Drucksache 18 / 15 829 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2018) zum Thema: Luft-Schadstoffmessungen in unterirdischen Bahnhöfen, oder: Man misst nur die im Licht, die im Dunklen misst man nicht? und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15829 vom 02. August 2018 über Luft-Schadstoffmessungen in unterirdischen Bahnhöfen, oder: Man misst nur die im Licht, die im Dunklen misst man nicht? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Sachverständigenorganisation Dekra hat in Stuttgart bei Luft-Schadstoff-Messungen festgestellt, dass in unterirdischen U- und S-Bahnhöfen Passagiere erheblichen Dosen Feinstaub ausgesetzt sind, die lt. Presseberichten höher sind als an einer vielbefahrenen Kreuzung. Aus Drucksache 18/15076 ergibt sich, dass es bisher in Berlin niemals Luftgütemessungen zur Feststellung der Belastung der Luft mit Stickoxiden und Feinstaub in unterirdischen U- und S-Bahnhöfen gegeben hat. Die in der Drucksache enthaltene Begründung dafür lautet, dass es dafür für die Luftgütemessnetze zu keiner Zeit eine gesetzliche Grundlage gab. Frage 1: Ist der Senat generell nicht daran interessiert Erkenntnis darüber zu gewinnen, wie stark in unterirdischen Uund S-Bahnhöfen die Luft mit Stickoxiden und insbesondere Feinstaub belastet ist? Wenn dem so sein sollte, warum ist der Senat nicht an diesem Wissen interessiert? 2 Frage 2: Im oberirdischen Bereich scheint es ein besonders starkes Interesse daran zu geben, die genaue Zusammensetzung der Atemluft zu kennen. Warum wird hier offenbar die gesundheitliche Unversehrtheit der Berliner Bevölkerung in eine Art Zweiklassen-Gesellschaft unterteilt, nämlich in diejenigen, die sich mit dem ÖPNV durch die Stadt bewegen und die, die dies nicht tun? Antwort zu 1 und 2: Für die Überwachung der Außenluft besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die insbesondere in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) konkretisiert ist. In deren Anlage 3 (Teil A) ist abschließend festgelegt, an welchen Orten die Luftqualität zu beurteilen ist. Danach ist es unzulässig, auf Basis der 39. BImSchV die Luftqualität in unterirdischen Bahnhöfen zu beurteilen. Der Senat nimmt darüber hinaus Erkenntnisse von Sachverständigen und von Forschungseinrichtungen zur Luftgüte - oberirdisch und unterirdisch - selbstverständlich mit Interesse zur Kenntnis. Frage 3: Liegt es nicht in der Fürsorgepflicht des Landes Berlin, seinen Bürgern gegenüber genaueste Kenntnis darüber zu erlangen, wie die Atemluft sich in allen Bereichen zusammensetzt, in denen sich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern, als auch Touristen aufhalten? Antwort zu 3: Auf die Antwort zu 1 und 2 wird verwiesen. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, aus denen sich ein entsprechender Handlungsbedarf ergäbe. Frage 4: Werden in Berlin generell Erkenntnisse durch Messungen, Zählungen etc. immer nur dann erhoben, wenn es für diese eine gesetzliche Grundlage oder Verpflichtung gibt? Wenn nein, warum wird dann an dieser Stelle so explizit darauf verwiesen und warum wird genau bei der Fragestellung nach der Luftgüte in unterirdischen Bahnhöfen so verfahren? Anwort zu 4: Im Sinne einer sparsamen Verwendung von Steuergeldern werden Daten durch die öffentliche Hand grundsätzlich nur erhoben, wenn dies zulässig und geboten ist. Auf die Antwort zu 3 wird verwiesen. Frage 5: Wird es zukünftig Messungen auf Feinstaub und weitere Luftbelastungen in Berlins unterirdischen und in Betrieb befindlichen Bahnhöfen geben? Wenn Nein, warum soll es zukünftig keine Messungen dieser Art geben? 3 Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu mitgeteilt: „Ohne eine gesetzliche Grundlage sind keine derartigen Messungen geplant.“ Berlin, den 20.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz