Drucksache 18 / 15 830 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2018) zum Thema: Wasserspielplätze in Berlin und Antwort vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15830 vom 02.08.2018 über Wasserspielplätze in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie viele Wasserspielplätze bzw. Planschen gibt es in Berlin? Wie verteilen sich diese auf die Bezirke? Wann wurden die jeweiligen Wasserspielplätze in Berlin errichtet? Antwort zu 1: Eine gesamtstädtische Statistik zur Anzahl der Wasserspielplätze bzw. Planschen in Berlin gibt es nicht. Planung, Bau und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze sind Aufgabe der Bezirke. Die Abfrage bei den Bezirksämtern hat folgende Zahlen ergeben: Bezirk Mitte 2 Planschen, 10 Wasserspielplätze bzw. Spielplätze mit Wasser Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ortsteil Friedrichshain: 4 Planschen, 19 Pumpen Ortsteil Kreuzberg: 2 Planschen, 25 Pumpen Die Pumpen und Planschen gibt es seit Jahrzehnten, lediglich die Planschen in Kreuzberg sind erst sei 2017/2018 in Betrieb. Die Pumpen wurden überwiegend in 2014/2015 erneuert. 2 Siehe auch: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassenund -gruenflaechenamt/gruenflaechen/baumassnahmen/ artikel.276186.php Bezirk Pankow Pankow unterhält insgesamt 15 Planschen und Spielplätze mit einer Wasserzapfstelle. Eine detaillierte Aussage zu den öffentlichen Spielplätzen kann auf Grundlage der bezirklichen Spielplatzliste und dem FIS-Broker eingesehen werden unter: https://fbinter.stadtberlin .de/fb/index.jsp?loginkey=alphaDataStart&alphaDataId=s_spielplatzbestand@sensta dt oder https://www.berlin.de/kultur-und-tickets/tipps/kinder/spielplatz/ Bewertungen und Kommentierungen zu Spielplätzen finden sich auf einer Vielzahl privater Internet-Foren, wie z. B. unter: https://www.ihrspielplatz.de/ oder https://www.freizeitengel.de/Freizeit/Ausflug/Spielplaetze/Berlin/auswahl?p=00001800011 20000000000010000000000000-BE-000 zum Teil auch mit sehr detaillierter Spielplatzausstattungs- und Angebotsübersicht und Angaben zu Altersgruppen: http://www.kinder-kalender.de/kinderkalender-Berlin-Spielplaetze.htm http://www.akib.de/plaetze/uebersicht/details/?tx_gmnflexcontent_pi1%5Bcid%5D=24&cH ash=1d6aaec466f115842f9a8dca7a8c446c Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es 24 Wasserspielplätze. Bezirk Spandau 16 Spielplatzpumpen. In Spandau gibt es seit mindestens 30 Jahren Wasserpumpen auf Spielplätzen. Der letzte Wasserspielbereich wurde 2018 eingeweiht. Bezirk Steglitz-Zehlendorf Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es sechs Wasserspielplätze. Einer wurde bereits in den 1980er Jahren errichtet (Paulsenstraße in Steglitz), alle anderen in den Jahren 2010 bis 2017. Bezirk Tempelhof-Schöneberg In Tempelhof-Schöneberg gibt es 41 Wasserspielplätze. Die Errichtung der einzelnen Wasserspielplätze erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahrzehnten und kann daher nicht einzeln terminiert werden. Die jüngste Wasserspielmöglichkeit wurde 2015/2016 errichtet. Bezirk Neukölln In Neukölln gibt es derzeit 28 Wasserspielplätze einschließlich der Wasserspielanlagen auf Schulgelände bzw. Horten und Jugendeinrichtungen. Die Wasserspielanlagen wurden in den letzten 25 Jahren sukzessive geplant und realisiert und bei den Spielplatzneubauvorhaben und -sanierungen weiterentwickelt. 3 Bezirk Treptow-Köpenick Die Plansche im Bezirk Treptow- Köpenick wurde Anfang der Fünfziger Jahre errichtet. Bezirk Marzahn-Hellersdorf Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es 8 Wasserspielplätze/Planschen. 3 wurden in der Zeit von 1980 bis 1988 errichtet. 1 wurde 1993 errichtet. 1 wurde 1995 errichtet. 1 wurde 2000 errichtet. 1 wurde 2012 errichtet. 1 wurde 2018 errichtet. Bezirk Lichtenberg Der Bezirk Lichtenberg hat 12 Spielplätze mit Wasser-Spielmöglichkeiten, wovon auf 4 Plätzen die öffentlichen Notwasserpumpen genutzt werden. Adresse PLZ Wasserspender Platz besteht seit: Vincent-van-Gogh- / Falkenberger Chaussee 7 / Warnitzer Straße 13057 Sprühsäule und Spielplatzpumpe 2010 Rudolf-Seiffert-Straße 53 - Plansche im Grünzug 10369 Sprühsäule, Edelstahl 2007 Weißenseer Weg - Fennpfuhlpark Sprühanlage 10369 Sprühsäule, Edelstahl 1995 Kielblockstraße / Am Stadtpark - Stadtpark 10367 Sprühsäule, Edelstahl 1995 Hagenstraße 28-32 10365 Spielplatzpumpe 2015 Hauffstraße 22-25 10317 Spielplatzpumpe (Pilz) 2003 Kernhofer Straße 8-10 10317 Spielplatzpumpe (Pilz) 2002 Mellenseestraße 1-25 / Dolgenseestraße 1-5 10319 Sprühsäule und Spielplatzpumpen 1995/2009 Wartiner Straße 40-50 13057 Notwasserpumpe 1991 Frankfurter Allee 178 - 186 10365 Notwasserpumpe 1986 Sophienstraße 13/14 / Wönnichstraße 10317 Notwasserpumpe 2005 Charlottenstraße 2 Giebel 10315 Notwasserpumpe 2010 Bezirk Reinickendorf Der Bezirk Reinickendorf betreibt einen öffentlichen Spielplatz mit Wasserspielbereich. Das Wasserspielgerät wurde 1989 eingebaut. Frage 2: In welchen Monaten des Jahres werden die Wasserspielplätze regelmäßig in Betrieb genommen? Antwort zu 2: Der Bezirk Mitte hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Inbetriebnahme erfolgt planmäßig Juni – August, witterungsbedingt auch Mai – September. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf die reinen Wasserspielplätze, d.h. auf die Planschen: Die Inbetriebnahme erfolgt ab einer vorhergesagten Tagestemperatur von mindestens 23 Grad. 4 Der Bezirk Pankow hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Inbetriebnahme und das Abstellen erfolgen inzwischen vollständig über eine beauftragte Fremdfirma, da der Werkhof des Bezirkes die erforderlichen Handwerkerstellen eingespart hat. Die Zeiten richten sich ähnlich wie die Brunnenlaufzeiten nach der Witterung und werden vom bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt (SGA) am Jahresanfang mit Auftragserteilung festgelegt. Das Wasser wird witterungsabhängig in der Regel Anfang April (02.-15.04.) in Betrieb genommen. Die Wasserstellen werden Anfang Oktober (01.-15.10.) wieder stillgelegt und das Wasser abgelassen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Wasserpumpen werden ab Anfang Mai in und Ende September / Anfang Oktober außer Betrieb genommen. Der Bezirk Spandau hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Inbetriebnahme erfolgt im Mai. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Im Monat Mai erfolgt die Inbetriebnahme der Wasserpumpen; zum Ende der Saison, im Oktober, die Stilllegung (d.h. Wasser abstellen, Leitungen entleeren, Winterdeckel montieren, Transport zum Revier und Einlagerung). Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Inbetriebnahme erfolgt im Monat Mai, nach den „Eisheiligen“. Der Bezirk Neukölln hat dazu Folgendes mitgeteilt: In Neukölln werden die Wasserspielanlagen im Regelfall ab ca. Anfang Mai bis ca. Ende September in Betrieb genommen. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Plansche wird je nach Wetterlage in den Monaten Mai/Juni in Betrieb genommen. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Anlagen sind vom 1. Juni bis in den September (je nach Wetterlage - die Tagestemperaturen müssen mindestens 20 °C betragen) in Betrieb. Der Bezirk Lichtenberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Keine Angabe. Der Bezirk Reinickendorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Inbetriebnahme erfolgt in der Regel zur Osterzeit bzw. nach dem letzten Nachtfrost. Die Saison dauert bis Anfang Oktober. Frage 3: Wie regelmäßig erfolgt die Entnahme von Wasserproben durch die Bezirke oder andere Ämter während der Inbetriebnahme Betriebs? a. Werden Wasserproben auch vor der Inbetriebnahme entnommen? b. Werden Wasserproben nach dem Ende des Betriebs entnommen? c. Worauf werden die an den Wasserspielplätzen entnommenen Wasserproben geprüft? 5 Antwort zu 3: Der Bezirk Mitte hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Entnahme vom Wasserproben während des Betriebs erfolgt planmäßig alle 14 Betriebstage, mindestens aber monatlich. Zu a: Ja, einmalig vor Inbetriebnahme. Zu b: Nein. Zu c: Die Wasserproben werden auf die Eignung nach der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geprüft. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf die reinen Wasserspielplätze, d.h. auf die Planschen: 1x jährlich. Zu a: Ja. Zu b: Nein. Zu c: Auf Entnahmetemperatur, coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken. Der Bezirk Pankow hat dazu Folgendes mitgeteilt: Durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) sind keine Wasserproben beauftragt worden. Zur Inbetriebnahme wird die Leitung routinemäßig durch eine Sanitärinstallationsfirma gespült. Weitere Angaben siehe Antwort zu 4. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Es werden keine Wasserproben genommen. Die Geräte sind direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen. Der Bezirk Spandau hat dazu Folgendes mitgeteilt: Zu a: Nein, da Trinkwasseranschluss. Zu b: Nein, da Trinkwasseranschluss. Zu c: Entfällt. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Zu a: Ja, siehe Antwort zu 3.c. Zu b: Nein. Zu c: Wenn das Gesundheitsamt Kenntnis von einem neuen Wasserspielplatz erlangt, wird dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) mitgeteilt, dass ein mikrobiologisches Wassergutachten zu erstellen ist. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: 6 Alle Wasserspielanlagen sind am Trinkwassernetz angeschlossen. Gesonderte Wasserproben durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg werden nicht genommen. Die Spielplatzpumpen sind so konstruiert, dass kein stehendes Wasser sich sammeln kann. Auch ein Rückfluss in das Trinkwassernetz ist nicht möglich. Der Bezirk Neukölln hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Wasserspielanlagen sind alle vor der Erstinbetriebnahme durch Wasserproben gutachterlich untersucht worden und werden in jedem Frühjahr vor Inbetriebnahme ausgiebig gespült. Da alle Wasserspielanlagen in Neukölln mit „Frischwasser“ betrieben werden, wird die Wasserqualität durch die Berliner Wasserbetriebe gewährleistet. Zu a: Alle neuen Wasserspielanlagen werden vor der ersten Inbetriebnahme mit Hilfe von Wasserproben durch ein unabhängiges Prüfinstitut untersucht. Zu b: Nein, zum Saisonende werden in Neukölln keine Proben genommen. Zu c: Bei den Wasserspielanlagen wird eine Mikrobiologische Untersuchung mit Probennahme nach DIN EN ISO 5667-5 mit einer Ortstemperatur nach DIN 38404-CO4 durchgeführt, bei der die Koloniezahlen, die Enterokokken, Coliforme Bakterien und Enscherichia coli überprüft und festgestellt werden. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: Es werden regelmäßig durch ein Labor Wasserproben entnommen. Zu a und b: Beprobung mindestens 2 x jährlich (Vor und nach der Inbetriebnahme) Zu c: Im Labor werden folgende Werte geprüft: Koloniezahl bei 22 °C/Koloniezahl bei 36 °C entsprechend Trinkwasserverordnung 2001/coliforme Bakterien/Intestinale Enterokokken Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die routinemäßige Entnahme von Wasserproben entfällt, da die Wasserspielplätze an das städtische Trinkwassernetz angeschlossen sind. Der Bezirk Lichtenberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Da alle Wasserspielgeräte an die öffentliche Trinkwasserleitung angeschlossen sind, sind Wasserproben nicht notwendig. Der Bezirk Reinickendorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Das Wasserspielgerät hat einen direkten Anschluss an die Trinkwasserzuleitung und wird mit Trinkwasser betrieben, so dass keine Beprobungen erforderlich sind. Frage 4: Wie häufig treten Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung auf? Welcher Art sind die Verstöße und bei welchen Wasserspielplätzen treten sie auf (bitte für die letzten 5 Jahre auflisten)? 7 Antwort zu 4: Der Bezirk Mitte hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Belastungen treten unregelmäßig auf. Bakterielle Belastung gab es in dem Zeitraum an den Wasserspielplätzen Zeppelinplatz, Eichendorffstraße, Strelitzer Straße, Lehrter Straße und Luiseninsel. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf die reinen Wasserspielplätze, d.h. auf die Planschen: keine Verstöße bekannt. Der Bezirk Pankow hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Wasserspielplätze haben einen ständigen Durchlauf mit Trinkwasser. Das Wasser wird nicht aufbereitet, sondern es versickert im Boden. Da die Berliner Wasserbetriebe regelmäßig die Einhaltung der Trinkwasserqualität in den Rohrnetzverteilungen prüfen, ist davon auszugehen, dass einwandfreies Trinkwasser in die Wasserspiele eingespeist wird. Aus diesem Grund und da es keine gesetzlichen Vorgaben für gesonderte Untersuchungen gibt, hat das Gesundheitsamt keine Wasseruntersuchungen der Wasserspielplätze beauftragt. Insofern erübrigt sich auch die Frage 5 nach Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Es treten keine Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung auf. Der Bezirk Spandau hat dazu Folgendes mitgeteilt: Keine. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Dem Gesundheitsamt sind keine Verstöße bekannt. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Es sind keine Verstöße bekannt. Der Bezirk Neukölln hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Wasserspender auf Spielplätzen in Neukölln sind alle an das Berliner Trinkwassernetz angeschlossen und es sind bisher in den vielen Jahren des Betriebes auch keine Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung festgestellt worden. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: Es gab 2 Verstöße in 5 Jahren. Es handelte sich um Überschreitung von Mangan- und Eisengrenzwerten. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung sind nicht bekannt. Der Bezirk Lichtenberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Keine Verstöße. Der Bezirk Reinickendorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Trifft nicht zu. 8 Frage 5: Wie oft und wie lang konnten Wasserspielplätze aufgrund von Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung, baulichen Maßnahmen, etc. nicht in Betrieb genommen werden oder mussten ihren Betrieb vorzeitig abbrechen oder unterbrechen (bitte die letzten 5 Jahre abbilden)? a. Wie häufig werden Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt? Wie lange dauern diese durchschnittlich? b. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Kontrolle und Instandhaltung (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 5: Der Bezirk Mitte hat dazu Folgendes mitgeteilt: Zeppelinplatz: Komplettausfall im Jahr 2017 2018: Eichendorffstraße, Strelitzer Straße, Lehrter Straße jeweils einmal für ca. 14 Tage. Der Wasserspielplatz an der Luiseninsel konnte 2018 noch nicht in Betrieb gehen, da die Werte nicht der Trinkwasserverordnung entsprochen haben. Zu a: Die Maßnahmen werden nach Bedarf durchgeführt, die Dauer ist abhängig von der Instandhaltungsmaßnahme. Zu b: 2013: 155.325.,67 € 2014: 170.261,79 € 2015: 126.348,07 € 2016: 125.525.,94 € 2017: 104.869,88 € (Stand 06/2017). Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf die reinen Wasserspielplätze, d.h. auf die Planschen: Entfällt. Zu a und b: Darüber wird keine Statistik geführt, Instandsetzungsmaßnahmen werden nach Bedarf durchgeführt und sind Teil der Grünflächen- und Spielplatzunterhaltung. Der Bezirk Pankow hat dazu Folgendes mitgeteilt: Dem SGA sind keine Verstöße bekannt. Zu a: Es werden in den Monaten Juni-September monatliche Funktionskontrollen der Wassertechnik und erforderliche Reparatur- und Wartungsarbeiten durchgeführt. Zu b: Die Reparatur- und Wartungskosten des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) belaufen sich im Jahr auf ca. 11.000 € inkl. MwSt. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Im Zuge von Umbauarbeiten auf Kinderspielplätzen kommt es zu temporären Unterbrechungen - in der Regel vier bis sechs Wochen - an den Wasserspielgeräten. Zu a: An den Wasserpumpen älteren Modells kommt es alle vierzehn Tage im Zuge von Wartungsarbeiten zu Abschaltungen im Zeitraum ca. einer halben Stunde. Zu b: Die Kosten für Wartung- und Instandhaltung der Wasseranlagen im Bezirk betragen rund 5.000,00 €. 9 Der Bezirk Spandau hat dazu Folgendes mitgeteilt: Zu a: Die Wasserpumpen wurden bisher nur wegen baulichen Maßnahmen außer Betrieb genommen. Über den Zeitraum der Außerbetriebnahme wird keine Statistik geführt. Zu b: ca. 10.000 €/ Jahr. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Es sind keine Verstöße bekannt. Zu a: Reparaturen an den Pumpen finden immer wieder statt, diese werden grundsätzlich zeitnah durchgeführt (eine durchschnittliche Reparaturdauer lässt sich nicht ermitteln). Zu b: Die folgenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die Wasserpumpen selbst und die Pumpenschwengel: Die Wartungskosten liegen bei ca. 3.000 € (Inbetriebnahme, monatliche Wartung, Einwinterung). Instandhaltungskosten variieren erheblich von Jahr zu Jahr, können sich auf ca. 2.000 € belaufen. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Entfällt. Zu a: Eine Häufigkeit kann nicht beziffert werden. Instandsetzungen werden nach Bekanntwerden eines Mangels schnellstmöglich behoben. Je nach Art und Verfügbarkeit der Ersatzteile dauern die Reparaturen zwischen wenigen Stunden und mehreren Wochen. Zu b: Aufwendungen und Instandhaltungskosten speziell für Wasserspielplätze werden nicht gesondert erfasst. Kontrollen der Wasserspielplätze erfolgen im Rahmen der wöchentlichen Spielplatzkontrollen und werden nicht gesondert erfasst. Der Bezirk Neukölln hat dazu Folgendes mitgeteilt: Dies war in Neukölln bisher noch nicht erforderlich, siehe Antwort zu Punkt 4. Zu a: Die Wasserspielanlagen werden bei den wöchentlichen Sicht- und Funktionskontrollen entsprechend den Ausführungsvorschriften zu §§ 7 und 10 des Kinderspielplatzgesetzes über die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spielplätzen mit den anderen Spielgeräten kontrolliert. Wenn Reparaturen notwendig sind, wird stets versucht eine sofortige Reparatur durchzuführen. Weil jedoch nicht alle Ersatzteile vorgehalten werden können und bestellt werden müssen, kann diese auch mal ein paar Wochen dauern, bis sie geliefert und eingebaut werden können. Zu b: Es sind nur grob geschätzte Angaben möglich, weil abhängig von den jeweiligen Sommertemperaturen, der Nutzungsintensität und den jeweils notwendigen Reparaturen, die Kosten in den Jahren sehr unterschiedlich sein können. Bei Normalbetrieb müssen Kosten von rund 500,- € pro Wasserspender in einer durchschnittlichen Saison einkalkuliert werden. Darin sind dann auch die Wasserkosten enthalten, aber nicht die Anschaffungskosten und aber nicht die im Einzelfall einmal größere Reparaturen. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: Es gab keine Unterbrechungen. 10 Zu a: Es werden jährlich Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt / Dauer in Summe addiert 10 bis 20 Arbeitstage pro Jahr. Zu b: Wartung Plansche Plänterwald = 3818,71 €/Jahr + Reparaturmaßnahmen von ca. 500.- bis 5000.- €/Jahr. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Entfällt. zu a: nach Bedarf. zu b: Die jährlichen Kosten für Wartungsarbeiten belaufen sich pro Anlage auf 3.000,00 €. Der Bezirk Lichtenberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: Keine Verstöße, damit keine unplanmäßige Außerbetriebnahme. Der Bezirk Reinickendorf hat dazu Folgendes mitgeteilt: Das Wasserspielgerät war in den letzten 5 Jahren regelmäßig in Betrieb. Zu a: Die jährliche Instandhaltung beschränkt sich auf die Reinigung des Gerätes nach der Saison. Die Reinigung dauert im Durchschnitt 1/2 Stunde. Zu b: Es fallen keine Zusatzkosten für Kontrolle und Instandhaltung an, das Gerät wird im Rahmen der regulären Spielplatzkontrollen mit geprüft. Berlin, den 15.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz