Drucksache 18 / 15 822 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2018) zum Thema: Bädersanierung ohne Geld? und Antwort vom 10. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15822 vom 02. August 2018 über Bädersanierung ohne Geld? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt sich die Tatsache, dass der Senat laut Tagesspiegel vom 01.08.2018 von denen im Koalitionsvertrag vorgesehenen 10 Millionen Euro pro Jahr für die Sanierung der öffentlichen Bäder im Jahr 2018 nur 4 Millionen Euro auszahlen will? Wer hat wann und mit welcher Begründung diese Entscheidung getroffen? Zu 1.: Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 sind zur Sanierung von Bädern insgesamt 6.321 Tausend (T) € für die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) veranschlagt. Hiervon entfallen 4.001 T€ auf investive bauliche Maßnahmen und 2.320 T€ auf energetische Sanierungsmaßnahmen gemäß Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) zum Erhalt der bestehenden Berliner Bäder. Bei den Mitteln aus dem KInvFG handelt es sich um zeitlich begrenzt verfügbare Haushaltsmittel, die nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden können, die bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abgenommen wurden. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 standen den BBB aus dem KInvFG jeweils 6.000 T€ (also insgesamt 12.000 T€) zur Verfügung, wovon die BBB bisher allerdings nur rund 2.836 T€ verausgabt haben. Die nicht verausgabten Restmittel (rund 9.163 T€) sind übertragbar und für die BBB weiterhin verfügbar. Zusammen mit den im Haushaltsjahr 2018 veranschlagten Haushaltsmitteln stehen den BBB im Jahr 2018 somit rund 15.484 T€ für die Sanierung der öffentlichen Bäder bereit. Im Haushaltsjahr 2019 sind weitere 10.000 T€ für investive bauliche Maßnahmen veranschlagt – ohne Beschränkung auf energetische Sanierungsmaßnahmen. Das Haushaltsgesetz 2018/19, in dem auch die Höhe der investiven Zuschüsse der BBB festgelegt wurde, ist vom Parlament als Haushaltsgesetzgeber am 14.12.2017 verabschiedet worden. Seite 2 von 2 2. Warum wurde diese Entscheidung nicht mit den Berliner Bäder Betrieben (BBB) kommuniziert, da sich der Geschäftsführer in besagtem Artikel „erstaunt“ darüber zeigte? Zu 2.: Die im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden den BBB frühzeitig im Rahmen der Haushaltsberatungen, als auch nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2018/2019 mitgeteilt. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden auch entsprechend im Wirtschaftsplan der BBB für 2018 eingeplant. 3. Was passiert mit den in diesem Jahr nicht verausgabten 6 Millionen Euro? Kann hier eine Übertragung auf das Jahr 2019 erfolgen, sodass dann 16 Millionen Euro zur Verfügung stehen? Falls nein, warum nicht? Zu 3.: Die im Haushaltsjahr 2018 veranschlagten Haushaltsmittel sind übertragbar. Für die Haushaltsmittel aus dem KInvFG ist diese Übertragbarkeit allerdings begrenzt bis ins Haushaltsjahr 2021. Nicht verausgabte Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2018 stehen auch im folgenden Haushaltsjahr zur Verfügung. 4. Welche Prioritäten setzt der Senat bei der Sanierung der Bäder in den Jahren 2018 und 2019? Zu 4.: Hierzu wird auf die Anlage 1 (2018) und Anlage 2 (2019) verwiesen. Berlin, den 10. August 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport