Drucksache 18 / 15 816 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2018) zum Thema: Charlottenburg: Aktuelles Losverfahren an der Charles-Dickens-Grundschule II und Antwort vom 16. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15816 vom 31. Juli 2018 über Charlottenburg: Aktuelles Losverfahren an der Charles-Dickens Grundschule II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie transparent, mal abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben, findet der Senat die Durchführung der Verlosung von 2 Mitarbeitern des Schulamtes plus dem Schuldirektor? 2. Wie steht der Senat zur Einbeziehung der interessierten Eltern, die als neutrale Wahlbeobachter fungieren könnten, analog zur Wahlbeobachtung von z.B. Landtagswahlen? 3. In Frage 5 der DS 18-15411 antwortet der Senat: Aus verwaltungspraktikablen Gründen ist/war die Verlosung nicht öffentlich zugänglich. Was genau versteht der Senat darunter? Die Raumgröße? 4. Ist es nicht wünschenswert, wenn Eltern bei der zukunftsträchtigen Verlosung der Schulplätze ihrer Kinder, als ein demokratischer Beobachter an Selbiger teilnehmen könnten? 5. Wie kommt es dazu, dass nicht einmal ein Elternbeiratsmitglied an der Verlosung teilnimmt? Zu 1. bis 5.: Die Schulplatzvergabe erfolgt gemäß § 54 Absatz 1 Schulgesetz. Die zuständige Schulbehörde entscheidet über die Aufnahme in die Grundschule im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Beteiligung von Eltern oder Elternvertretungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Berlin, den 16. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie