Drucksache 18 / 15 886 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 03. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Ökobaubilanz 2021, hier DEGEWO und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15886 vom 03.August 2018 über Ökobilanz 2021, hier DEGEWO Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Frage 1: Welche Schritte hat die DEGEWO in den Jahren 2017 und 2018 unternommen, um Ihre Neubau- und Sanierungsprojekte unter Umweltaspekten noch nachhaltiger zu gestalten? Antwort zu 1: Seit Mitte 2017 werden bei Neubauvorhaben und Modernisierungsmaßnahmen der degewo die Gebäudeaußenwände nicht mehr mit Polystyrol, sondern mit Mineralwolle gedämmt. Darüber hinaus kommen bei Neubauvorhaben alternativ auch monolithische Außenwandkonstruktionen zur Ausführung. Durch die guten Wärmedämmeigenschaften von Poroton- oder Porenbetonsteinen kann auf das Aufbringen der mineralischen Dämmung verzichtet werden. Bei degewo-Bestandsgebäuden wird eine mögliche Umstellung von Gas/Öl auf Fernwärme geprüft. Dies betrifft Bestände in Kreuzberg und im Brunnenviertel. Bei den Neubauten wird überwiegend ein KfW-55 Standard erreicht. Dies erfolgt über den Einsatz vorhandener Fernwärmenetze oder über lokale Energiequellen, welche mit einem hohen Anteil an regenerativer Energie geplant werden (Pellet, Solar, BHKW oder Wärmepumpe). 2 Bei Neubauten kommen überwiegend Gründächer zur Ausführung (ökologische Ausgleichsfläche, Wasserrückhaltung, Kühlung und Luftbefeuchtung durch Verdunstung des gespeicherten Wassers). In Wohnungen wird kein Vinyl- Bodenbelag verlegt. Zur Ausführung kommen Linoleum oder Holzbeläge. Ein Beispiel für eine nachhaltige, ökologische Sanierung der degewo ist das Zukunftshaus in Berlin-Lankwitz. Frage 2: Welcher über die Anforderungen der EnEV hinausgehende Energiestandard (z.B. Plusenergiestandard) wurde a) bei Bestandsmodernisierungen und b) bei Neubauvorhaben regelmäßig erreicht? Antwort zu 2: a. Prinzipiell werden bei Bestandsmodernisierungen die energetischen Anforderungen auch hinsichtlich eines erweiterten Standards gegenüber der EnEV geprüft und mit den KfW-Standards abgeglichen. Wegen der teilweise unterschiedlichen Art und Bauweise der Bestandsgebäude und deren Energieträgern unterliegen alle Lösungen einer Einzelfallprüfung. In den Jahren 2017/2018 konnten deshalb sowohl der KfW-115 Standard als auch der KfW-100 Standard bei den Sanierungen erreicht werden. b. Bei den Wohnungsneubauten wird regelmäßig ein KfW-55 Standard erreicht. Von 22 in den Jahren 2017 - 2018 begonnenen Bauvorhaben werden 18 in KfW-55 Standard errichtet. Frage 3: Wieviel Quadratmeter Photovoltaik wurden bei Bestandsgebäuden in den Jahren 2017 und 2018 montiert und in Betrieb genommen? Wie viel Prozent der Dachflächen der DEGEWO sind mittlerweile mit Photovoltaikanlagen bestückt? Antwort zu 3: Die in 2017/2018 installierte Photovoltaik (PV)-Fläche betrug 660,8 m². Insgesamt sind ca. ein Prozent der bautechnisch geeigneten Dachflächen im Eigenbestand mit PV bestückt. Frage 4: Wieviel Quadratmeter Photovoltaik sollen bei Bestandsgebäuden noch bis einschließlich 2021 montiert und in Betrieb genommen werden? Wie viel Prozent der Dachflächen der DEGEWO sollen bis einschließlich 2021 mit Photovoltaikanlagen bestückt sein? Frage 5: Ist bei der DEGEWO gewährleistet, dass bei Neubauten alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaik ausgestattet werden? (Bitte durch den Senat beantworten) Antwort zu 4 und 5: Die degewo befasst sich aktuell mit den Fragen, in welchem Umfang und in welchen Modellen eigene Dachflächen in großem Umfang mit PV bestückt werden können. Entsprechende Entscheidungen sind noch für 2018 geplant. Die degewo möchte damit einen weit reichenden Beitrag zum Ziel einer "Solarcity Berlin" leisten. 3 Frage 6: Welche konkreten Anforderungen aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) sind der DEGEWO für den Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021, welche für den Zeitraum bis 2030 durch den Senat angetragen worden und wie werden diese umgesetzt? (Bitte durch den Senat beantworten) Antwort zu 6 In der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ des Senats mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften verpflichteten sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ihre Sanierungsstrategien dergestalt anzupassen, dass Maßnahmen mit ökologischem und sozialem Nutzen vorrangig durchgeführt werden. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen müssen ökologisch vorbildlich sein. Hiermit ist gewährleistet dass sich die Maßnahmen an den Zielen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 ausrichten. Frage 7: Welche Sanierungsquoten für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes sind auf der Basis des BEK 2030 mit der DEGEWO verabredet worden? Welche Sanierungsquoten sind bis 2021, welche bis 2030 vorgesehen? (Bitte durch den Senat beantworten) Antwort zu 7: Ergänzend zur Klimaschutzvereinbarung hat der Senat mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ geschlossen und ein zukunftsfähiges und ökologisches Bauen vereinbart. Frage 8: Welchen Stellenwert haben bei der DEGEWO Abrisse nebst Neubauten, die im BEK 2030 als wichtiges Element zur Erreichung der Klimaziele genannt werden? Wie erfolgt im Falle von Abriss und Neubau von Wohngebäuden eine finanzielle Abfederung gegen soziale Härten? Antwort zu 8: Die degewo wägt den Aufwand und Nutzen von Erhalt eines Bestandsgebäudes im Verhältnis zum Neubau im jeweiligen Einzelfall ab. Der Abriss von vermieteten Wohnhäusern stellt eine Ausnahme dar. In diesen Ausnahmefällen versorgt die degewo ihre Mieterinnen und Mieter mit Wohnraum im Quartier. Bei Ergänzungsbauten in bestehenden Quartieren wie z.B. Beispiel bei Projekten in der südlichen Gropiusstadt, werden das vorhandene Wärmenetz (Holzschnitzelwerk) und die Infrastruktur genutzt. Frage 9: Welche nachwachsenden Baustoffe wurden bei Modernisierungs- und insbesondere Neubauvorhaben 2017 und 2018 vermehrt durch die DEGEWO eingesetzt? (z.B. natürliche Dämmstoffe, Holz, Lehm etc.) Antwort zu 9: Ein gerade entstehender Neubau in Marzahn wird in einer Mischbauweise errichtet. Die tragende Konstruktion wird als Stahlbetonskelettbau (Deckenplatten, Stützen und tragendem Kern aus Beton) hergestellt. Die Außenwände werden aus Holztafelelementen inklusive Fensterelementen vorgefertigt und auf die Baustelle geliefert und montiert. 4 Frage 10: Welche Erfahrungen hat die DEGEWO bereits mit dem konstruktiven Holzbau gesammelt? Antwort zu 10: Die degewo hat Erfahrungen mit der Holzbauweise bei einer Dachgeschossaufstockung auf einem Bestandsgebäude gesammelt. Frage 11: Welche Vorhaben der DEGEWO sollen bis 2021, welche bis 2030 in Holzbauweise umgesetzt werden? Antwort zu 11: Anknüpfend an die unter Ziff. 10 genannten Erfahrungen plant die degewo aktuell weitere Dachgeschossaufstockungen in Holzbauweise. Eine genaue Bezifferung der bis 2021 bzw. 2030 entstehenden Wohneinheiten ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Frage 12: Wie schätzt die DEGEWO die Chancen der Umsetzung der Klimaziele des Landes Berlin bis 2030 für den Gebäudebereich und insbesondere für die Gebäude der DEGEWO ein? Welche zusätzlichen Anstrengungen sind ggf. notwendig? Antwort zu 12: Die degewo hat mit dem Land Berlin eine Klimaschutzvereinbarung abgeschlossen, die bis ins Jahr 2020 hinein reicht. Nach aktuellem Status werden die verabredeten Ziele voraussichtlich erreicht. Von 1990 bis 2016 hat die degewo ihren CO²-Ausstoß von 49,1 kg/m² Wohnfläche p.a. auf 20,9 kg/m² Wohnfläche senken können. Das ist eine Reduzierung um 57%. degewo rechnet mit einer Einsparung von ca. 66% bis zum Jahr 2030. Das Berliner Klimaziel von 60% Reduzierung bis 2030 wird die degewo in ihrem Bestand damit voraussichtlich übererfüllen. Zugleich geht die degewo davon aus, dass die Energieversorger die Primärenergiefaktoren ihrer Wärmeversorgungsanlagen weiterhin senken werden. Nachweis- und Kontrollmittel für den CO²-Ausstoß der degewo-Bestände (Wärme + Hausstrom) sind die Erhebungen des BBU zu den Klimaschutzvereinbarungen, die seit 2006 durchgeführt werden. Berlin, den 20. August 2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen