindliche Leitlinien erarbeitet werden, in denen Dach- und Fassadenbegrünung und neue Formen urbanen Gärtnerns zu integrieren sind. Nach dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030 – Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021) sind als Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel die Überprüfung einer Eignung von Fassaden- oder Dachbegrünung bei Neubauvorhaben vorgesehen. 4) Sind dem Senat Schulgebäude bekannt, die über begrünte Fassaden oder Gründächer verfügen und falls ja, wie bewertetet er die Effekte der Begrünung? Zu 4.: Eine systematische und zyklische Erhebung der begrünten Fassaden und Gründächer von Schulgebäuden wird vom Senat nicht durchgeführt. Gemäß § 109 Schulgesetz sind die jeweiligen Bezirke als Schulträger zuständig. 5) Sieht sich der Senat beim Neubau und der Sanierung von Schulen analog zu den Leitlinien bei der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Wohnen an die Orientierung auf den StEP Klima gebunden? Zu 5.: Der Senat sieht sich auch bei Schulneubau und der Schulsanierung an die im StEP Klima formulierten Grundsätze gebunden. Zur Qualitätssicherung ist als bewährtes Instrument für die Erreichung auch klimapolitischer Ziele bei der Umsetzung von Baumaßnahmen das vom Bund seit 2011 für Bundesbauten verpflichtend eingeführte Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) bei den Schulneubauten mit dem durch die Richtlinien der Regierungspolitik festgesetzten Qualitätsstandard „Silber“ anzuwenden. Für die Umsetzung der Neubaumaßnahmen werden bis zum Ende des Jahres baufachliche Standards erarbeitet. Mit dem im Entwurf vorliegenden Standard werden die Ziele des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 hinsichtlich der Handlungsfelder „Klimatische Entkoppelung von Neubauvorhaben“, „Bauliche Ertüchtigung von Bildungs- und Sportstätten in Anpassung an den Klimawandel“, 3 „Förderung von Schulgärten“, „Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude“ umgesetzt. Mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) hat der Senat Anfang 2010 eine Klimaschutzvereinbarung geschlossen, mit der sich das Tochterunternehmen des Landes verpflichtet, die CO2-Emissionen ihres Bestands bis 2015 um 21 Prozent zu senken. Die BIM bewirtschaftet die zentralverwalteten und berufsbildenden Schulen des Landes Berlin. 6) In welchen der neu geplanten Schulgebäude werden kostenlose Wasserspender installiert? Zu 6.: Wasserspender sind nicht Teil der Musterraum- und -funktionsprogramme für die die im Senat zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sich verantwortlich zeichnet. Gemäß § 109 Absatz 1 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen (zuständige Schulbehörde). Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen nach Maßgabe des § 7 Schulgesetz. Berlin, den 10. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie