Drucksache 18 / 15 844 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Hat Greenpeace, genannt „Greasepeace“, für die Farbschmiererei am großen Stern bezahlt oder schmiert der Senat die Gebührenzahler ab? und Antwort vom 16. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz I B 18 Fernruf: 9025-2446 Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15844 vom 02.08.2018 über Hat Greenpeace, genannt „Greasepeace“, für die Farbschmiererei am großen Stern bezahlt oder schmiert der Senat die Gebührenzahler ab? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts zu den Fragen 2, 3, 4, 5 und 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Hat die Berliner Polizei inzwischen der Berliner Stadtreinigung mitgeteilt, wer der/die Verursacher der Farbschmiererei am Großen Stern war/en? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Nein. Das Gesamtverfahren wurde an die Staatsanwaltschaft (StA) abgegeben. Dieser obliegt es als Herrin des Verfahrens, Auskünfte an Dritte zu übermitteln bzw. deren Übermittlung zu autorisieren. Die Polizei Berlin ist bislang nicht zu einer entsprechenden Auskunftserteilung durch die StA aufgefordert worden. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass ein Sprecher von Greenpeace angekündigt hat, die angefallenen Reinigungskosten zu übernehmen? Antwort zu 2: Ja. 2 Frage 3: Hat die Berliner Stadtreinigung ihre Forderung für die Reinigung des Großen Sterns bei Greenpeace eintreiben können? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Trifft es zu, dass die Berliner Stadtreinigung erst dann eine Rechnung über die Reinigungskosten erstellen kann, wenn die Polizei ihr den ermittelten Verursacher genannt hat? Frage 5: Hat Greenpeace als Verursacher die volle Summe bezahlt? Wenn nicht, warum nicht? Frage 6: Was beabsichtigt der Senat zu tun, um sicherzustellen, dass die angefallenen Kosten nicht zu Lasten der Gebührenzahler gehen? Antwort zu 3, zu 4, zu 5 und zu 6: Grundsätzlich folgt im Fall von polizeilich angeordneten Ersatzvornahmen die Rechnungslegung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) dem vereinbarten Regelverfahren. Danach stellen die BSR die Kosten der Ersatzvornahme bei den von der Polizei benannten Verursachenden direkt in Rechnung, obwohl Auftraggeberin der BSR die Polizei ist. Diese Verfahrensweise kürzt den Prozess ab, da sonst die Polizei als originäre Rechnungsempfängerin wiederum den Verursachenden gegenüber die Rechnung stellen müsste. Aktuell wurden den BSR die Verursachenden als Rechnungsempfangende von der Polizei noch nicht benannt, d.h. eine Rechnung der BSR ist noch nicht zugestellt worden. Sobald die Verursachenden förmlich von der Polizei mitgeteilt sind, wird eine Rechnung zugestellt. Eine Kostenbelastung der Gebührenzahlenden ist ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 7: Liegen dem Senat nunmehr die Ermittlungsergebnisse der Polizei über die genaue Zusammensetzung der verwendeten Farbe vor? Antwort zu 7: Ja. Frage 8: Welche Stoffe sind genannt und welche Erkenntnisse bzw. Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für eine mögliche Kontamination von Erdreich, Kanalisation oder Gewässer? Antwort zu 8: Die Zusammensetzung der Farbe wurde durch die zuständige Fachdienststelle beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin untersucht. Es handelte sich dabei um eine lösungsmittelfreie, pH-neutrale Dispersionsfarbe auf Wasserbasis. Als Pigmente waren 3 Calciumcarbonat („Kreide“) sowie das Mischphasenpigment Nickeltitangelb enthalten. Als Bindemittel wurde Methylcellulose verwendet (Hauptbestandteil gängiger Tapetenkleister). Nach Auskunft der zuständigen Fachdienststelle beim Landeskriminalamt gehen von der Farbe außer einer möglichen Trübung beziehungsweise Verschlammung durch die Pigmente sowie einer vorübergehenden Sauerstoffzehrung durch Metabolisierung der Methylcellulose ganz allgemein keine Gefahren für Gewässer aus. Im konkreten Fall wurde zudem durch Maßnahmen der Berliner Stadtreinigung und der Berliner Wasserbetriebe das Eindringen von Farbe in die Kanalisation und nachfolgend in die Spree weitestgehend verhindert. Selbst wenn die Farbe über die Regenwasserkanalisation in die Spree gelangt wäre, wäre es nach Bewertung des zuständigen Sachverständigen des LKA aufgrund der starken Verdünnung (Volumenstrom der Spree ca. 10 m³ / s) zu keiner nachhaltigen Gewässerverunreinigung mit nachweisbarer Schädigung an Flora und Fauna gekommen. Auch eine bedeutende Bodenverunreinigung könne aus naturwissenschaftlicher Sicht ausgeschlossen werden. Frage 9: Laut Medienberichten sollen im Zusammenhang mit der Farbschmiererei drei Unfallmeldungen bei der Berliner Polizei eingegangen sein, zwei davon von Radfahrern. Werden diese Kosten für Schadensersatz und Schmerzensgeld ebenfalls Greenpeace als bekennender Verursacher in Rechnung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 9: Der Polizei Berlin liegen bislang zwei Verkehrsunfallanzeigen vor. Weiterhin werden aufgrund von Medienberichten zu einem Verkehrsunfall einer Radfahrerin aktuell Ermittlungen geführt, die bisher nicht zur Namhaftmachung einer Geschädigten führten. Darüber hinaus wird basierend auf einer Zeugenaussage zu einem möglichen Alleinunfall eines Kraftradfahrers ermittelt. Konkrete Ermittlungsergebnisse, ob und gegebenenfalls. mit welchen Folgen sich ein Verkehrsunfall zugetragen hat, liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Über gegebenenfalls bestehende zivilrechtliche Ansprüche liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 10: Wie kam es, dass Senatorin Günther bei der Fragestunde im Abgeordnetenhaus noch Verständnis für die Schmiererei von Greenpeace geäußert hat, in ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 4. Juli 2018 (DS 18/15550) die Aktion als „nicht mehr akzeptabel“ kritisiert hat? Antwort zu 10: Der durch die Fragestellung implizierte Widerspruch ist nicht gegeben. Auf das Plenarprotokoll des Plenar- und Ausschussdienstes zur 29. Sitzung des Abgeordnetenhaues (S. 3340-3341) und die Antwort auf Ihre Schriftliche Anfrage 18/15550 wird verwiesen. Senatorin Günther hat sich weder in der Fragestunde noch in der Beantwortung der Anfrage abschliessend geäußert, sondern darauf hingewiesen, dass es für Prozesse demokratischer Willensbildung moderner Gesellschaften durchaus legitim ist, sich 4 ungewöhnlicher Aktionsformen zu bedienen, dieses aber bei einer Gefährdung von Mensch und Umwelt eine Grenze finden. Ferner hat sie gegenüber Greenpeace mitgeteilt, dass unbeschadet dieser Klärung eine kluge Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht hinreichend erfolgt sei. Berlin, den 16.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz