Drucksache 18 / 15 892 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD), Tommy Tabor (AfD), Herbert Mohr (AfD) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2018) zum Thema: Vegane Kinderernährung II: Rechtliches und Zahlen und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD), Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD), Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15892 vom 06. August 2018 über Vegane Kinderernährung II: Rechtliches und Zahlen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.a) Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen Kinder durch vegane Ernährung gesundheitlichen Schaden nahmen? Welche rechtliche Konsequenz hatte dies für die Eltern? 1.b) Sind dem Senat für Berlin Fälle bekannt, bei denen Kinder durch vegane Ernährung gesundheitlichen Schaden nahmen? Welche rechtliche Konsequenz hatte dies für die Eltern? Zu 1.a) und 1.b): Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2.) In wie vielen Fällen kam es zu einer Gefährdungsmeldung durch den behandelnden Kinderarzt an das Jugendamt, in welcher dieser auf eine Mangelversorgung des Kindes aufgrund von veganer Ernährung aufmerksam machte? Zu 2.): Dem Senat sind keine Fälle bekannt. 3.) Wie verhält sich das Essensbestimmungsrecht bei verheirateten Eltern und sonstigen Fällen gemeinsamen Sorgerechts? Wer entscheidet bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern im Streitfall darüber, ob sich das Kind vegan oder omnivor ernährt? Zu 3.): Das Essensbestimmungsrecht üben beide Elternteile aus, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Bei Streitfällen im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechtes können Eltern Rat und Unterstützung bei dem für sie zuständigen Jugendamt einholen oder das zuständige Familiengericht anrufen. 4.) In wie vielen Fällen wurden in Berlin Gerichte aufgrund des Essensbestimmungsrechts gegenüber dem Kind angerufen und wie wurden die Fälle entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach ethischer und religiöser Motivation) Zu 4.): Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, ob und wenn ja, in wie vielen Fällen aufgrund von Konflikten über Ernährungsfragen in Berlin Gerichte angerufen wurden. 5.) Gibt es in Berlin Kindertagesstätten, die ausschließlich veganes Essen anbieten? Wenn ja: Welche? Zu 5.): Die Kita-Aufsicht hat in einem Fall einem Träger, dessen Konzeption bei der Neugründung einer Kita vorsah, ausschließlich veganes Essen anzubieten, die Auflage erteilt, eine Wahlmöglichkeit zwischen veganem und nicht veganem Essensangebot sicherzustellen. Aktuell wurde in einem zweiten Fall der Kita-Aufsicht von einem Träger mitgeteilt, dass er nur noch veganes Essen anbietet. Auch hier ist die Kita-Aufsicht zur Sicherstellung einer Wahlmöglichkeit tätig. Etwa 1,3 Millionen Deutsche leben vegan, wie eine Umfrage 2016 ergab. 6.a) Wie viele Erwachsene, die sich vegan ernähren, leben nach Schätzung des Senats in Berlin? 6.b) Wie viele Kinder werden in Berlin nach Schätzung des Senats vegan ernährt? Zu 6.a) und 6.b): Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse oder Schätzungen vor. Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie