Drucksache 18 / 15 834 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Gezi-Festival am 02.06.2018 auf dem Blücherplatz und Antwort vom 13. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15834 vom 31. Juli 2018 über Gezi-Festival am 02.06.2018 auf dem Blücherplatz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. War das Gezi-Festival am 02.06.2018 auf dem Blücherplatz eine Demonstration nach dem Versammlungsgesetz oder ein Straßenfest? Zu 1.: Am 19. Dezember 2017 wurde gemäß § 14 Versammlungsgesetz die ortsfeste Kundgebung „Gegen das Vergessen der Proteste im Gezi-Park im Jahr 2013“ als Versammlung unter freiem Himmel angemeldet. Nach einer Prüfung der Anmeldung durch die Versammlungsbehörde erfolgte eine Einstufung als sogenannte gemischte Veranstaltung, die in Teilen eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes, im Übrigen eine nicht unter das Versammlungsrecht fallende Veranstaltung darstellt. Insoweit nahmen nur Aufbauten, die zur Meinungskundgabe wesensnotwendig sind (hier: Bühne, Lautsprecheranlage und Infotische) an der versammlungsrechtlichen Einordnung teil. 2. Welche Auflagen wurden dem Gezi-Festival am 02.06.2018 auf dem Blücherplatz aufgetragen? Zu 2.: Es wurden keine versammlungsrechtlichen Auflagen erteilt. 3. Wer war der Veranstalter/Anmelder des Gezi-Festivals? Zu 3.: Bei den Anmeldern der Versammlung handelt es sich um zwei Einzelpersonen. 4. Wie viele Personen waren angemeldet? Zu 4.: Gemäß Anmeldung vom 19. Dezember 2017 wurden von den Anmeldern ursprünglich 500 – 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. Seite 2 von 2 5. Wie viele Personen waren anwesend? Zu 5.: Die Polizei Berlin zählte 500 Teilnehmende. 6. Gab es Verstöße gegen das Versammlungsgesetz bzw. das Strafgesetzbuch? Zu 6.: Nein. Die Veranstaltung und Kundgebung verliefen störungsfrei. 7. Welche Politiker bzw. Amtsträger (inländisch wie ausländisch) traten auf dem Gezi-Festival auf? Zu 7.: Auftritte möglicher Politikerinnen/Politiker oder Amtsträger sind nicht bekannt. Berlin, den 13. August 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport