Drucksache 18 / 15 894 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker (AfD) und Tommy Tabor (AfD) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2018) zum Thema: Schulabschluss und Schulabbruch 2011/12 bis 2017/18 und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15894 vom 6. August 2018 über Schulabschluss und Schulabbruch 2011/12 bis 2017/18 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Mittlerer Schulabschluss 1.) Wieviel Prozent der Zehntklässler haben in den Schuljahren 2011/12 bis 2017/18 an der Sekundarschule den Mittleren Schulabschluss geschafft? (Bitte Angaben pro Jahr und auch nach Sekundarschule mit und ohne Oberstufe aufschlüsseln) 2.) Wieviel Prozent der Zehntklässler nicht deutscher Herkunftssprache haben in den Schuljahren 2011/12 bis 2017/18 an der Sekundarschule den Mittleren Schulabschluss geschafft? (Bitte Angaben pro Jahr und auch nach Sekundarschule mit und ohne Oberstufe aufschlüsseln) 3.) Wieviel Prozent der Zehntklässler deutscher Herkunftssprache haben in den Schuljahren 2011/12 bis 2017/18 an der Sekundarschule den Mittleren Schulabschluss geschafft? (Bitte Angaben pro Jahr und auch nach Sekundarschule mit und ohne Oberstufe aufschlüsseln) Zu 1. bis 3.: Es wird auf die öffentlich zugänglichen Berichte auf der Homepage des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) verwiesen: - für die Schuljahre 2013/14 bis 2016/2017 (hier werden mehrere Jahre in einer Tabelle dargestellt) folgende Links: o https://www.isq-bb.de/wordpress/wpcontent /uploads/2016/06/Jg10_2017_Bericht.pdf o https://www.isq-bb.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/01/Jg10- 2016_zentrale_Ergebnisse.pdf 2 - für die Schuljahre 2011/12 und 2012/13 (auch hier wieder mehrere Jahre in einer Tabelle dargestellt) folgender Link: o https://www.isq-bb.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/06/msa13- blitzberixt.pdf Die Ergebnisse für das aktuelle Schuljahr 2017/18 werden momentan noch ausgewertet. Der aktuelle Bericht wird voraussichtlich im Herbst veröffentlicht. Eine Auswertung nach Schulen mit und ohne gymnasiale Oberstufe erfolgt nicht. 4.) Wie verhalten sich die Zahlen aus den Antworten zu den Fragen 1-3 zum Bundesdurchschnitt? Zu 4.: Dem Senat liegen keine bundesweiten Zahlen vor. Vereinfachung der Bedingungen? 5.a) Was sind die Bedingungen für die Abschlüsse MSA, EBBR, Berufsbildungsreife und den Übergang zur gymnasialen Oberstufe? Zu 5.a: Die Bedingungen für den Abschluss Berufsbildungsreife sind in § 32 Verordnung über die Schularten der Sekundarstufe I (Sek I-VO) geregelt. Die Bedingungen für die Abschlüsse der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) und des Mittleren Schulabschlusses (MSA) sind in § 44 Sek I-VO geregelt. Die Bedingungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe sind in § 48 Sek I- VO geregelt. 5.b) Wann und wie haben sich die Bedingungen für die Abschlüsse Abitur, MSA, EBBR, Berufsbildungsreife und den Übergang zur gymnasialen Oberstufe verändert und was bildete die jeweilige Rechtsgrundlage? Zu 5.b: Die Bedingungen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife sind in § 45 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) geregelt und wurden durch VO v. 16.8.2017 (GVBl. S. 420) verändert. Die Bedingungen für die Abschlüsse eBBR und MSA sind in § 44 Sek I-VO geregelt und wurden durch VO v. 1.10.2013 (GVBl. S. 527) und VO v. 16.8.2017 (GVBl. S. 420) verändert. Die Bedingungen für den Erwerb der Berufsbildungsreife (BBR) sind in § 32 Sek I-VO geregelt und wurden durch VO v. 22.7.2013 (GVBl. S. 359), VO v. 1.10.2013 (GVBl. S. 527), VO v. 17.7.2015 (GVBl. S. 309) und VO v. 16.8.2017 (GVBl. S. 420) verändert. 3 Die Bedingungen zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe sind in § 48 Sek I-VO geregelt und wurden durch VO v. 22.7.2013 (GVBl. S. 359), VO v. 8.5.2014 (GVBl. S. 113) und VO v. 16.8.2017 (GVBl. S. 420) verändert. Quote der Schulabbrecher 6.) Wie hat sich die Quote der Schulabbrecher seit dem Schuljahr 2011/12 in Berlin insgesamt entwickelt? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln und nach Gymnasium, Sekundarschule mit Oberstufe und Sekundarschule ohne Oberstufe differenzieren) 7.a) Wie hat sich die Quote der Schulabbrecher seit dem Schuljahr 2011/12 in Berlin in den einzelnen Bezirken entwickelt? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) Zu 6. und 7.a: Eine Aufgliederung nach Gymnasium und Integrierter Sekundarschule kann für 2011/12 nicht erfolgen (und damit auch nicht im Vergleich der beiden Jahre), da zu diesem Schuljahr die Schulstrukturreform noch nicht umgesetzt war. Abgänger in %, Allgemeine Schulen zusammen 2011/12 2016/17 Bezirk (alle Schüler) ohne Hauptschulabschluss Ohne Berufsbildungsreife Mitte 9,0 8,4 Friedrichshain-Kreuzberg 6,4 8,9 Pankow 4,5 2,8 Charlottenburg-Wilmersdorf 3,5 7,6 Spandau 7,1 11,8 Steglitz-Zehlendorf 2,2 4,1 Tempelhof-Schöneberg 4,4 3,7 Neukölln 9,7 11,5 Treptow-Köpenick 3,2 4,0 Marzahn-Hellersdorf 6,5 8,7 Lichtenberg 5,3 6,2 Reinickendorf 4,8 8,3 Berlin insgesamt 5,4 6,9 * 2016/17 bereinigt um sonderpädagogische Abschlüsse, inkl. Willkommensklassen, für 2011/12 aus methodischen Gründen keine Bereinigung möglich. Bei einem Vergleich der Schuljahre 2011/2012 und 2016/2017 muss berücksichtigt werden, dass sich die Bedingungen für den Erwerb des Hauptschulabschlusses und für den Erwerb der Berufsbildungsreife deutlich unterscheiden. Darüber hinaus sind in diesem Zeitraum signifikante Veränderungen in der Zusammensetzung der Schülerschaft eingetreten. Ein Anwachsen des Anteils der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie der Schülerinnen und Schülern mit Lernmittelbefreiung ist zu verzeichnen. Bedingt durch die Inklusion ist auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in den allgemein bildenden Schulen angestiegen, so dass insgesamt die Heterogenität in den allgemeinbildenden Schulen zugenommen hat und zunimmt. Aufgrund dessen ist keine valide Vergleichbarkeit gegeben. 6.b) Wie verhalten sich diese Zahlen zum Bundesdurchschnitt? Wie hat sich die Quote der Schulabbrecher seit dem Schuljahr 2011/12 in den anderen Bundesländern entwickelt? 4 8.b) Wie verhalten sich diese Zahlen zum Bundesdurchschnitt? Wie hat sich die Quote der Schulabbrecher seit dem Schuljahr 2011/12 unter Schülern nicht deutscher Herkunftssprache in den anderen Bundesländern entwickelt? Zu 6.b und 8.b: Die dargestellten Zahlen können nicht mit dem Bundesdurchschnitt verglichen werden, da jedes Bundesland eine eigene Systematik sowohl in der Gliederung des Schulsystems, als auch in der Definition der Prozentberechnung ansetzt. Auf Bundesebene wird deshalb zum Beispiel von der Kultusministerkonferenz die altersgleiche Bevölkerung ermittelt, die wiederum für Berlin nicht geeignet ist die Quote der Schulabbrecher zu dokumentieren. 7.b) Wie hat sich die Quote der Schulabbrecher seit dem Schuljahr 2011/12 in Berlin unter Schülern nicht deutscher Herkunftssprache entwickelt in den einzelnen Bezirken entwickelt? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) 8.a) Wie hat sich die Quote der Schulabbrecher seit dem Schuljahr 2011/12 in Berlin unter Schülern nicht deutscher Herkunftssprache insgesamt entwickelt? Zu 7.b und 8.a: Eine Aufgliederung nach Gymnasium und Integrierter Sekundarschule kann für 2011/12 nicht erfolgen (und damit auch nicht im Vergleich der beiden Jahre), da zu diesem Schuljahr die Schulstrukturreform noch nicht umgesetzt war. Abgänger in %, Allgemeine Schulen zusammen 2011/12 2016/17 Bezirk (nur nichtdeutsche Herkunftsprache) ohne Hauptschulabschluss Ohne Berufsbildungsreife Mitte 11,4 13,7 Friedrichshain-Kreuzberg 8,2 14,9 Pankow 19,2 5,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 7,3 11,9 Spandau 12,7 20,8 Steglitz-Zehlendorf 5,3 12,9 Tempelhof-Schöneberg 8,4 9,5 Neukölln 13,9 16,1 Treptow-Köpenick 6,0 17,1 Marzahn-Hellersdorf 11,1 20,4 Lichtenberg 6,0 13,1 Reinickendorf 12,1 18,8 Berlin insgesamt 10,3 14,7 * 2016/17 bereinigt um sonderpädagogische Abschlüsse, inkl. Willkommensklassen, für 2011/12 aus methodischen Gründen keine Bereinigung möglich. 5 Erläuterung siehe Antwort zu 6. und 7.a. Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie