Drucksache 18 / 15 852 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Fußgängerüberweg zum Butzer See in Kaulsdorf und Antwort vom 15. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15852 vom 30. Juli 2018 über Fußgängerüberweg zum Butzer See in Kaulsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat die allgemeine Verkehrssituation sowie die Verkehrssicherheit an der Straße Am Niederfeld sowie insbesondere am Übergang von der Rosenhagener Str./Parkplatz zum Butzer See ein? Antwort zu 1: Die Straße Am Niederfeld, welche in der Baulast des Bezirksamtes liegt, ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und weist in dem betreffenden Abschnitt nur einen einseitigen, sehr schmalen Gehweg auf. Auf der Straße Am Niederfeld herrscht überwiegend ein mittleres Fahrzeugaufkommen, welches nur zu den Verkehrsspitzenzeiten leicht erhöht ist. Ein erhöhtes Aufkommen von zu Fuß Gehenden am Übergang von der Rosenhagener Straße / Parkplatz zum Butzer See ist lediglich bei hochsommerlichen Temperaturen zu verzeichnen. In den übrigen Zeiten ist das Aufkommen zu Fuß Gehender äußerst gering. Eine Verkehrsunfallanalyse der letzten Jahre ergab, dass im Bereich Am Niederfeld/ Rosenhagener Straße kein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit zu Fuß Gehenden polizeilich registriert wurde. Ein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherheit ist aus polizeilicher Sicht nicht erkennbar. Die Anlage eines Fußgängerüberweges zwischen Parkplatz und Butzer See kann im Rahmen der Arbeitsgruppe Fußgängerüberwege auf Antrag geprüft werden. Frage 2: Wie oft fanden bisher Geschwindigkeitskontrollen an der Straße Am Niederfeld statt? Wie hoch war die dabei gemessene Höchstgeschwindigkeit? 2 Antwort zu 2: Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2018 fanden an der Straße Am Niederfeld insgesamt zehn Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei Berlin statt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die ganz überwiegende Zahl der registrierten Verstöße lag im Bereich eines Verwarnungsgeldes (bis 20 km/h Überschreitung ). Bei den einzelnen Kontrollen wurden gemessene Höchstgeschwindigkeiten zwischen 65 und 79 km/h festgestellt. In keinem Fall lag die Überschreitung im Bereich eines Fahrverbotes. Frage 3: Dem Senat ist bekannt, dass der Butzer See, der im Trinkwasserschutzgebiet liegt, in Ermangelung eines Freibads im Bezirk Marzahn-Hellersdorf als Badestelle genutzt wird. Viele Nutzerinnen und Nutzer des Sees erreichen den Butzer See nördlich über die Straße Am Niederfeld und überqueren die Straße auf der Höhe des Parkplatzes. Sieht der Senat die Notwendigkeit am Übergang zum See einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Derzeit besteht kein Hinweis auf eine unzureichende Verkehrsregelung an der oben genannten Stelle. Zur Begründung wird auf die Antworten zu 1 und 2 verwiesen. Frage 4: Der Vorschlag einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle zu errichten, wurde bereits im Bürgerhaushalt des Bezirks Marzahn-Hellersdorf vorgebracht, allerdings von der Verkehrslenkung Berlin abgelehnt, da ein Verkehrskonzept für die Gesamtnutzung notwendig sei. Hält die Verkehrslenkung Berlin daran fest oder hat sie mittlerweile ihre Meinung geändert? Hat die Verkehrslenkung Berlin jemals den Auftrag erhalten, ein solches Gesamtkonzept zu erstellen und umzusetzen? Wenn nein, wird sich die Verkehrslenkung Berlin dieses Vorschlags annehmen und Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einreichen? Antwort zu 4: Der Verkehrslenkung Berlin ist keine aktuelle Anfrage nach einem Fußgängerüberweg in der Straße Am Niederfeld bekannt, eine dahingehende Ablehnung gibt es nicht. Für die Entscheidung über eine einzelne Querungshilfe ist ein Verkehrskonzept grundsätzlich nicht erforderlich. Die Verkehrslenkung Berlin fordert kein solches Konzept und ist nicht für dessen Erstellen zuständig. Sie prüft Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder verfolgt eigene Feststellungen und entscheidet über etwaige Maßnahmen. Auf die Antwort zu 3. wird verwiesen. Berlin, den 15.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz