Drucksache 18 / 15 864 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Energetische Sanierung: Ist die öffentliche Hand Vorbild? und Antwort vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15864 vom 30.07.2018 über Energetische Sanierung: Ist die öffentliche Hand Vorbild? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gebäude der öffentlichen Hand (Senatsverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Sondervermögen, Hochschulen, Bezirke, öffentliche Unternehmen) wurden im Jahr 2017 energetisch saniert? (bitte nach Voll- oder Teilsanierung aufschlüsseln) Antwort zu 1: Wie bereits zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11995 berichtet, werden in der Hauptverwaltung über die energetischen Sanierungen in den unterschiedlichen Liegenschaftsbereichen keine umfassenden Aufstellungen geführt. Frage 2: Wie hoch ist die energetische Sanierungsrate bei Gebäuden der öffentlichen Hand? Antwort zu 2: Wie bereits zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11995 berichtet, ist der Hauptverwaltung die Höhe der Sanierungsrate bei Gebäuden der öffentlichen Hand in Berlin nicht bekannt. Frage 3: Wie ist die Entwicklung des Energieverbrauches sowie der CO2-Emissionen in Gebäuden der öffentlichen Hand seit 2010? 2 Antwort zu 3: Es liegen bislang noch keine umfänglichen Angaben über diesen Zeitraum vor. Aussagen hierzu sind voraussichtlich nach Abschluss der Einführung einer zentralen Erfassung und Auswertung von Energieverbrauchsdaten möglich (siehe auch Antwort zu Frage 6). Frage 4: Welches CO2-Reduktionspotenzial sieht der Senat bei Gebäuden der öffentlichen Hand? Antwort zu 4: Gemäß § 8 Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke sowie die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verpflichtet, einen Sanierungsfahrplan mit dem Zeithorizont 2050 zu erstellen, der das Ziel einer 80-prozentigen Primärenergieeinsparung gegenüber 2010 abbildet. Der Senat geht davon aus, dass ein entsprechendes CO2-Reduktionspotenzial bis 2050 erschlossen werden kann. Frage 5: Wie ist der Stand der Dinge bei der Erstellung von nach dem Energiewendegesetz vorgeschriebenen Sanierungsfahrplänen? Sind bereits erste Sanierungsfahrpläne erstellt worden? Antwort zu 5: Die in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11995 avisierte Schaffung einer einheitlichen Datenbankgrundlage für die Erfassung von sanierungsrelevanten Basisdaten im zentralen Bestandsverzeichnis konnte Ende 2017 abgeschlossen werden. Derzeit sind die Bezirke und die BIM dabei, diese Basisdaten zu erheben. Im Rahmen der zur Koordination des Gesamtprozesses eingerichteten Steuerungsgruppe mit Vertretern der Bezirke und der BIM wird hierzu ein Erfahrungsaustausch sichergestellt. Zudem ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bestrebt, im Sinne einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise die weiteren erforderlichen Schritte zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes im Rahmen der Steuerungsgruppe zu strukturieren. Bislang wurde noch kein Sanierungsfahrplan erstellt. Es ist davon auszugehen, dass hierfür im Regelfall die sich aus dem Berliner Energiewendegesetz ergebende Frist bis Ende 2019 benötigt wird, da die Erhebung der Basisdaten für die große Anzahl an betroffenen Gebäuden sowie die noch ausstehende Klärung struktureller Fragen mit entsprechendem zeitlichen Aufwand verbunden ist. Es werden keine gebäudeindividuellen Sanierungsfahrpläne erstellt werden, sondern ein portfolioübergreifender Sanierungsfahrplan je Bezirk bzw. BIM, der alle betroffenen Gebäude beinhaltet. Frage 6: Wie ist der Stand der Dinge bei der Erstellung von nach dem Energiewendegesetz vorgeschriebenen Energiemanagements? Ist eine zentrale Erfassung und Auswertung der Daten gewährleistet? Wann ist mit der Veröffentlichung erster Energieverbrauchswerte im Internet zu rechnen? 3 Antwort zu 6: In den letzten Monaten wurde durch die Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin ein neues Datenbanksystem implementiert, das die Verbrauchsdaten aller Abnahmestellen der Stadtverträge Strom, Erdgas und Fernwärme enthält und das die Anforderungen des Energiewendegesetztes hinsichtlich einer zentralen Erfassung und Auswertung der Daten gewährleistet. Auf diese Datenbank haben die Bezirke und die BIM Zugriff. Derzeit läuft noch die Datenmigration durch die Energiewirtschaftsstelle sowie die erforderliche Abstimmung mit den Bezirken und der BIM hinsichtlich einer Datenharmonisierung. Zudem sind durch die Bezirke und die BIM zusätzliche Daten zu ergänzen, was für die nächsten Monate geplant ist. Mit einer Veröffentlichung der Energieverbrauchswerte ist Ende 2018 zu rechnen. Frage 7: Inwieweit ist die Benennung der in § 8 (7) Energiewendegesetz vorgesehenen Energiebeauftragten erfolgt (bitte einzeln auflisten)? Antwort zu 7: Die Benennung der in § 8 Abs. 7 Energiewendegesetz vorgesehenen Energiebeauftragten ist erfolgt. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden aus allen Bezirken Energiebeauftragte benannt (Auf eine Einzelauflistung wird daher verzichtet.). Berlin, den 14.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz