Drucksache 18 / 15 853 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Wiederinbetriebnahme des Brunnens am Eingang zum Kastanienboulevard in Hellersdorf und Antwort vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15853 vom 30. Juli 2018 über Wiederinbetriebnahme des Brunnens am Eingang zum Kastanienboulevard in Hellersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Der Brunnen am Boulevard Kastanienallee wurde 1995 errichtet und 1999 außer Betrieb genommen. Trifft es zu, dass sich der Brunnen infolge von Eigentümerwechseln im betreffenden Wohngebiet mittlerweile im Eigentum der Deutschen Wohnen befindet? Antwort zu 1: Der Brunnen befindet sich auf dem Grundstück der Deutsche Wohnen SE. Frage 2: Ist vorgesehen, im Rahmen des Quartiersmanagements Boulevard Kastanienallee finanzielle Mittel für die Inbetriebnahme des Brunnens zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Das QM möchte auf entsprechende Anfragen aus der Bewohnerschaft reagieren und die Projektidee „Inbetriebnahme Brunnen“ am 12.09.18 auf der Gebietskonferenz des QM Boulevard Kastanienallee mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den bezirklichen Fachämtern erörtern. Bei positiver Resonanz soll die Projektidee in das Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) 2019 aufgenommen werden. Daran anschließen würde sich ein Antrag für den Baufonds Soziale Stadt. 2 Frage 3: Wie hoch wären die Kosten für den Neubau eines Brunnens an dieser Stelle? Frage 4: Wie hoch wäre der entsprechende Planungsaufwand bei Zustimmung des Eigentümers und mit welchen Realisierungszeiten muss gerechnet werden? Antwort zu 3 und 4: Kostenschätzung, Planungsaufwand und Realisierungszeiten können erst im weiteren Planungsverlauf und nach Aufnahme der Maßnahme ins Integrierte Handlungskonzept erfolgen. Berlin, den 17.08.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen