Drucksache 18 / 15 891 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD), Tommy Tabor (AfD), Herbert Mohr (AfD) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2018) zum Thema: Vegane Kinderernährung I: Auffassung des Senats und Kindeswohlgefährdung und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD), Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD), Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15891 vom 06. August 2018 über Vegane Kinderernährung I: Auffassung des Senats und Kindeswohlgefährdung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung ist der Auffassung, dass vegane Ernährung für Kinder ungeeignet ist: „Bei einer veganen Ernährung kann es aufgrund des Verzichts auf jegliche tierische Lebensmittel zu einer Unterversorgung mit Energie, Protein, Eisen, Calcium, Jod, Zink, Vitamin B2, Vitamin B12 und Vitamin D kommen“, schreibt die DGE, „das Risiko für die Entwicklung von Nährstoffmangelzuständen bei veganer bzw. makrobiotischer Ernährung betrifft aufgrund des hohen Anspruchs an die Nährstoffdichte während des Wachstums bzw. wegen der geringeren Nährstoffspeicher vor allem Säuglinge, Kleinkinder und Kinder.“ In der Drucksache 17/17668 teilt der Senat die Auffassung der DGE. 1.a) Hat der Senat seit seiner Antwort in der Drucksache 17/17668 seine Auffassung zu veganer Kindesernährung weiterentwickelt? 1.b) Hat sich der Senat zur veganen Kinderernährung eine abschließende Meinung gebildet? Zu 1.a) und 1.b): Der Senat orientiert sich weiterhin bei allen Fragen rund um die Ernährung von Kindern und Jugendlichen an den wissenschaftlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). 2.) Ist dem Senat die VeChi Diet-Studie (Vegetarian and vegan Children Study) bekannt? Wenn ja: Wie bewertet der Senat diese? Zu 2.): Die VeChi Diet-Studie ist dem Senat bekannt. Vorläufige Ergebnisse der VeChi Diet- Studie wurden im April 2018 im Rahmen einer Session auf dem „Medizinischen Fachkongress zu pflanzenbasierter Ernährung“ sowie auf einer Pressekonferenz vorgestellt, jedoch noch nicht wissenschaftlich publiziert, so dass keine abschließenden Aussagen über Design, Auswertungen und Ergebnisse der Studie möglich sind. 3.) Welche gesundheitlichen Schäden könnten Kinder durch vegane Ernährung davontragen? Zu 3.): Bei der veganen Ernährung fehlt die Zufuhr von Vitamin B 12 völlig. Kritisch ist die Versorgung mit den Vitaminen A, D, B2, mit Kalzium, Proteinen, Zink, Eisen und Jod. So können bei rein veganer Ernährung ohne Supplementierung bzw. Versorgung mit entsprechend angereicherten Lebensmitteln und ohne geschickte Zusammenstellung des Speiseplans verschiedenste Mangelerscheinungen auftreten. Bei Mangelerscheinungen , die unter entsprechenden Voraussetzungen auftreten können, steht der Vitamin-B12-Mangel im Vordergrund. Hier kann es im Einzelfall bei Kindern außer zu einer Blutarmut auch zu Störungen der Entwicklung der kognitiven Fähigkeiten kommen. Das kann bei frühzeitigem Auftreten und fehlender rechtzeitiger Behandlung irreversibel sein. Verstärkt oder auch verschleiert werden die Symptome möglicherweise durch einen Eisenmangel und die dadurch ausgelöste Blutarmut. 4.) Welche Nährstoffe müssen bei veganer Kindesernährung supplementiert werden? 4.a) Welche Nährstoffe sollten bei veganer Kindesernährung supplementiert werden? - Protein bzw. unentbehrliche Aminosäuren? - langkettige n-3 Fettsäuren? - Mineralstoffe? (Kalzium, Eisen, Jod, Zink, Selen) Vitamine? (Vitamin A, Vitamin B2, Vitamin B12, Vitamin D) Zu 4.) und 4.a): Proteine, die Vitamine A und B2, Jod und Eisen können durch eine geschickte Zusammenstellung der Lebensmittel in ausreichender Menge auch für Kinder zur Verfügung gestellt werden. Dabei muss natürlich darauf geachtet werden, dass die Kinder diese Zusammenstellung auch gerne essen möchten. Eine ausreichende Menge Vitamin D wird durch angemessene Sonnenexposition erreicht, so dass letztendlich die Supplementierung mit Vitamin B12, Kalzium und den Nährstoffen, deren Aufnahme durch pflanzenreiche Ernährung behindert wird (wie Zink oder Selen), erfolgen muss. Unbedingt notwendig bei veganer Ernährung von Kindern sind ein fundiertes Wissen und eine ausreichende Kontrolle bezüglich der aufgenommenen Nahrungsmittel . 5.) Kann aus Sicht des Senats bei veganer Ernährung der Kinder eine Kindeswohlgefährdung vorliegen? Wenn ja: in welchen Fällen? Zu 5.): Ob bei veganer Ernährung eine Kindeswohlgefährdung vorliegen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab: z.B. dem Alter des Kindes oder Jugendlichen oder ob Nahrungsergänzungspräparate genutzt werden. Mangelernährung ist auf jeden Fall eine Kindeswohlgefährdung. 6.) Liegt aus Sicht des Senats bei veganer Ernährung der Kinder ohne Supplementierung mit Nahrungsergänzungsmitteln eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern vor? Wenn ja: wie muss der Staat im Sinne des Wächteramts darauf reagieren? Zu 6.): Bei rein veganer Ernährung ohne Supplementierung bzw. Versorgung mit entsprechend angereicherten Lebensmitteln und ohne geschickte Zusammenstellung des Speiseplans können verschiedenste Mangelerscheinungen auftreten. Kommt es zu einer Mangelernährung, die durch den Kinderarzt festgestellt wird, wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des jeweiligen Bezirks informiert. Dieser leitet dann die weiteren Maßnahmen ein bzw. informiert das zuständige Jugendamt über eine eventuelle Kindeswohlgefährdung. 7.) Ist bei diagnostiziertem B12-Mangel eine Schädigung des Kindes zu erwarten, der eine Kindeswohlgefährdung begründet und entsprechende Maßnahmen erfordert? Zu 7.): Entwicklungseinschränkungen sind in Studien nach statistischer Auswertung benannt worden, ein Beweis bezüglich des einzelnen Kindes muss bei fehlender Vergleichbarkeit erfolgen. Eine Kindeswohlgefährdung ist allenfalls individuell eine mögliche Gefahr. 8.a) Sind dem Senat allgemein Fälle bekannt, bei denen Kinder durch vegane Ernährung gesundheitlichen Schaden nahmen? Welche rechtliche Konsequenz hatte dies für die Eltern? 8.b) Sind dem Senat für Berlin Fälle bekannt, bei denen Kinder durch vegane Ernährung gesundheitlichen Schaden nahmen? Welche rechtliche Konsequenz hatte dies für die Eltern? Zu 8.a) und 8.b).: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie