Drucksache 18 / 15 825 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2018) zum Thema: Umgestaltung des Vorplatzes beim S-Bahnhof Wuhlheide und Antwort vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnestenhaus am 17. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15825 vom 2. August 2018 über Umgestaltung des Vorplatzes beim S-Bahnhof Wuhlheide Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick um Beantwortung der Fragen 2 bis 6 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. Frage 1: Welcher „Eingangsbereich in der Nähe des S-Bahnhofs Wuhlheide“ soll gemäß Information des Bezirkspressedienstes Treptow-Köpenick vom 27.07.2018 „gestalterisch und funktional aufgewertet“ werden? Handelt es sich hierbei um den Vorplatz des S-Bahnhofs Schöneweide oder um die Zuwegung, die von der Straße abgehend unter der Brücke entlang verläuft? Antwort zu 1: Es handelt sich nicht um den Vorplatz des S-Bahnhofs Schöneweide, sondern um den Zugang in die Wuhlheide vom S-Bahnhof Wuhlheide beziehungsweise vom Bahnhof der Parkeisenbahn. Frage 2: In welchem Eigentum oder Fachvermögen befindet sich die in Rede stehende Fläche jetzt und welche Zuständigkeiten bestanden zuvor? 2 Antwort zu 2: Die Fläche befindet sich jetzt im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin, zuvor war sie bei den Berliner Forsten. Ausgenommen sind die Flächen der Parkeisenbahn, welche von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) verwaltet, aber bei der Planung beachtet werden. Frage 3: Welche Vereinbarung wurde zwischen wem Ende 2017 geschlossen, um „die Zuständigkeiten in dem Bereich entsprechend der funktionalen Ansprüche“ neu zu regeln? Was sind die Bestandteile dieser Vereinbarung? Antwort zu 3: Zwischen den Berliner Forsten, dem SGA und der SenBildJugFam wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Diese regelt die Übergabe einer Teilfläche des Gesamtgrundstücks von den Berliner Forsten an das SGA zur Erfüllung von Fachaufgaben. Die Gleisanlage der Berliner Parkeisenbahn wird oder wurde in das Fachvermögen der SenBildJugFam übertragen. Frage 4: Welche Alternativen für das Parken werden angeboten, wenn das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Zufahrtsweg nicht mehr gestattet werden soll, obwohl es bereits im Umfeld deutlich an Parkplätzen mangelt? Antwort zu 4: Da das Parken auch vormals dort nicht erlaubt war, erübrigt sich die Notwendigkeit zum Ausweisen von Alternativen. Frage 5: Welche Planungsschritte bis zur Genehmigungs-reife sind konkret vorgesehen? Antwort zu 5: Das beauftragte Planungsbüro ist mit den Leistungsphasen 1-4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt, d. h.: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (soweit erforderlich). Frage 6: Wer ist die Genehmigungsbehörde für die geplanten Maßnahmen? Antwort zu 6: Die Maßnahme ist gemäß Berliner Bauordnung verfahrensfrei. In Abhängigkeit der Planungsergebnisse sind ggf. Genehmigungen bei der Wasserbehörde bzw. der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. 3 Frage 7: Ist mit den Planungen auch der Abriss der maroden, teils zerstörten und einen großen Schandfleck darstellenden Eingangsgebäude zur Wuhlheide entlang des Weges vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Auf dem im Vermögen der Berliner Forsten befindlichen Grundstück am S-Bahnhof Wuhlheide 1-3 befindet sich eine wichtige regeltechnische Anlage der Deutschen Bahn AG (DB AG). Ein Abriss ist deshalb zur Zeit nicht möglich. Berlin, den 13.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz