Drucksache 18 / 15 889 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2018) zum Thema: Fördermittel Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15889 vom 06. August 2018 über Fördermittel Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Durch wen werden die Seminarfahrten von Berliner Schulen und der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ initiiert? 2. Welches sind die Inhalte bzw. Lehr- oder Seminarpläne der einzelnen Seminare und wo sind diese einsehbar? Zu 1. und 2.: Die Seminarplanungen der außerschulischen Jugendbildung werden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Zustimmung vorgelegt soweit sie durch das Land Berlin finanziell gefördert werden. Inhalte dieser Seminare sind insbesondere Themen zur Teambildung, zur Teilhabe, zur Partizipation, der Rolle von Medien sowie Streitschlichtung und Umgang mit Konflikten. Die inhaltliche Konkretisierung sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen der einzelnen Seminare werden zwischen den Schulen und der Jugendbildungsstätte abgestimmt. 3. In welchem Umfang erhält die Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ Fördermittel aus anderen Bundesländern außer Berlin? 4. In welchem Umfang erhält die Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ Fördermittel von der Berliner Landeszentrale für Politische Bildung? 5. In welchem Umfang erhält die Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ Fördermittel von der Bundeszentrale für Politische Bildung? 2 6. In welchem Umfang erhält die Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ Fördermittel von Stiftungen? 7. In welchem Umfang erhält die Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ Spenden, Förderungen von Lotteriegesellschaften und von politischen Parteien? 8. Werden Mitteleingänge aus o.g. Quellen auf die Förderung aus Steuermitteln angerechnet? Falls nein, warum nicht? Zu 3. bis 8.: Die Jugendbildungsstätte erhält eine „Festbetragsfinanzierung“ aus dem Berliner Landeshaushalt auf der Grundlage von Kostensätzen für Teilnahmetage. Die „Förderrichtlinie über die Bedingungen der Finanzierung und Leistungssicherstellung der außerschulischen Jugendbildung in Jugendbildungsstätten“ vom 17.12.2014 legt u.a. fest, dass „die Mindestauslastung der Jugendbildungsstätte sich auf die doppelte Anzahl der geförderten Teilnahmetage beziehen sollte.“ Eigenmittel, Einnahmen und Drittmittel, die im Kontext dieser Festbetragsfinanzierung stehen, werden insbesondere für die Finanzierung dieser zusätzlichen Teilnahmetage eingesetzt. Die Jugendbildungsstätte erhielt 2016 aus dem Zweckertrag der Lotterie PS – Sparen und Gewinnen der Berliner Sparkasse einen Zuschuss i.H.v. 5.090 EUR. Zusätzliche Fördermittel, die über den Zuwendungszweck hinausgehen, sind nicht bekannt. 9. An welcher Art von Veranstaltungen und Seminaren haben die mindestens 423 Schülervertreter seit 2010 teilgenommen? Bitte nach Art (Name), Dauer des Seminars und der Funktion des Schülervertreters oder der Schülervertreterin (Klassensprecher, Schulsprecher, Landesschülervertretung, sonstiges) sowie dem Jahr aufschlüsseln! Zu 9.: Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter haben an Mehrtages- oder Wochenseminaren zu den unter 2. genannten Themenbereichen teilgenommen. Die Funktionen einzelner Schülerinnen und Schüler werden durch die Jugendbildungsstätte nicht erfasst. Exemplarisch werden die Veranstaltungen für Schülervertretungen im Jahr 2017, die aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wurden, aufgeführt: Titel des Seminars Dauer des Seminars Eine Schule für alle / Konflikte lösen 20. bis 24.11. 2017 Mitmischen possible 20. bis 24.11. 2017 10. Durch wen werden die Seminarfahrten von Berliner Schülervertretern zur Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ initiiert? 11. Welches sind die Inhalte bzw. Lehr- oder Seminarpläne dieser Schülervertreterseminare und wo sind diese einsehbar? Zu 10. und 11.: Inhalte der Schülervertreterseminare beziehen sich insbesondere auf deren Aufgabe und Rolle und diesbezügliche Themenbereiche (siehe Beantwortung von Frage 2). Seminarakten mit Unterlagen zu einzelnen Seminaren befinden sich beim Träger der Jugendbildungsstätte. 3 12. Wer ist innerhalb des Senats für die Kontrolle der Inhalte dieser Seminare verantwortlich? Zu 12.: Die fachliche Zuständigkeit für die Berliner Jugendbildungsstätten liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Berlin, den 20. August 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie