Drucksache 18 / 15 833 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Pflegestellen-Förderprogramm in der Charité angekommen? und Antwort vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15833 vom 02. August 2018 über Pflegestellen-Förderprogramm an der Charité angekommen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Um die Fragen beantworten zu können, hat der Senat daher die Charité um Stellungnahme gebeten, die in die folgende Beantwortung eingeflossen ist. 1. Wie viele neue Stellen in der Pflege hat die Charité seit Januar 2016 bis jetzt geschaffen? Zu 1.: Im Pflegebereich waren im Januar 2016 3.561 Vollkräfte (VK) beschäftigt und Anfang August 2018 3.815 VK. Dies entspricht einem Aufwuchs von 254 VK. 2. Wie viele dieser neu geschaffenen Stellen sind noch unbesetzt? Zu 2.: Nach dem Tarifvertrag Gesundheitsschutz und Demokratie der Charité orientiert sich die prospektive Besetzung im Pflegebereich an retrospektiv erhobenen, pflegerelevanten Leistungsdaten und ist somit keine konstante Größe. Anfang August 2018 waren demnach 30 VK-Stellen vakant. - - 2 3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil in der Pflege, der durch Leiharbeitsfirmen abgedeckt wird, an der Charité? Bitte aufgeteilt nach Qualifikationsanforderungen für die durch Leiharbeit abgedeckte Pflegestelle. Zu 3.: Der Leasinganteil im Bereich der Normalpflege beträgt zwischen ein und zwei Prozent und im Intensivbereich zwischen sechs und acht Prozent. 4. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für den Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege für die Charité? Zu 4.: Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für den Einsatz von Leasingpersonal betragen rund 900 T€, davon rund 700 T€ im Bereich der Normalpflege und 200 T€ im Bereich der Intensivpflege. 5. Wie hoch ist der durchschnittliche Bruttomonatslohn einer Pflegekraft an der Charité? Bitte aufgeteilt nach jeweiligem Qualifikationsgrad der Pflegekraft. Zu 5.: Das Gehalt wird nach Tarif gezahlt. Der durchschnittliche Bruttomonatslohn beträgt für eine Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. einen Gesundheits- und Krankenpfleger im Bereich der Normalpflege zwischen 3.917 und 4.886 € und im Intensivbereich zwischen 4.268 und 5.293 € 6. Nimmt die Charité am von der Bundesregierung 2015 verabschiedeten Förderprogramm „Wir sorgen für mehr Pflegepersonal am Krankenbett“ teil? Zu 6.: Ja, die Charité nimmt an dem Förderprogramm der Bundesregierung teil. 7. Wenn ja, in welcher Höhe wurden die hierfür zur Verfügung gestellten Fördergelder 2016 und 2017 abgerufen? Zu 7.: Für das Jahr 2016 wurde ein Zuschlag für das Pflegepersonal in Höhe von 1.149.311 € vereinbart. Dieser Zuschlag wird seit dem 01.09.2017 bis Ende 2018 gewährt. Für das Jahr 2017 wurde ein Zuschlag für das Pflegepersonal in Höhe von 2.334.453 € vereinbart. Diese Vereinbarung liegt derzeit zur Genehmigung bei der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung. Dieser Zuschlag wird somit frühestens ab dem 01.09.2018 fließen. 8. Wenn ja, wie wurden diese Fördergelder eingesetzt und im Einzelnen konkret verwendet? Zu 8.: Die Fördergelder wurden und werden zur Finanzierung von Pflegestellen eingesetzt. - - 3 9. Wenn nein, warum hat die Charité nichts von diesen bereitgestellten Fördergeldern für mehr Pflegepersonal am Krankenbett abgerufen? Zu 9.: Entfällt. 10. Wie hoch wäre ggf. die mögliche Gesamtförderungshöhe für 2016 und 2017 jeweils gewesen? Zu 10.: Entfällt. Berlin, den 15. August 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -