Drucksache 18 / 15 863 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Teufelsberg attraktiv weiterentwickeln und Antwort vom 16. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15863 vom 30. Juli 2018 über Teufelsberg attraktiv weiterentwickeln Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf um Beantwortung der Frage 6 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. Zudem wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 18/10854 verwiesen. Frage 1: Welche Bemühungen gab es seitens des Senats, des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels den Teufelsberg in Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten, freien Trägern des Naturschutzes und der kulturellen Arbeit als Erinnerungs- und Naturort öffentlich zugänglich zu machen? Frage 2: Wurden mit den jeweiligen Stakeholdern Gespräche geführt? a. Wenn ja, mit wem und mit welchen Ergebnissen? b. Wenn nein, warum nicht? Frage 3: Gibt es existierende Pläne von den jeweiligen Stakeholdern wie das Areal als Erinnerungs- und Naturort gestaltet und gesichert werden soll? Frage 4: Wie steht der Senat zu den drei Kernforderungen des Aktionsbündnisses Teufelsberg? a. Rückerwerb des Areals für die öffentliche Hand? b. Öffnung des Areals für kostenfreien Zugang zur Erholungsnutzung für alle? 2 c. Wiedereingliederung des Areals in das Landschaftsschutzgebiet Grunewald? Antwort zu 1 bis zu 4: Der Senat hält weiterhin an seinen in den Richtlinien der Regierungspolitik vereinbarten Zielen fest, die Flächen des Teufelsbergs als Erinnerungs- und Naturort öffentlich zugänglich zu machen. Die divergierenden Interessen der Eigentümergemeinschaft - gewinnorientierte Grundstücksnutzung durch hohe Ausnutzung - und des Landes Berlin - Wiedereingliederung in die Erholungslandschaft des Grunewaldes mit einer zurückhaltenden öffentlichen Nutzung, die die vielschichtige Historie des Ortes für die Allgemeinheit erlebbar macht – lassen nicht auf eine zeitnahe Einigung schließen. Der Unterausschuss Vermögensverwaltung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses hat den Senat gebeten, dazu einen Bericht vorzulegen. Ziel des Senats ist eine Öffnung des Areals für die Allgemeinheit. Die Einbeziehung in das Landschaftsschutzgebiet „Grunewald“ ist zwischenzeitlich erfolgt Frage 5: Gibt es nach der „Grunewaldschutzverordnung – SchVOGw“ weitergehende Bemühungen seitens des Senats Belange von Natur- und Landschaftsschutz auf dem Teufelsberg-Areal zu gewährleisten und wenn ja welche? Antwort zu 5: Der Senat und der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden sich weiterhin um die Einhaltung der Schutzgebietsverordnung Grunewald kümmern. Es finden entsprechende Besprechungen mit den verantwortlichen Fachverwaltungen bzw. dem Bezirk statt. Frage 6: Wie bewertet der Senat die derzeitige Sperrung des Hauptgebäudes der einstigen Abhörstation auf dem Teufelsberg durch das Bauamt Charlottenburg-Wilmersdorf? a. Welche Auflagen müssen erfüllt werden, um das Hauptgebäude wieder für Besucher zugänglich zu machen? Antwort zu 6: Hierzu teilte der Bezirk Charlottenbrug-Wilmersdorf mit: „Nachdem einer der Eigentümer des Teufelsbergs das Bezirksamt auf gravierende Sicherheitsmängel (Standsicherheit, Brandschutz) aufmerksam gemacht und dies mit Stellungnahme eines Statikers untermauert hat, wurde am 24.04.2018 der Pächter des Geländes angehört. Er konnte diese Feststellungen nicht entkräften. Das Bezirksamt hat ihm daraufhin Gelegenheit gegeben, die Nutzung des nördlichen Hauptgebäudes/Turmgebäudes zeitnah aufzugeben, bevor eine gebührenpflichtige Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird. Der Pächter hat daraufhin am 30.04.2018 erklärt, dass er die Nutzung/Begehungen des Hauptgebäudes zum 02.05.2018 einstellt. Bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen, welche nicht unter den Katalog der verfahrensfreien Maßnahmen im Sinne des § 61 der Bauordnung Berlin fallen, bedürfen einer (vereinfachten) Baugenehmigung. Im Zuge eines Genehmigungsverfahrens wird die Zulässigkeit von Vorhaben geprüft. Am Teufelsberg verbotene Handlungen ergeben sich aus § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 20 der Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes 3 (Grunewaldschutzverordnung-SchVOGw). Genehmigungsbedürftige und zulässige Handlungen sind unter §§ 7 und 8 SchVOGw aufgeführt. Aus naturschutzrechtlicher Sicht sind Veranstaltungen nach § 7 (1) Nr. 2 SchVOGw genehmigungsbedürftig. Großveranstaltungen sind laut einem Bescheid der Bauaufsicht vom 30.08.2013 auf dem Gelände nicht genehmigungsfähig.“ Frage 7: Sind dem Senat illegale Gewerbetätigkeiten durch den jetzigen Pächter bekannt? Antwort zu 7: Ja. Frage 8: Wie bewertet der Senat die Denkmalswürdigkeit des Geländes und die Notwendigkeit, die noch existenten Hinterlassenschaften des „Kalten Krieges“ als historisches Monument zu erhalten? Antwort zu 8: Die Abhörstation auf dem Teufelsberg ist als Denkmal des Kalten Krieges bekannt und anerkannt. Die formale Eintragung wird im Landesdenkmalamt vorbereitet. Berlin, den 16.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz