Drucksache 18 / 15 890 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2018) zum Thema: Gebäudekomplex Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ und Antwort vom 20. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15890 vom 06. August 2018 über Gebäudekomplex Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort auf Frage 5 der schriftlichen Anfrage 18/15225 erklärt der Senat: „Die Nutzung der Jugendbildungsstätte („Kurt Löwenstein“ in Werftpfuhl/Brandenburg) wurde ohne nominalen Pachtzins an den Träger überlassen.“ Welche Wohnfläche und welche Nutzfläche hat das Gebäude? Zu 1.: Die Jugendbildungsstätte hat eine Bruttogeschoßfläche von 3.600 m² (BGF). 2. Welche Größe hat das Grundstück? Zu 2.: Die Grundstücksgröße beträgt 67.736 m². 3. Wie hoch ist der auf dem Markt zu erzielende Mietzins für das von der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ in Werftpfuhl/Brandenburg genutzte Gebäude pro Quadratmeter und insgesamt für das Gesamtobjekt? Bitte die Preise pro Monat angeben. 4. Mit welchem Wert (in Euro) kalkuliert der Senat die gegenüber der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ in Werftpfuhl/Brandenburg erbrachte Sachleistung der Überlassung des Gebäudekomplexes und des Grundstücks? Bitte die Preise pro Monat angeben! 5. Falls die Zahlen der beiden vorangegangenen Fragen voneinander abweichen wird um eine Erläuterung gebeten, warum das so ist? 2 Zu 3. bis 5.: Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan von Werneuchen als Sondergebiet Bildungsstätte ausgewiesen. Die geschätzte mögliche Jahresmiete beträgt 54.750 EUR, entsprechend monatlich 4.553 EUR. Die im Nutzungsvertrag vereinbarte jährliche Instandhaltungspauschale zur Sanierung und Erhaltung des Grundstückes entspricht der geschätzten möglichen Jahresmiete. 6. Welche Senatsverwaltung hat den Vertrag mit dem Träger geschlossen? 7. Auf welcher Ebene (RBM, Senator, Staatssekretär) ist der Vertrag mit dem Träger geschlossen worden? Zu 6. und 7.: Der Vertrag wurde 1994 mit der damaligen Senatsverwaltung für Jugend und Familie durch den für Jugend zuständigen Abteilungsleiter abgeschlossen. 8. Wo und durch wen ist dieser Vertrag einsehbar? Zu 8.: Unterlagen der Verwaltung können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen, z.B. auf Grundlage des „Berliner Informationsfreiheitsgesetz “ eingesehen werden. 9. In welchem Zustand ist der Gebäudekomplex in Werftpfuhl/Brandenburg, der dem Träger 1994 übergeben worden, im renovierten oder unrenovierten? 10. Falls vor der Überlassung des Gebäudekomplexes an den Träger eine Renovierung notwendig gewesen ist, wer hat die Kosten dafür getragen? Zu 9. und 10.: Das Gebäude befand sich bei der Übergabe in einem unsanierten Zustand. 11. Auf welcher schriftlichen oder vertraglichen Grundlage bestehen die Kooperationen zwischen der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ und den Schulen (der CarlBenz-Schule, der Gustave-Eiffel- Schule, des Campus Rütli, der Georg-Weerth-Schule, der Fritz-Karsen-Schule, der Anna-Seghers- Schule, der Grundschule am Schleipfuhl, der Hans-Grade-Schule, der Fritz-Reuter-Schule sowie der Gustav-Langenscheidt-Schule). 12. Wer hat die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ und den Schulen auf beiden Seiten unterzeichnet? Bitte nach Jahr und Schule aufschlüsseln! 13. Wo und durch wen sind diese Kooperationsvereinbarungen einsehbar? 3 Zu 11. bis 13.: Vereinbarungen zwischen Schulen und der Jugendbildungsstätte werden von den dafür befugten Personen maßnahmebezogen getroffen. Grundlage ist die „Förderrichtlinie über die Bedingungen der Finanzierung und Leistungssicherstellung der außerschulischen Jugendbildung in Jugendbildungsstätten“ vom 17.12.2014. 14. An welcher Art von Veranstaltungen und Seminaren haben die mindestens 194 Schulklassen seit 2010 teilgenommen? Bitte nach Art (Name) und Dauer des Seminars sowie dem Jahr aufschlüsseln! Zu 14.: Die Schülerinnen und Schüler haben an Mehrtages- oder Wochenseminaren zu unterschiedlichen Themen teilgenommen. Exemplarisch werden die Seminare für Schulklassen im Jahr 2017, die aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wurden, aufgeführt: Titel des Seminars Dauer des Seminars Zukunft nur mit uns 09. – 13.01.2017 Es ist Deine Kampagne 13. – 17.03.2017 Es ist Deine Kampagne 26. – 28.04.2017 Macht der Medien 02. – 05.05.2017 Catch the future 15. – 19.05.2017 Teambuilding und Erlebnispädagogik 15. – 19.05.2017 Zukunftsbilder 22. – 24.05.2017 Macht der Medien 19. – 23.06.2017 Zukunft nur mit uns 26. - 30.06.2017 Streitschlichter/innentraining 10. – 13.07.2017 Es ist Deine Kampagne 10. – 14.07.2017 Zukunft nur mit uns 10. – 14.07.2017 Project Adventure 05. – 08.09.2017 Zukunft nur mit uns 18. – 22.09.2017 Es ist deine Kampagne 25. – 29.09.2017 Catch the future 25. - 29.09.2017 Wir sind ein Team 13. – 17.11.2017 15. Auf welche Jahrgangsstufen haben sich diese mindestens 194 Schulklassen verteilt? Zu 15.: Die Teilnehmenden kamen aus den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 1. Berlin, den 20. August 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie