Drucksache 18 / 15 843 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: DER SENAT ist im Urlaub und die Flughafengesellschaft HAT die GepäckabFERTIGung sowie die Personenkontrolle an den Berliner Flughäfen nicht im Griff! und Antwort vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15843 vom 01. August 2018 über DER SENAT ist im Urlaub und die Flughafengesellschaft HAT die GepäckabFERTIGung sowie die Personenkontrolle an den Berliner Flughäfen nicht im Griff! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) zu den Fragen 1 bis 8 und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu den Fragen 1, 4 und 8 um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Kommt es an den Berliner Flughäfen aufgrund von mangelhafter Gepäckabfertigung oder langwieriger Personenkontrollen zu Verspätungen oder gar Flugausfällen? Wenn ja, wie viele Stunden Verspätungen sind aufgelaufen? Bitte um Auflistung. Antwort zu 1: Die FBB teilt hierzu mit: „Flugausfälle lassen sich nicht objektiv auf Probleme lediglich innerhalb der Gepäckabfertigung und/oder Personenkontrollen zurückführen. Es ist somit keine Aussage möglich, da die Entscheidung zur Flugstreichung im Ermessen der Airline liegt. 2 Verspätungen haben verschiedene Ursachen, wobei die Gepäckabfertigung und/oder Personenkontrollen nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Analog der Definition der Berliner Flughäfen sind im Juni 2018 folgende Werte für die Standorte entstanden: „Mangelhafte Gepäckabfertigung“ „Langwierige Personenkontrollen“ Verspätungsminuten je Ursache und Standort Verspätungsminuten auf Grund von Passagier- und Gepäck-Delays (10er Delays gem. IATA) Verspätungsminuten auf Grund von Sicherheit, Zoll und Bundespolizei Delays (85-86er Delays gem. IATA) Anteil an Gesamtverspätungen in % SXF (Flughafen Schönefeld) 1,3 Tsd. Min. 1,2 Tsd. Min. 4 % TXL (Flughafen Tegel) 5,8 Tsd. Min. 2,3 Tsd. Min. 7 % (Quelle: FBB)“ Das BMI teilt mit: „Dass es auf Grund langwieriger Personenkontrollen an den Sicherheitskontrollstellen zu Verspätungen oder Flugausfällen kommt, kann nicht bestätigt werden. Die Bundespolizei erhebt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) die Qualität der Luftsicherheitskontrollen. Eine strukturierte und mehrjährige Erfassung von Wartezeiten an allen Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeit (BPOL) findet nicht statt. Aufgrund des erhöhten Fluggastaufkommens während der Sommerferien können Wartezeiten an den unterschiedlichen Prozessstellen des Flughafens, zu denen auch die Sicherheitskontrollstellen gehören, nicht ausgeschlossen werden. Deswegen wird Fluggästen geraten, sich rechtzeitig mit einem Vorlauf am Flughafen einzufinden. Die Gründe für Wartezeiten sind vielschichtig und liegen nicht in der alleinigen Verantwortung eines Prozesspartners (Sicherheitsdienstleister, Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber, Bundespolizei) am Flughafen. Das Fluggastwachstum verursacht eine steigende Belastung in den durch die Flugplanung verursachten Peaks, auf die die Bundespolizei keinen Einfluss hat, und hat unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Flughafeninfrastruktur und damit auch auf die Sicherheitskontrollen. Die Gepäckabfertigung obliegt dem Flughafenbetreiber, die Bundespolizei kann dazu keine Aussagen treffen.“ Frage 2: Was sind die vorgebrachten Gründe für die Verspätungen? Antwort zu 2: Die FBB teilt hierzu mit: „Verspätungen werden vom Flughafen nach Verspätungsgründen dokumentiert, analog zu den öffentlich zugänglichen Definitionen der IATA (gem. Airport Handling Manual AHM730): https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/content/documents/official-documents/factsand -figures/coda-reports/standard-iata-delay-codes-ahm730.pdf. Hiernach erfolgt auch die Verteilung, welche in den unter Antwort zu 1 dargestellten Cluster‚ Passagier- und Gepäck-Delays‘ (10er Delays gem. IATA) und Sicherheit, Zoll und 3 Bundespolizei Delays‘ (85-86er Delays gem. IATA) dargestellt sind. Eine weitere Detaillierung unterhalb der einzelnen Delay Codes erfolgt nicht.“ Frage 3: Wie stellen sich diese Verspätungen im Vergleich zu den Flughäfen Frankfurt/Main, München, Hamburg und Düsseldorf dar? Bitte um Auflistung. Antwort zu 3: Die FBB teilt hierzu mit: „Eine detaillierte Auflistung nach spezifischen Verspätungsursachen lediglich für die Gepäckabfertigung und/oder Personenkontrollen kann nicht dargestellt werden, da die Daten nicht vorliegen. Öffentlich zugänglich sind jedoch die Benchmarks zwischen den genannten Flughäfen (FRA - Frankfurt/Main, MUC - München, DUS - Düsseldorf, HAM - Hamburg), welche sich auf die On-Time-Performance (OTP = Verspätungen < 15. Min) und somit alle Verspätungsursachen beziehen. In der folgenden Übersicht werden die Prozentzahlen aller abfliegenden Flugbewegungen dargestellt, welche weniger als 15 Minuten Verspätung haben und somit gem. IATA als pünktlich definiert sind: Benchmark Januar 2018 Februar 2018 März 2018 April 2018 Mai 2018 Juni 2018 SXF 87,60 % 85,60 % 81,30 % 86,40 % 82,20 % 75,30 % TXL 87,70 % 82,20 % 78,50 % 84,60 % 78,60 % 66,70 % FRA 80,10 % 71,60 % 65,80 % 72,80 % 64,70 % 53,80 % MUC 83,70 % 74,40 % 71,90 % 79,40 % 66,00 % 59,40 % DUS 69,80 % 65,20 % 63,40 % 68,60 % 73,40 % 51,90 % HAM 85,70 % 79,70 % 76,70 % 83,10 % 75,30 % 65,00 % Daten basieren auf dem neutralen Dienstleister OAG (https://www.oag.com/) Basierend auf diesen Daten der Verspätungssituation stehen TXL und SXF im Vergleich gut dar.“ Frage 4: Wird die Personenkontrolle durch die Bundespolizei oder durch private Dienstleister durchgeführt? Wie viele Mitarbeiter sind an den jeweiligen Standorten damit beschäftigt? Antwort zu 4: Das BMI teilt hierzu mit: „An den Berliner Flughäfen werden die Luftsicherheitskontrollen gem. § 5 LuftSiG durch den Sicherheitsdienstleister Securitas im Auftrag der Bundespolizei durchgeführt. Die Bundespolizei fordert vom Sicherheitsdienstleister auf Grundlage des prognostizierten Fluggastaufkommens Kontrollstunden an, nicht eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitenden. Die Anzahl der Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstleisters variiert daher. Fragen dazu können nur vom Sicherheitsdienstleister selbst beantwortet werden.“ Frage 5: Wird die Gepäckabfertigung durch Mitarbeiter der FBB oder durch private Dienstleister durchgeführt? Wie viele Mitarbeiter werden dafür beschäftigt? 4 Antwort zu 5: Die FBB teilt hierzu mit: „Die Gespäckabfertigung in TXL wird durch zwei Dienstleister erbracht.“ Frage 6: Wie viele Mitarbeiter für die Gepäckabfertigung wurden in der aktuellen Ferienzeit zusätzlich eingestellt? Wie lange laufen ihre Verträge und welche Tarife werden gezahlt? Antwort zu 6: Die FBB teilt hierzu mit: „Die genaue Anzahl des für die aktuelle Ferienzeit zusätzlich eingestellten Personals ist nicht bekannt, da die zur Erfüllung der Qualitätsvorgaben benötigte Personalmenge durch den jeweiligen Bodenabfertigungsdienst in Abhängigkeit zu den bilateralen Verträgen mit den Fluggesellschaften festgelegt werden. Der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH/Berliner Flughafengesellschaft (FBB/BFG) wurde in den regelmäßigen Gesprächen durch die für die Gepäckabfertigung lizensierten Firmen vorab bestätigt, dass die erforderlichen Personalmengen in Anzahl und Qualifikation für die Saison vorhanden sind.“ Frage 7: Wie hoch ist der Krankenstand unter den Mitarbeitern der Gepäckabfertigung an den Berliner Flughäfen? Antwort zu 7: Die FBB teilt hierzu mit: „Keine Aussage möglich, da keine Meldepflicht über Krankheitsraten seitens der Bodenabfertigungsunternehmen gegenüber der FBB/BFG besteht.“ Frage 8: In welchem technischen Zustand sind die für die Personenkontrolle und Gepäckabfertigung notwendigen technischen Anlagen? Wie hoch wäre der Investitionsbedarf, um eine bundesdurchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Gepäckabfertigung und Personenkontrolle zu erreichen? Antwort zu 8: Die FBB teilt hierzu mit: „Die Anlagen zur Gepäckbeförderung befinden sich in einem guten technischen Zustand. Es gibt ein jährliches Instandhaltungsbudget, um die Anlagen zu warten. Die Gepäcklaufzeit auf den Anlagen in TXL liegt deutlich unter der, die auf den großen deutschen Verkehrsflughäfen benötigt wird.“ Das BMI teilt mit: „Die genutzte Luftsicherheitskontrolltechnik erfüllt alle aktuellen europäischen und nationalen Sicherheitsstandards. Die Bundespolizei setzt dabei ausschließlich aktuelle, zugelassene und zertifizierte Kontrolltechnik ein, die auf Grundlage geschlossener Rahmenverträge mit den Herstellern beschafft wird. Die Kontrollstellen entsprechen sowohl von ihrer Leistungsfähigkeit, als auch von ihrer Effizienz dem europäischen und internationalen Standard. 5 Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden in enger Kooperation mit den Flughafenbetreibern, den Luftfahrtunternehmen und den Herstellern für Sicherheitstechnik stets weitere Optimierungsmöglichkeiten der Luftsicherheitskontrollstellen gesucht und umgesetzt. Aktuell werden an allen deutschen Flughäfen sukzessive Metalldetektortorsonden durch Sicherheitsscanner ausgetauscht.“ Berlin, den 14.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz