Drucksache 18 / 15 900 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2018) zum Thema: Berlin: Greenpeace vergeht sich am Großen Stern II und Antwort vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15900 vom 07. August 2018 über Berlin: Greenpeace vergeht sich am Großen Stern II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Frage 7 der DS 18/15507 wurde geantwortet, dass die Kosten für Polizeieinsätze durch den Haushaltsplan gedeckt sind und nicht gesondert erhoben werden. Wie den folgenden Zeitungsartikeln zu entnehmen ist, sind die Kosten für Polizeieinsätze durchaus zu bewerten bzw. zu beziffern. https://www.berliner-zeitung.de/sport/kosten-fuer-polizeieinsaetze-dfl-unterliegt-vor-gericht--- vereine-muessen-sich-beteiligen-29737366 https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizeieinsaetze-in-berlin-wenn-die-wachtmeister-zur-kassebitten /20633416.html https://www.tagesspiegel.de/berlin/was-kostet-der-polizeieinsatz/411276.html Wie hoch waren dem Vernehmen nach die Einsatzkosten der Berliner Polizei? Zu 1.: In den verlinkten Zeitungsbeiträgen werden die gesonderten Kostenerhebungen im Bundesland Bremen, die Gebühren aus der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO) und die Schätzung einer Polizeigewerkschaft aus dem Jahr 2003 dargestellt. Daraus ergibt sich keine Grundlage zur Beantwortung der Frage nach den Kosten eines einzelnen Polizeieinsatzes. Die in der Antwort auf Frage 7 der Drucksache 18/15507 gegebene Antwort ist zutreffend und abschließend. 2. Wie viele Einsatzkräfte waren an dem Einsatz beteiligt? Zu 2.: Am Einsatz waren insgesamt 46 Dienstkräfte der Polizei Berlin beteiligt. Seite 2 von 2 3. Wie lange waren die Einsatzkräfte mit dem Einsatz beschäftigt? Zu 3.: Die Einsatzkräfte der Polizei Berlin waren in wechselnder Stärke im Zeitraum von 07:30 bis 16:15 Uhr gebunden. 4. Aus welchen Abschnitten wurden die Polizeibeamten herangezogen? Zu 4.: Für den Einsatz wurden Dienstkräfte der Polizeiabschnitte 32 und 34 herangezogen. Darüber hinaus wurden Einsatzkräfte der 35. Einsatzhundertschaft, des Referats Begleitschutz und Verkehrsdienst sowie des Verkehrsermittlungsdienstes der Direktion 3 und der Pressestelle der Polizei Berlin eingesetzt. 5. Wie viele Überstunden mussten diesbezüglich geleistet werden? Zu 5.: Keine 6. Wird der Senat sich dafür einsetzen, dass die entstandenen Kosten der Berliner Polizei Greenpeace in Rechnung gestellt werden? Zu 6.: Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme polizeilicher Leistungen sind allgemeingültig in der PolBenGebO geregelt und unterliegen nicht einer Einzelfallentscheidung des Senats. Berlin, den 21. August 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport