Drucksache 18 / 15 877 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Asbest-Sanierung Franz-Künstler-Straße 1-23, Kreuzberg und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15877 vom 02.08.2018 über Asbest-Sanierung Franz-Künstler-Straße 1-23, Kreuzberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse haben die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen, für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung über laufende oder bereits im Jahr 2018 abgeschlossene Asbestsanierungsarbeiten in der Franz-Künstler-Straße 1-23 im Ortsteil Kreuzberg? Antwort zu Frage 1: Dem Senat liegen über Asbestsanierungsarbeiten in der Franz-Künstler-Straße 1-23 im Ortsteil Kreuzberg keine detaillierten Informationen vor. Das Objekt Franz-Künstler- Straße 1-23 befindet sich nicht im Eigentum einer Landesbeteiligung. Grundsätzlich fällt die Überwachung von Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in den Zuständigkeitsbereich der bezirklichen Ämter. Frage 2: Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg über laufende oder bereits im Jahr 2018 abgeschlossene Asbestsanierungsarbeiten in der Franz-Künstler-Straße 1-23 im Ortsteil Kreuzberg? Antwort zu Frage 2: Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, da der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keine Stellungnahme übermittelt hat. 2 Frage 3: Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) über laufende oder bereits im Jahr 2018 abgeschlossene Asbestsanierungsarbeiten in der Franz-Künstler-Straße 1-23 im Ortsteil Kreuzberg? Antwort zu Frage 3: Dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) liegen Vorankündigungen der Sanierung „Springsiedlung“ nach BaustellV über den 3. Bauabschnitt vom 30.03.2018 und den 4. Bauabschnitt vom 27.03.2018 vor. Weiter liegen Anzeigen über den geplanten Umgang mit Asbestzementplatten eines sachkundigen Fachbetriebes vom 06.03.2018 und vom 20.03.2018 vor. Immer wieder werden in den in Rede stehenden Gebäuden Arbeiten an den asbesthaltigen Fußbodenplatten angezeigt. Es werden entweder nur einzelne Platten ausgetauscht oder ganze Räume bearbeitet. Die Baustelle wurde seitens des LAGetSi am 25.04.2018 und am 07.06.2018 besichtigt. Frage 4: Welche Kenntnisse hat das Referat Umweltdelikte beim Polizeipräsidenten über laufende oder bereits im Jahr 2018 abgeschlossene Asbestsanierungsarbeiten in der Franz-Künstler-Straße 1-23 im Ortsteil Kreuzberg? Antwort zu Frage 4: Der Polizei Berlin liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 5: Sind den o.g. Behörden die Anwohnerbeschwerden über mglw. unsachgemäße Entfernung von asbesthaltigen Platten von den Fassaden einzelner Häuser bekannt? Antwort zu Frage 5: Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) erhielt per Mail am 08.05.2018 durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz Kenntnis von einer Mieterbeschwerde. Darüber hinaus liegen dem Senat dazu keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Wann wird die interdisziplinäre Asbestberatungsstelle für Bürger, Bürgerinnen, Immobilieneigentümer und Immobilieneigentümerinnen eröffnet, die das Abgeordnetenhaus mit dem Haushaltsbeschluss 2018/19 beschlossen und mit Geldmitteln ausgestattet hat? Frage 7: An welche „One-Stop-Agency“ sollen sich Bürger übergangsweise wenden, solange die vorgenannte Beratungsstelle (Frage 6.) noch nicht eröffnet ist? Welches Senatorinnenbüro steht dafür ggf. zur Verfügung? Antwort zu 6 und 7: Der Senat hat mit Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses Haushaltsvorsorge per Zuweisung von zusätzlichen Haushaltsmitteln (Kapitel 1220, Titel 54070: 120.000€ für 2018, 180.000€ für 2019) getroffen, mit dem Ziel „Beauftragung Dritter für eine interdisziplinäre Asbestberatungsstelle zur Beratung von BürgerInnen und 3 ImmobilieneigentümerInnen“ zugeteilt. Darüber hinaus hat das Abgeordnetenhaus mit Beschluss vom 22.03.2018 den Senat beauftragt, Strategien für gesundes und asbestfreies Wohnen in Berlin mit vier Schwerpunkten zu erarbeiten: 1. Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien 2. Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters 3. Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest, Beratungsangebote 4. Einrichtung einer Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle Derzeit klärt der Senat u.a. folgende Fragen, um eine Asbestberatungsstelle vorzubereiten: - die Frage der Kompetenzen und Aufgaben einer nicht behördlichen Asbestberatungsstelle, - die Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation der Mitarbeiter einer Asbestberatungsstelle, - Varianten der Servicebereitstellung (reine Telefonberatung/ „Call-Center“, Internetberatung oder weitergehende Serviceleistungen), - die Organisation der interdisziplinären Aufgaben aus fach- und rechtsspezifischen Aspekten (Aufsicht, Schulung, u.a.) sowie - die kompetenzscharfe Abgrenzung der Beratung von ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten. Die Verlagerung behördlicher Beratungsaufgaben auf Dritte erfordert zudem ein Vergabeverfahren. Wegen der Komplexität der Aufgaben und der Überschneidungen bei den vier Schwerpunkten in Bezug auf eine „interdisziplinäre Beratung“ soll das Verfahren dazu genutzt werden, gesamtstrategische Fragen, die alle vier Themen gleichermaßen berühren, im Sinne einer effizienten und umfassenden Aufgabenbewältigung, zusammen zu beantworten. Die Arbeiten für die Ausschreibung laufen, über Dauer und Ergebnis des Verfahrens ist noch keine Aussage möglich. Vor Klärung der o.g. Fragestellungen ist keine Benennung einer einheitlichen Stelle möglich. Berlin, den 20. August 2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen