Drucksache 18 / 15 815 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2018) zum Thema: „Gated communities“ als Folge eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses in Berlin? und Antwort vom 16. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15815 vom 31.07.2018 über „Gated communities“ als Folge eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Entwicklung in Berlin von bewachten und abgeschotteten Wohnquartieren (so genannten "gated communities")? Antwort zu 1: Bewachte und abgeschottete Wohnquartiere werden vom Senat kritisch gesehen. Allerdings ist diese in vielen Ländern verbreitete Form des Wohnens in Berlin bisher nicht üblich. Etliche Projekte haben zwar Sicherheitsanlagen oder einen „Concierge“, aber kein geschlossenes Tor. Sie erfüllen daher nicht alle Kriterien einer „gated community“. Frage 2: Sieht der Senat die Ursache für das Entstehen von "gated communities" in der Gewalt und Kriminalität in Berlin oder worin sonst? Antwort zu 2: Das Sicherheitsbedürfnis kann bei „gated communities“ eine Rolle spielen. Anzunehmen ist jedoch, dass die gewährleistete Wohnruhe und homogene Nachbarschaft in abgeschotteten Wohnquartieren größere Bedeutung haben. 2 Frage 3: Beabsichtigt der Senat die Entstehung dieser "gated communities" zu unterbinden und gegebenenfalls wie und warum? Antwort zu 3: „Gated communities“ sind planungsrechtlich Wohnungsbauvorhaben, unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung mit Sicherheitsanlagen oder Wachschutz. Zaunanlagen sind in den Bauvorlagen zwar als bauliche Anlagen eingetragen, Angaben zu besonderen Zugangskontrollen sind im Genehmigungsverfahren jedoch nicht erforderlich und können daher auch nicht erfasst werden. Unbeschadet dessen wirken die Berliner Planungsbehörden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen regelmäßig darauf hin, vernetzte und der allgemeinen Öffentlichkeit zugängliche Wohngebiete zu entwickeln. Hierzu beitragen kann die Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen und Grünzügen oder von Fahr- und Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit. Frage 4: Wie viele solcher Wohnquartiere bestehen nach Kenntnis des Senats bereits in Berlin und gegebenenfalls wo? Frage 5: Wie viele solcher Wohnquartiere sind nach Kenntnis des Senats in Planung bzw. bei der Berliner Verwaltung bereits beantragt und gegebenenfalls wo sollen diese entstehen? Antwort zu 4 und 5: Über die in der Öffentlichkeit bekannten und als solche bezeichneten „gated communities“ (z. B. Marthashof und Prenzlauer Gärten) hinaus sind dem Senat keine weiteren bestehenden oder in Planung befindlichen Wohnquartiere dieser Art bekannt. Berlin, den 16.08.2018 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen