Drucksache 18 / 15 865 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 03. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Gründung eines Landesinstituts für berufliche Bildung und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15865 vom 03. August 2018 über Gründung eines Landesinstituts für berufliche Bildung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Arbeitsgruppe „Kompetenzzentrum OSZ“ in und das Projekt zur Weiterentwicklung beruflicher Schulen und OSZ (Pro WebeSO I) haben empfohlen, ein Landesinstitut für berufliche Bildung (LIBS) zu gründen. Damit sollen die Eigenständigkeit der Berliner OSZ und die Qualität der dualen Ausbildung gestärkt werden. Stattdessen hat der Senat zur Stärkung der beruflichen Bildung in Berlin eine eigene Abteilung in der Senatsbildungsverwaltung gegründet. 1.) Verfolgt der Senat die Idee, ein Landesinstitut für berufliche Bildung zu gründen? Wenn ja: in welcher Form werden zur Gründung eines Landesinstituts für berufliche Bildung Vorbereitungen getroffen und Mittel bereitgestellt? Welchen Zeitplan und Kooperationspartner gibt es? Wenn nein: Warum hält der Senat eine Gründung eines Landesinstituts für berufliche Bildung nicht für nötig und was unternimmt der Senat stattdessen, um die berufliche Bildung zu stärken? Zu 1.: Die Arbeitsgruppe „Berufliche Schulen zu Kompetenzzentren“ hat im Jahr 2013 in ihrem Bericht vorgeschlagen, ein Landesinstitut für Berufliche Schulen (LIBS) in Berlin zu gründen. In der Bewertung der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wurde entschieden, ein „Projekt zur Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren“ mit 3 Teilarbeitsgruppen einzurichten, wobei im Abschlussbericht der Phase 1 die Gründung eines Landesinstituts für Berufliche Schulen nicht thematisiert wurde. 2 2.a) Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei einem unabhängigen Institut für berufliche Bildung? Zu 2.a): Die Gründung eines Landesinstituts für Berufliche Schulen wurde nicht weiter verfolgt. 2.b) Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat die Zuständigkeit in einer Abteilung in der Senatsbildungsverwaltung zu verankern? Zu 2.b): Ziel ist es, die berufliche Bildung in Berlin zu stärken. Vor diesem Hintergrund wird die Organisationsstruktur der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterentwickelt. 3.a) In welchen Bundesländern gibt es ein Landesinstitut für berufliche Bildung? 3.b) Wie bewertet der Senat die Arbeit dieser Landesinstitute für berufliche Bildung? Zu 3.a) und 3.b): Eine vollständige Übersicht ist nicht bekannt. Die Arbeit kann daher und aufgrund fehlender Evaluationen nicht bewertet werden. Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie